Freiwilliges Engagement

Grenzüberschreitende Mobilitätsprogramme

EU-Programme

Für Jugendliche aus Deutschland, die sich im Ausland freiwillig engagieren möchten, sind die EU-Programme Erasmus+ Jugend und das Europäische Solidaritätskorps (ESK) besonders relevant.

Der Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (AKLHÜ e.V.) erhebt jährlich Statistiken zu Freiwilligendiensten im Ausland. Die Statistik von Dezember 2023 zeigt, dass seit 2013 die Regionen Europa, Kaukasus und Zentralasien vorne liegen für eine Freiwilligentätigkeit von jungen Menschen aus Deutschland.

Erasmus+ Jugend: Jugendbegegnungen

In Deutschland wird das Programm durch JUGEND für Europa – Nationale Agentur Erasmus+ Jugend umgesetzt.Gefördert werden in diesem Rahmen Jugendbegegnungen junger Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren aus  Programmländern. Ziel dieser Kurzzeitbegegnungen ist, jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln und europäisches Miteinander zu erfahren.
Laut des deutschen Jahresberichts zu Erasmus+ 2022 waren insgesamt 78.411 Teilnehmer:innen in 308 Projekten engagiert. Darunter fallen neben Jugendbegegnungen auch Fachkräfteaustausche und Jugendpartizipationsprojekte.
Die deutsche Nationalagentur ist ein Partner des RAY Netzwerks - Research-based Analysis and Monitoring of the European Youth Programmes, das die Umsetzung des Programms Erasmus+ Jugend überwacht. Dieses Netzwerk setzt sich zusammen aus 35 Nationalagenturen und kooperierenden Forschungseinrichtungen.

Europäisches Solidaritätskorps (ESK)

Das Europäische Solidaritätskorps wurde zur Stärkung eines solidarischen Miteinanders in Europa eingeführt. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist JUGEND für Europa als die Nationale Agentur Europäisches Solidaritätskorps. Im Rahmen des ESK werden junge Menschen bei der Durchführung von Freiwilligenaktivitäten, Solidaritätsprojekte, Praktika und Arbeitsstellen gefördert.
Die Statistik des AKLHÜ e.V. von Dezember 2023 zeigt, dass jährlich zwischen 450 und 550 junge Menschen am Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen und sich dort in Freiwilligenaktivitäten, Solidaritätsprojekten oder Praktika und Arbeitsstellen einbringen.

Seit 2022 sind auch Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe an das Europäische Solidaritätskorps geknüpft. Humanitäre Freiwilligentätigkeiten im Ausland stehen EU-Bürger:innen zwischen 18-35 Jahren offen. Neben individuellen Freiwilligentätigkeiten zwischen 2 und 12 Monaten gibt es auch die Möglichkeit für kürzere Einsätze von 2 Wochen bis 2 Monaten für Freiwilligentätigkeiten im Team. Die Projekte widmen sich der Katastrophenvorsorge und Katastrophenhilfe.

Andere grenzüberschreitende Programme

Für Freiwilligenaktivitäten über die EU-Grenzen hinweg können junge Menschen die Programme weltwärts, kulturweit und Internationaler Jugendfreiwilligendienst nutzen. Außerdem gibt es binationale Programme zwischen Deutschland und jeweils einem weiteren Land, beispielsweise den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst. Freiwilliges Internationales Jahr ist eine gemeinsame Initiative von über 100 Trägerorganisationen für internationale Freiwilligendienste, die sich mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, die Suche nach einem passenden Einsatzort zu vereinfachen und eine gemeinsame Anlaufstelle für junge Freiwillige zu sein.

Die Statistik des AKLHÜ e.V. von Dezember 2023 untersucht die regionale Verteilung der Freiwilligen und stellt fest, dass seit 2013 die Freiwilligen vorrangig in Europa, Kaukasus und Zentralasien aktiv werden, gefolgt von Lateinamerika und der Karibik, Ländern des afrikanischen Kontinents, Asien und Pazifik und schließlich den USA und Kanada. Die Haupteinsatzländer in den Jahren 2020-2022 waren Frankreich und Großbritannien mit Nordirland gefolgt von Israel, Spanien und Ecuador. Die Freiwilligen engagieren sich überwiegend in den Bereichen Bildung und Soziales.

Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts ist ein Angebot des Bundes. Zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). weltwärts wurde 2008 in Deutschland eingeführt. Der Freiwilligendienst richtet sich an junge Leute zwischen 18 und 28 Jahren.

Die Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts 2024 beschreibt Ziele und Rahmenbedingungen des Programms, die pädagogische Begleitung, die Süd-Nord-Komponente, Begleit- und Rückkehrmaßnahmen sowie rechtliche und finanzielle Bedingungen.

Die Nord-Süd Komponente des Freiwilligendienstes kann in den Ländern der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete geleistet werden. In einigen Ländern wird weltwärts wegen der schwierigen Rahmenbedingungen oder Sicherheitslage nicht angeboten.

Die Statistik des AKLHÜ e.V. von Dezember 2023 zeigt, dass seit Etablierung des Programms jährlich zwischen 3.000 und 4.000 junge Menschen einen weltwärts-Freiwilligendienst absolvieren. Die Jahre der Corona-Pandemie verursachten hier einen großen Einschnitt.

Die Freiwilligenbefragung von 2022 als Teil des weltwärts-Qualitätssystems ergab mit Blick auf die in der Förderleitlinie angestrebten Zielgruppen folgende Ergebnisse:

  • 70% der befragten Nord-Süd Freiwilligen begannen den Freiwilligendienst im Anschluss an die Schulzeit,14% nach einem Studium und 2% nach einer Ausbildung.
  • 49% der ehemaligen Freiwilligen engagieren sich nach ihrer Rückkehr ehrenamtlich, 71% der noch nicht Engagierten haben großes Interesse, sich zukünftig zu engagieren.

Seit Ende 2013 können auch Freiwillige aus dem Ausland im Rahmen der Süd-Nord Komponente von weltwärts nach Deutschland kommen. Nach einer Pilotphase (2013-2016) wurde die Süd-Nord Komponente 2016 ins weltwärts-Programm integriert.

Die Zahl der Süd-Nord Freiwilligen stieg bis zur Corona-Pandemie stetig: von 130 Freiwilligen im Jahr 2013 auf 712 Freiwillige 2019. 2022 reisten wieder 606 Freiwillige nach Deutschland ein. Sie kamen überwiegend aus Bolivien, Peru, Mexiko und Tansania.

Die Freiwilligenbefragung von 2022 zur Süd-Nord Komponente als Teil des weltwärts-Qualitätssystems ergab mit Blick auf die in der Förderleitlinie angestrebten Ziele folgende Ergebnisse:

  • 6% der befragten Süd-Nord Freiwilligen begannen den Freiwilligendienst im Anschluss an die Schulzeit, 31% im Anschluss an ein Studium und 14% im Anschluss an eine Ausbildung. Von den 49% der Freiwilligen, die einer anderen Beschäftigung nachgingen, waren die meisten berufstätig.
  • 57% der ehemaligen Freiwilligen engagierten sich nach dem Freiwilligendienst ehrenamtlich. 82% der noch nicht Engagierten haben großes Interesse, sich zukünftig zu engagieren.

Der kulturelle Freiwilligendienst „kulturweit" ist ein Angebot der Deutschen UNESCO-Kommission. Er wird vom Auswärtigen Amt (AA) gefördert. kulturweit besteht seit 2009. Der Freiwilligendienst richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 26 Jahren. kulturweit basiert auf dem Freiwilligen Sozialen Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG).

Alleinstellungsmerkmal von kulturweit ist der kultur- und bildungspolitische Schwerpunkt. Der Freiwilligendienst kann in den Ländern der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete geleistet werden. In einigen Ländern wird kulturweit wegen der schwierigen Rahmenbedingungen oder Sicherheitslage nicht angeboten. Ausführende Einrichtungen von kulturweit sind:

Die Auslandsinstitute, -einrichtungen und -abteilungen der ausführenden Institutionen stellen vor Ort Einsatzplätze zur Verfügung.

