Freiwilliges Engagement

Anerkennung von Fähigkeiten

Politischer Rahmen

Ein bildungsbereichsübergreifendes System der Anerkennung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen auf einheitlicher gesetzlicher Basis gibt es in Deutschland nicht.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) (PDF 2,4 MB) bietet einen Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen, unabhängig von dem Lernkontext, in dem sie erworben wurden. Er wurde am 22. März 2011 vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) verabschiedet. Im AK DQR wirken relevante Akteure an der Erarbeitung und Umsetzung des DQR mit. Die zuständige Stelle für Umsetzung des DQR ist die Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR. Ihr gehören Vertreter*innen verschiedener Bundes- und Landesministerien sowie der Kultusministerkonferenz an.

Die Einbindung von Lernergebnissen aus dem non-formalen bzw. informellen Bereich in den DQR befindet sich in der Diskussion. 2011 bezog der AK DQR Stellung zu entsprechenden Empfehlungen der Arbeitsgruppen. Eine durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Autor*innengruppe 2016 vorgestellt, wie nicht-formale und informelle Kompetenzen junger Menschen anerkannt werden könnten: „Kompetenzen junger Menschen anerkennen – den Berufseinstieg fördern: Eckpunkte zur Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen junger Menschen auf dem Weg in den Beruf“.

Weitere Rahmenregelungen für die Anerkennung von Fähigkeiten bieten die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien für die verschiedenen Freiwilligendienste. Siehe dazu Soziale Inklusion durch freiwilliges Engagement > Unterstützung für junge Freiwillige.

Bestehende Maßnahmen

Jugendliche, die einen Freiwilligendienst absolviert haben, erhalten am Ende ein Zeugnis. Dies ist entweder verpflichtend auszustellen oder kann auf Anfrage des*der Freiwilligen ausgestellt werden. Die Regelungen dazu sind in den gesetzlichen Rahmenregelungen zu finden. Siehe dazu Freiwilliges Engagement Jugendlicher auf nationaler Ebene. Je nach gesetzlicher Vorgabe sind in das Zeugnis oder die Bescheinigung für den geleisteten Freiwilligendienst berufsqualifizierende Merkmale aufzunehmen. Außerdem enthalten die Zeugnisse Informationen zu Art und Dauer des Freiwilligendienstes und gegebenenfalls über die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit. Zuständig für die Ausstellung eines Zeugnisses beziehungsweise einer Bescheinigung über den geleisteten Dienst ist die Einsatzstelle beziehungsweise der zuständige Träger für den Freiwilligendienst.

Einen einheitlichen Freiwilligen-Ausweis für die jungen Menschen in Jugendfreiwilligendiensten gibt es bis dato nicht. Im Bundesfreiwilligendienst erhalten alle Freiwilligen einen Freiwilligendienst-Ausweis. Mit dem Ausweis können die Freiwilligen bei manchen kulturellen oder sportlichen Einrichtungen sowie im öffentlichen Nahverkehr Vergünstigungen erhalten.

Laut Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) wird das freiwillige Engagement junger Menschen in den Freiwilligendiensten in verschiedenen Formen anerkannt. Neben Tätigkeits- oder Kompetenznachweisen und Zertifikaten erhalten die Freiwilligen Anerkennung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Träger, Ehrungen und Auszeichnungen oder ihnen wird durch Qualifizierungsmöglichkeiten, die kostenfreie Nutzung von Sachmitteln oder Räumlichkeiten Wertschätzung entgegengebracht. Zudem erhalten manche Freiwillige Ermäßigungen durch andere Freiwilligenausweise wie dem Freiwilligenpass oder der Ehrenamtscard, oder ihnen wird eine Fahrkarte für den Nahverkehr gestellt.

Teilweise werden Freiwilligendienste als Wartezeit für die Vergabe eines Studienplatzes anerkannt. Siehe dazu die entsprechenden Hochschulvergabe- und Zulassungsordnungen der Bundesländer.

Für die Anrechnung der Dienstzeit eines Freiwilligendienstes für das Studium beziehungsweise für die Anerkennung als ein Praktikum sind die Bundesländer sowie die jeweiligen Hochschulen oder Fachhochschulen zuständig. Einzelne Einrichtungen erkennen Freiwilligendienste bereits mit Leistungspunkten an.

Ob und in welchem Umfang die Anerkennung eines Freiwilligendienstes möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge an den jeweiligen Hochschulen oder Fachhochschulen.

Der Youthpass ist das europäische Instrument zur Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens im Programm Erasmus+ Jugend sowie im Europäischen Solidaritätskorps (ESK). Mit dem Youthpass können Jugendliche und Fachkräfte der Jugendarbeit die Kompetenzen, die sie im Rahmen einer geförderten Maßnahme im Programm Erasmus+ und im ESK entwickeln, festhalten und sichtbar machen. Der Youthpass basiert auf den europaweit definierten acht Schlüsselkompetenzen für Lebenslanges Lernen. Bis Juli 2020 wurden europaweit 1.075.349 Youthpass-Zertifikate ausgestellt.  

2017 wurde er in Deutschland von 406 Organisationen in 665 Projekten genutzt. Insgesamt wurden 2017 11.641 Youthpass-Zertifikate in Deutschland (127.651 europaweit) ausgestellt, am häufigsten bei Jugendbegegnungen (7.804), Fortbildungsangeboten für Jugendarbeiter/-innen (3.146) und im Europäischen Freiwilligendienst (387). Insbesondere profitieren die jungen Menschen in den Bereichen Kompetenzentwicklung bei den sozialen, fremdsprachlichen und kulturellen Kompetenzen sowie bei der Eigeninitiative und unternehmerischen Kompetenz.

Zum Thema Qualitätssicherung in Freiwilligendiensten siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Qualitätssicherung“.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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