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Kinder- und Jugendberichte

Aktuelle Nachrichten und weiterführende Informationen

17. Kinder- und Jugendbericht

Am 18.09.2024 wurde der 17. Kinder- und Jugendbericht von der Bundesministerin Lisa Paus der Öffentlichkeit vorgestellt. Deutlich wird darin: Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen so vielfältig auf wie nie, gleichzeitig eint sie der Wunsch nach Sicherheit und Orientierung.

Der 17. Kinder- und Jugendbericht ist, wie jeder dritte Kinder- und Jugendbericht, ein so genannter Gesamtbericht. Der Kommission gehören 14 Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpraxis und Politik an. Gemäß Berichtsauftrag der Bundesregierung (§ 84 SGB VIII) zeichnet der Bericht ein aktuelles Lagebild über die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ebenfalls im Fokus steht die Bewertung der Kinder- und Jugendhilfe und ihres Beitrags zu einem gelingenden Aufwachsen junger Menschen in unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen solchen Bericht mit ihrer Stellungnahme dazu vorzulegen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ richtet als Forum und Netzwerk der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland nach Veröffentlichung eines jeden Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung traditionell eine Fachveranstaltung in Kooperation mit der Sachverständigenkommission aus. Die Fachtagung zum 17. Kinder- und Jugendbericht findet am 18. und 19. November 2024 statt.

Übergabe des 17. Kinder- und Jugendberichts

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat am 15. Juni 2022 im Namen der Bundesregierung 14 Sachverständige beauftragt, den 17. Kinder- und Jugendbericht zu erstellen. Nachdem die Kommissionen der vorangegangenen Berichte jeweils ein spezifisches Thema zu bearbeiten hatten, soll der 17. Kinder- und Jugendbericht wieder einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe und die Lage der jungen Generation geben.

Am 19. April 2024 überreichten die Mitglieder der unabhängigen Sachverständigenkommission den 17. Kinder- und Jugendbericht an Bundesjugendministerin Lisa Paus.

Hintergrundinformation

Die Bundesregierung ist gemäß § 84 SGB VIII in jeder Legislaturperiode dazu verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ vorzulegen. Mit der Ausarbeitung des Berichts wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. Der erste „Bericht über die Lage der Jugend“ erschien im Jahr 1965.

Alle Kinder- und Jugendberichte im Überblick

Der 16. Kinder- und Jugendbericht stellt die „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter" in den Mittelpunkt. Der Bericht schildert die steigenden Herausforderungen für die Demokratie und die politische Bildung und liefert einen breiten und systematischen Überblick über die sozialen Räume, in denen junge Menschen politische Bildung erleben. Der Bericht erklärt die Orientierung junger Menschen an demokratischen Werten und die Entwicklung kritischer Urteilskraft zum vornehmsten Ziel politischer Bildung und fordert ein deutliches Bekenntnis der Politik zu einer unverzichtbaren, an Demokratie und Menschenrechten orientierten politischen Bildung. 

Der 15. Kinder- und Jugendbericht beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen des Aufwachsens Jugendlicher und junger Erwachsener im Altersabschnitt von 12 bis 27 Jahren. Der Bericht beleuchtet diese Lebensphase im Hinblick auf die zu meisternden Entwicklungsaufgaben, typischen Problemlagen und die strukturellen Rahmenbedingungen. Erstmalig stehen Jugendliche explizit im Mittelpunkt und kommen auch als Experten in eigener Sache selbst zu Wort.

Der 14. Kinder- und Jugendbericht beschreibt die Lebenslagen junger Menschen von der Geburt bis zur beruflichen Integration und der eigenen Familiengründung. Er analysiert die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland und macht Vorschläge zur Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Alle Kinder und Jugendlichen brauchen die gleiche Chance, gesund aufwachsen zu können. Der erste Ort des Aufwachsens ist die Familie; daher ist die Familie auch der erste Ort, wo Kinder lernen, was gesund und was ungesund ist, was man tun kann, um gesund zu leben und gesund zu bleiben. Der 13. Kinder- und Jugendbericht verlangt vor allem eine bessere Vernetzung der vorhandenen Angebote und Strukturen.

Der 12. Kinder- und Jugendbericht analysiert die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Bereich Bildung, Betreuung und Erziehung und betrachtet vor diesem Hintergrund die daran beteiligten Instanzen. Im Bericht enthalten ist eine Reihe von Empfehlungen für den Bereich der Förderung bis zum 6. Lebensjahr, für den schulischen Bereich und für das Zusammenspiel der unterschiedlichen Bildungsverantwortung.

Der 11. Kinder- und Jugendbericht (PDF: 2,1 MB) ist der erste Gesamtbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland nach der Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Mit dem Leitmotiv „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung" nimmt der 11. Kinder- und Jugendbericht die wachsende Bedeutung der in öffentlicher Zuständigkeit zu gestaltenden Rahmenbedingungen für die Entwicklung junger Menschen und zur Stärkung der Familien in den Blick.

Der 10. Kinder- und Jugendbericht (PDF: 2,6 MB) fokussiert sich auf Kinder in ihren jeweiligen Lebenssituationen. Er beschäftigt sich in großen Teilen mit Risiken und Gefährdungen und deren Behebung oder Milderung.

Der 9. Jugendbericht (PDF: 76,4 MB) untersucht umfassend die Situation der Kinder und Jugendlichen in den neuen Bundesländern und arbeitet die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dort auf.

Der 8. Jugendbericht (PDF:10,1 MB) liefert einen Gesamtüberblick über die Entwicklung der Jugendhilfe. Zentrale Punkte sind unter anderem die Pluralisierung der Lebenslagen Jugendlicher und die stärkere Lebensweltorientierung der Jugendhilfe.

Der 7. Jugendbericht (PDF: 2,3 MB) soll den Zusammenhang und die Wechselwirkungen zwischen den Lebenssituationen junger Menschen und ihrer Familie, zwischen Jugendhilfe und Familienförderung verdeutlichen. Er greift die Entwicklung in der Jugenhilfepraxis auf, immer stärker das soziale Bezugsfeld Familie in die Arbeit einzubeziehen.

Der 6. Jugendbericht (PDF: 2,1 MB) widmet sich der Benachteiligung von Mädchen in Familie, Beruf, Freizeit und Jugendhilfe und analysiert, wie dieser Benachteiligung entgegen gewirkt werden kann.

Der 5. Jugendbericht (PDF: 5,6 MB) nimmt die Jugendhilfe als Ganzes ins Auge und bietet einen Gesamtüberblick über die Jugendhilfe und ihre Probleme.

Der 4. Jugendbericht (PDF: 3,0 MB) untersucht die Sozialisation Jugendlicher vor allem am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz. In den Blick genommen werden außerdem die vorausgehende Sozialisation in der Familie, den Schulen und den Gleichaltrigengruppen. Ziel der Analyse sollte es sein, die Probleme arbeitender Jugend beim Hineinwachsen in die Gesellschaft darzustellen.

Der 3. Jugendbericht (PDF: 7,7 MB) widmet sich dem Thema „Aufgaben und Wirksamkeit der Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland".

Der 2. Jugendbericht (PDF: 5,9 MB) beschäftigt sich einerseits mit der Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden in der Jugendhilfe und andererseits mit dem Thema Jugend und Bundeswehr.

Der 1. Jugendbericht (PDF: 6,4 MB) gibt einen ersten Gesamtüberblick über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe.

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