Der Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. erhebt jährlich Statistiken zu Freiwilligendiensten im Ausland. Die Statistik von Dezember 2023 zeigt, dass jährlich etwa 300 bis 500 junge Menschen einen kulturweit-Freiwilligendienst absolvieren. Die Corona-Pandemie verursachte hier im Jahr 2020 einen großen Einschnitt.

Seit März 2019 können junge Menschen an dem neuen Programmschwerpunkt von kulturweit teilnehmen: Mit der Programmlinie naturweit können junge Freiwillige an Einsatzorten wie den UNESCO-Weltnaturerbestätten, Geoparks und Biosphärenreservaten weltweit ihr Verständnis für die enge Beziehung zwischen Mensch und Umwelt vertiefen.

2013 hat kulturweit die Leitlinien „Fair berichten“ entwickelt. Ziel ist, den Freiwilligen eine verantwortungsbewusste Haltung hinsichtlich ihrer Berichte und Erzählungen zu vermitteln. Seit 2013 ist „Fair berichten“ fester Bestandteil des pädagogischen Begleitprogramms.

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) wurde Ende 2010 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgestellt. Die Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (PDF 76,9 KB) vom 20. Dezember 2010 (zuletzt geändert am 02. Februar 2021) regelt Rahmenbedingungen des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes in Bezug auf die Freiwilligen, die Pädagogische Begleitung, die Träger und Einsatzstellen, Vereinbarung, Bescheinigung und Zeugnis, die Absicherung der Freiwilligen, die Ableistung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes als anderer Dienst im Ausland sowie zum Datenschutz.

Zielgruppe und Zielregionen

Der IJFD richtet sich an junge Leute, die bei Beginn des Freiwilligendienstes die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 15 oder mit 16 Jahren) und bis Dienstende noch nicht 27 Jahre alt sind. Die Entscheidung über die Entsendung Minderjähriger trifft der jeweilige Träger des IJFD.

Der IJFD kann in allen Ländern der Welt geleistet werden. Voraussetzung dafür ist, dass es vom Auswärtigen Amt keine Reisewarnung für das Land gibt oder sonstige Sicherheitsbedenken bestehen. Die Einsatzbereiche des IJFD sind vielfältig: Die IJFD-Freiwilligen engagieren sich im sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Bereich sowie in der Bildungs- und Friedensarbeit.

Das BMFSFJ bietet einen Überblick über die statistische Entwicklung des Jugendfreiwilligendienstes.

Die Statistik des AKLHÜ e.V. von Dezember 2023 zeigt, dass jährlich 2.000 bis 3.100 junge Menschen Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolvieren. Die Corona-Pandemie verursachte im Jahr 2020 einen Einschnitt in den Teilnahmezahlen.

Die Organisationen, die einen IJFD anbieten möchten, müssen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eine Anerkennung beantragen. Um anerkannt zu werden, müssen sie gemeinnützig und eine juristische Person sein, in Deutschland sitzen und Erfahrungen in Auslandsdiensten haben. Dazu müssen sie ein pädagogisches Gesamtkonzept nachweisen und ihren Verpflichtungen aus der IJFD-Richtlinie nachkommen. Ebenso müssen die Einsatzstellen bzw. die Einsatzplätze, wo die Freiwilligen im Ausland eingesetzt werden sollen, vom BAFzA anerkannt sein.

Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst (DFFD) ist ein Angebot des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW). Dieses wurde von den Regierungen in Deutschland und Frankreich beauftragt, einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst zu schaffen. Seit 2007 koordiniert das DFJW unterstützt durch die französische Agence du Service Civique den DFFD.

Der DFFD richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, unabhängig vom Bildungsabschluss und der sozialen Herkunft. Das DFJW möchte laut seinen Richtlinien insbesondere auch junge Menschen ansprechen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, geografischen, bildungsbezogenen, sozialen, kulturellen oder gesundheitlichen Hintergründe für die Teilnahme an Programmen wie dem DFFD Hindernisse überwinden müssen oder dazu sonderpädagogische Unterstützung benötigen.

