Freiwilliges Engagement

Soziale Inklusion durch freiwilliges Engagement

Unterstützung junger Freiwilliger

Die Freiwilligen erhalten im Bundesfreiwilligendienst (BFD, gemäß Bundesfreiwilligendienstgesetz), in den Jugendfreiwilligendiensten (gemäß des Jugendfreiwilligendienstgesetzes) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), im weltwärts-Programm (gemäß 'Guideline for the development volunteers service „weltwärts“ / 'Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts') sowie im Deutsch-Französischen Freiwilligendienst (DFFD) Sach- oder Geldleistungen für Unterkunft und Verpflegung. In den meisten Fällen werden auch die Kosten für den Transport zur Einsatzstelle übernommen und im BFD wird ggf. notwendige Arbeitskleidung gestellt. Im weltwärts-Programm werden außerdem etwaige notwendige Impfungen erstattet, die für die Arbeit in der Einsatzstelle verpflichtend sind. Außerdem können Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf Kosten für Hilfsmittel, medizinische Versorgung oder persönliche Assistenz geltend machen.

Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst erhalten ein Zeugnis über die Art und Dauer des Freiwilligendienstes (gemäß BFDG). In den Jugendfreiwilligendiensten wird ein Zeugnis auf Anforderung der Freiwilligen ausgestellt (JFDG). Bei beiden sind berufsqualifizierende Merkmale in das Zeugnis aufzunehmen.

Um Zugangsbarrieren zu den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst abzubauen, gibt es besondere Fördermöglichkeiten (gemäß Nr. II.4.a.(3) der Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste, RL-JFD) für bestimmte Zielgruppen. Dazu gehören:

  • Schülerinnen und Schüler mit erheblichen schulischen Leistungsproblemen, Schulabbrechende, Schulverweigernde, ‚Straßenkinder‘;
  • junge Menschen ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, junge Menschen aus Förderschulen für Menschen mit Lernbehinderung, Jugendliche mit Lese-Rechtschreibschwächen;
  • junge Menschen, die Hilfen zur Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) erhielten oder erhalten, ehemals Drogenabhängige, straffällig Gewordene, Spätaussiedler*innen mit Sprachschwierigkeiten, Menschen mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Frauen und Männer.

Darüber hinaus werden ausländische Freiwillige und Freiwillige mit geringeren Deutschkenntnissen (unterhalb des Sprachniveaus B2) besonders unterstützt (vergleiche 2.1.13 der Richtlinien des BMFSFJ zu § 17 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes).

Außerdem ist für die Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) das Pilotprojekt zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an einem Freiwilligendienst (für FSJ/FÖJ; für BFD) eingerichtet worden. Die Laufzeit des Projektes ist vom 01.10.2021-30.09.2024. Ziel ist, Zugangsbarrieren für Menschen mit Behinderung abzubauen. Förderfähig sind notwendige Hilfsmittel, Assistenzleistungen im Kontext der pädagogischen Begleitung (Seminare, fachliche Anleitung), Schulungen des pädagogischen Personals, Maßnahmen für digitale Barrierefreiheit und den Einsatz leichter Sprache sowie personeller Mehraufwand, wenn ein Neuzuschnitt der Freiwilligendienst-Stelle notwendig ist. Diese Leistungen sollen über die Projektlaufzeit hinaus langfristig in den Förderrichtlinien verankert werden.
Als Kompetenzzentrum für Inklusion im weltwärts-Programm setzt sich der Verein „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.“ (BEZEV) dafür ein, dass ein weltwärts-Freiwilligendienst auch von Menschen mit Behinderung ausgeübt werden kann. Dazu bietet BEZEV Schulungs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung und Organisationen an, die sich inklusive Freiwilligendienste anbieten. Außerdem setzt sich BEZEV in Netzwerken und Gremien politisch dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste im Ausland inklusiv gestaltet werden.

Gemeinschaftsbildung

Die EuroPeers sind ehemalige Teilnehmende am Europäischen Freiwilligendienst und anderen von Erasmus+ geförderten Projekten. Sie tragen ihre persönlichen Erfahrungen weiter, werben für interkulturelle Verständigung und motivieren Jugendliche, einen Austausch mit anderen Ländern und Kulturen zu wagen. Die EuroPeers bilden damit auch eine Vernetzungsplattform für ehemalige Freiwillige, auf der sie sich kontinuierlich weiterbilden und in Austausch über ihre Erfahrungen kommen. Die EuroPeers gibt es seit 2005. Durchschnittlich sind 200 junge Menschen in Deutschland als EuroPeer engagiert.
Im Europäischen Solidaritäts Netzwerk (European Solidarity Network EuSN) schließen sich junge Menschen zusammen, die am Europäischen Solidaritätskorps teilgenommen haben. Die jungen Freiwilligen teilen ihre Erfahrungen und engagieren sich im Netzwerk weiter.

Adressierung sozialer Herausforderungen durch freiwilliges Engagement

Im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) arbeiten junge Menschen mit Zielgruppen, die gesellschaftlichen Herausforderungen und Diskriminierung ausgesetzt sind: ältere und kranke Menschen, Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche. Im Rahmen des Projekts „Freiwillige als Kulturbegleitende für Menschen mit Demenz“ bringen sich Freiwillige ein, indem sie während ihres FSJ in Einrichtungen der Altenhilfe engagiert sind und dabei Projekte im kulturellen Bereich entwickeln, organisieren und durchführen.

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) dient laut Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) insbesondere dem Natur- und Umweltschutz sowie der Bildung für Nachhaltigkeit. Die Freiwilligen setzen sich in ihrem Freiwilligendienst praktisch für den Natur- und Umweltschutz ein und begegnen damit den Herausforderungen des Klimawandels. Mögliche Einsatzfelder sind in der praktischen ökologischen Landwirtschaft, im Gartenbau, der Tierpflege und dem Tierschutz sowie der Landschafts- und Forstpflege. Freiwillige können sich aber auch in der Verbands-, Vereins- und Bildungsarbeit im Natur- und Umweltschutz einbringen oder in der Umweltkommunikation und im betrieblichen Umweltschutz.

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