Inklusion

Menschen mit Behinderungen – Selbstbestimmte Mobilität ist in Berlin noch nicht selbstverständlich

„Selbstbestimmt mobil zu sein ist für Menschen mit Behinderung von zentraler Bedeutung, denn Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe.“ Darauf weist Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung des Berichts „Selbstbestimmt unterwegs in Berlin? Mobilität von Menschen mit Behinderungen aus menschenrechtlicher Perspektive“ hin.

29.03.2018

Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte sagt anlässlich der Veröffentlichung des Berichts in Berlin: „Berlin hat seit der Verleihung des Access City Award 2013 wichtige Fortschritte bei der Barrierefreiheit gemacht. Der derzeit im Abgeordnetenhaus diskutierte Entwurf des Mobilitätsgesetzes zielt darauf ab, die selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin zu gewährleisten.

Diese Aufgabe ist jedoch komplex und von vielen Faktoren abhängig. Um eine barrierefreie Reisekette von der Wohnungstür bis zum Zielort zu ermöglichen, ist daher eine optimale Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, des öffentlichen Verkehrs, des Individualverkehrs sowie besonderer Beförderungsdienste dringend erforderlich.

Konzept zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen

Bislang fehlt ein umfassendes Konzept zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen der Mobilitätsplanung verankert. Ein solches Konzept sollte klare Ziele und Zeitvorgaben für alle Sektoren der Verkehrsinfrastruktur formulieren und entsprechende Ressourcen zuweisen. Vor diesem Hintergrund ist das vom Senat angekündigte 'Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung' zu begrüßen. Das Vorhaben bietet die Chance, alle die Mobilität betreffenden Bereiche aus den verschiedenen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen systematisch zu durchdenken und künftige Vorhaben stärker an deren Bedürfnissen auszurichten.

Weiteren Handlungsbedarf sehen wir in folgenden Bereichen:

  • Ein zentrales Problem sind Störungen, beispielsweise defekte Aufzüge. Werden im Störungsfall keine Ersatzlösungen bereitgestellt, bleibt die U-Bahn-Station für einen Menschen im Rollstuhl unerreichbar. Für diese Fälle müssen 'angemessene Vorkehrungen' getroffen und im Nahverkehrsplan vorgeschrieben werden.
  • Viele Barrieren entstehen durch unterschiedliche Zuständigkeiten sowie Abstimmungs- und Umsetzungsprobleme. So ist beispielsweise für die Barrierefreiheit der Busse die BVG zuständig, für die Vorgaben zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen das Land Berlin und für die Umsetzung, etwa von Baumaßnahmen, die Bezirke. Hier ist es wichtig, dass die Politik nicht nur die einzelnen Verkehrs- oder Infrastrukturkomponenten in den Blick nimmt, sondern auch ihr Zusammenwirken.
  • Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die Bezirke, die von der Landesregierung mit dem barrierefreien Umbau von Kreuzungen und Gehwegen beauftragt und dafür finanziell gefördert werden, faktisch nicht hinreichend in der Lage sind, die Pläne umzusetzen. Es fehlt schlicht an einer angemessenen Personalausstattung der Straßen- und Tiefbauämter, aber auch der Ordnungsämter.
  • Ein letzter Punkt: Die Landesebene sollte klar definieren, was Barrierefreiheit ist beziehungsweise nicht ist. Unterschiedliche Standards öffentlicher und privater Anbieter gehen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen.“

Hintergrund

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention betreibt die unabhängige Umsetzungsbegleitung in Berlin seit 2012 als Projekt unter dem Titel "Monitoring Stelle Berlin" und wird dafür von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland – und damit auch für die Länder – rechtsverbindlich.

Weitere Informationen zur Monitoringstelle und zum Bericht finden sich auf der Webseite des Instituts für Menschenrechte.

Quelle: Institut für Menschenrechte vom 28.03.2018

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