Der DFFD stützt sich auf den französischen Service Civique und größtenteils auch auf den deutschen Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Ein Grundprinzip des DFFD ist der Tandemaustausch: Jeweils ein*e Freiwillige*r aus Deutschland und aus Frankreich werden gleichzeitig ins jeweilige Partnerland entsandt. Im Laufe ihres Freiwilligendienstes nehmen die Freiwilligen an mehreren Begleitseminaren teil. Dort werden sie von einem deutsch-französischen Team betreut.

Die Freiwilligen engagieren sich während des DFFD z.B. im Schul- oder Hochschulbereich, in sozialen oder ökologischen Projekten, in Sport, Kultur, bei Gebietskörperschaften oder beim DFJW selbst. Je nach Einsatzbereich unterscheiden sich die Bewerbungsformalitäten. Auch kann ein bestimmtes Niveau an Sprachkenntnissen verlangt werden.

Der Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. erhebt jährlich die Zahlen der Freiwilligen, die an internationalen Freiwilligendiensten teilnehmen. Der Arbeitskreis schlüsselt die Zahlen nach den jeweiligen Trägerorganisationen auf. Mit Blick auf die Freiwilligen-Zahlen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes zeigt sich, dass im Schnitt jedes Jahr zwischen 70 und 100 Jugendliche einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst absolvieren.

Da der DFFD sich sowohl am französischen Service Civique als auch am Internationalen Jugendfreiwilligendienst orientiert, müssen sich die Träger bei den zuständigen Behörden anerkennen lassen. Für den französischen Teil des DFFD ist die französische Agence du Service Civique zuständig. Für den deutschen Teil des DFFD erfolgt die Anerkennung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Auch die Einsatzstellen in Frankreich müssen vom BAFZA zugelassen werden. Die Träger müssen jeweils Sachberichte erstellen und bei den für sie zuständigen Einrichtungen einreichen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Freiwillige aus dem Ausland

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einem Freiwilligendienst in Deutschland werden auf Basis der Kriterien des jeweiligen Förderprogramms festgelegt. Dies geschieht teilweise in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören meist ein Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, sowie für Drittstaatsangehörige ein Visum. Das Visum muss im Heimatland beantragt werden. Es kann speziell für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst in Deutschland ausgestellt werden. Eventuell wird auch ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland verlangt. Je nach Einsatzstelle sind auch grundlegende Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Die Teilnahme von Freiwilligen aus dem Ausland ist in den gesetzlich geregelten beziehungsweise geförderten Freiwilligendiensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Europäisches Solidaritätskorps, Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr, weltwärts, kulturweit, Deutsch-Französischer Freiwilligendienst) möglich. Sie wird teilweise gesondert gefördert und bietet unterschiedliche Rahmenbedingungen für ausländische Freiwillige.

Der Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. erhebt jährlich die Zahlen der Freiwilligen, die aus dem Ausland an gesetzlich geregelten beziehungsweise geförderten Freiwilligendiensten teilnehmen.
Die Statistik vom Dezember 2023 zeigt die Entwicklungen der Incoming-Freiwilligendienste der letzten Jahre. Die Zahl der Freiwilligen aus dem Ausland steigt seit 2012 mit Ausnahme der Corona-Jahre stetig an. Im Jahr 2022 engagierten sich insgesamt 4.591 Freiwillige. Die meisten Incoming-Freiwilligen absolvieren ihre Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Europäischen Solidaritätskorps oder der Süd-Nord Komponente von weltwärts. Die meisten Freiwilligen sind zwischen 18-27 Jahre alt. Bei Incoming-Freiwilligen liegt der Anteil von Frauen bei 66%.
Die meisten Freiwilligen reisen ein aus Madagaskar, Indonesien, Frankreich, Kolumbien und Georgien. Die Haupttätigkeitsfelder der Incoming-Freiwilligen unterscheiden sich auch je nach Programm: Während Teilnehmer:innen am Bundesfreiwilligendienst und dem Freiwilligen Sozialen Jahr überwiegend in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder in anderen Wohlfahrts-, Gesundheits- oder Altenpflegeeinrichtungen engagiert sind, setzen sich Teilnehmer:innen am Europäischen Solidaritätskorps überwiegend in der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Europäisches Solidaritätskorps

