Erklärung zur Barrierenfreiheit

Präambel

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.jugendhilfeportal.de veröffentlichte Webseite des Kooperationsprojektes „Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe“. Träger des Projektes sind: IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. und Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ.

Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe möchte allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich über das Portal der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen zu informieren und die Servicedienstleistungen als eine Informations-, Kooperations- und Kommunikationsplattform im Besonderen zu nutzen. Daher gestaltet das Portal der Kinder- und Jugendhilfe den Webauftritt unter den gegebenen Randbedingungen weitgehend barrierefrei und nutzt alle Möglichkeiten dazu aus, die das verwendete Redaktionsprogramm (hier: TYPO3) bietet. Trotz allem kann das Portal der Kinder- und Jugendhilfe die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen. Daher bitten wir alle, die auf solche Barrieren stoßen, um Verständnis.
 

Eigenschaften des Webauftritts im Hinblick auf Barrierefreiheit

Der Webauftritt des Portals der Kinder- und Jugendhilfe weist beispielsweise folgende "barrierefreie Eigenschaften" auf:

  • Die Webseiten sind so programmiert, dass entsprechende Softwaretools (Screen-Reader) die schriftlichen Inhalte in gesprochene Sprache übersetzen können, d.h. die Webseiten sind maschinenlesbar.
  • Alle Redakteure, die Inhalte auf der Webseite einstellen, sind angehalten, die speziellen Regelungen zur Barrierefreiheit, soweit es geht, umzusetzen.
     

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Webauftritt des Portals der Kinder- und Jugendhilfe ist im Wesentlichen barrierefrei. Grundsätzlich befindet sich das Portal der Kinder- und Jugendhilfe damit im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, einen barrierefreien Webzugang zu ermöglichen. 

Grundlage für diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine vom Portal der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des "Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)" in Verbindung mit der "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)". Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF-Dokumenten. Es wurden ausgewählte Seiten geprüft. Die repräsentative Seitenauswahl lässt auf die Zugänglichkeit des gesamten Webauftritts schließen.

Die Webseite des Portals der Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet jedoch auch Elemente, die nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich sind. Eine Verbesserung ist an allen Stellen geplant bzw. in Arbeit, wo dies inhaltlich und technisch möglich ist. Beispielsweise sind folgende Eigenschaften auf der Webseite nicht bzw. noch nicht barrierefrei:

  • Nicht alle verwendeten Bildelemente sind mit Alternativtexten hinterlegt.
  • Nicht alle Video-Inhalte sind untertitelt und zusätzlich in Gebärdensprache übersetzt. Die Videos besitzen keine Volltext-Alternative und keine synchrone Audiodiskreption.
  • In Formularen fehlt an einigen Eingabefeldern das autocomplete-Attribut.
  • Die Hierarchie der Überschriften ist teilweise nicht eingehalten.
  • Links können unverständlich sein.
  • Das Captcha im Kontaktformular kann in einem 2. Schritt auch bildbasiert sein.
  • Nicht alle Bereiche sind ausschließlich mit der Tastatur zu benutzen.
  • Nicht alle Kontraste sind ausreichend.
  • Es sind keine Sprunglinks integriert, die es ermöglichen Bereiche zu überspringen.
     

Begründung

  • Redaktionelle Lösungen wie Alternativtexte, Audiodiskreptionen oder auch Versionen in leichter Sprache sind aufgrund der enormen Daten- und Informationsmenge aktuell nicht leistbar. An einer Lösung wird gearbeitet.
  • Technische und grafische Anpassungen wie Kontrastoptimierungen oder auch Optimierungen der Tastaturnavigation waren noch nicht gänzlich umsetzbar. Sie werden sukzessive durchgeführt.
  • Bis Ende 2022 ist die Umsetzung und Bereitstellung einer Unterseite "Über uns" in Leichter Sprache geplant, in der die Ziele und Services des Projekts dargestellt sind.

Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und am 23.09.2020 aktualisiert.
 

Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webauftritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, dann können Sie uns dies melden.

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich gerne an unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@jugendhilfeportal.de
 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache stellen wie auch eine Kontaktanfrage in Deutscher Gebärdensprache.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: emailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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