Jugendliche, die sich in einem Format des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) in Deutschland engagieren möchten, müssen ihren ständigen Wohnsitz in einem der ESK-Programmländer haben. Bei der Teilnahme von Jugendlichen eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind die Visumsbestimmungen vorher zu prüfen.
Im ESK sind alle teilnehmenden Jugendlichen während ihrer Freiwilligenaktivität bis zwei Monate nach dem Ende ihrer Aktivität durch eine Krankenversicherung abgesichert, auch wenn diese teilweise selbst abgeschlossen werden muss. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die Europäische Kommission.

weltwärts

Jugendliche, die im Rahmen der Süd-Nord-Komponente des weltwärts-Programms nach Deutschland kommen, benötigen ein Visum, für dessen Beantragung die Koordinierungsstelle weltwärts ggf. ein Unterstützungsschreiben für die deutschen Botschaften erstellt. Diese Schreiben sind jedoch keine Einladungen. Viele Aufnahmeorganisationen legen ebenfalls Einladungsschreiben bei.

Freiwillige im Rahmen der Süd-Nord Komponente sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Sie leisten formalrechtlich einen Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG). Die Versicherungsleistungen für die Süd-Nord-Freiwilligen umfassen die gesetzliche Sozialversicherung, Unfallversicherung in einer Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflichtversicherung sowie private Haftpflicht- und Unfallversicherung. In einigen Ländern ist außerdem für die Visumserteilung vonnöten, eine Reisekrankenversicherung für die Hin- und Rückreise nachzuweisen. Alle Beiträge zur Sozialversicherung werden von der Aufnahmeorganisation oder der Einsatzstelle gezahlt.

Weltwärts deckt zudem die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ein monatliches Taschengeld, die Fahrtkosten zur Einsatzstelle, ggf. notwendige Impfungen, die für die Arbeit in der Einsatzstelle verpflichtend sind. Kosten für Hilfsmittel, medizinische Versorgung oder persönliche Assistenz werden für Menschen mit besonderen Bedarfen übernommen, um den weltwärts-Einsatz möglichst inklusiv zu gestalten.

Deutsch-Französischer Freiwilligendienst

Freiwillige im Rahmen des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes (DFFD) unterliegen den Förderrichtlinien des Deutsch-Französischen Jugendwerks. Der DFFD ist für Jugendliche aus Frankreich rechtlich gesehen ein französischer Service Civique. Teilnehmen dürfen alle Jugendlichen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Frankreich haben, sowie alle französischen Staatsbürger*innen, die sich vorübergehend nicht in Frankreich aufhalten. Für Jugendliche, die weder die französische noch eine andere EU-Staatsbürgerschaft haben, ist gegebenenfalls ein Visum für die Einreise nach Deutschland erforderlich.

Im Rahmen des DFFD erhalten die Freiwilligen eine monatliche Aufwandsentschädigung sowie Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft, Transport und Verpflegung. Sie sind außerdem durch die Agence du Service Civique in Sozialversicherungen grundlegend abgesichert. Die Entsendeorganisation ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zuständig.

Incoming Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste

Jugendliche aus dem Ausland können auch am Bundesfreiwilligendienst und an den Jugendfreiwilligendiensten (PDF 4,3 MB) teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Lebensunterhalt der Freiwilligen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist. Ihnen kann speziell für die Teilnahme an den Freiwilligendiensten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
Ausländische Freiwillige sind durch die Einsatzstelle über die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sie erhalten ein Taschengeld sowie Sach- bzw. Geldleistungen für Unterkunft und Verpflegung und ggf. notwendige Arbeitskleidung.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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