Stellungnahme / Diskussionspapier
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des BMFSFJ vom 28. März 2024
Strukturebene: Bund
Das BMFSFJ hat am 3. April 2024 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen veröffentlicht und die IGfH zur Stellungnahme zum Entwurf aufgefordert. Die IGfH hat gemeinsam mit den anderen Erziehungshilfefachverbänden AFET, BVkE und EREV eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf verfolgt folgende Ziele zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz:
- Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und Einführung einer forschungsbasierten Berichtspflicht.
- Stärkere Beachtung der Interessen von Menschen, die in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind oder waren.
- Fortentwicklung von Aufarbeitungsprozessen in Deutschland und Sicherstellung von Unterstützungsleistungen zur individuellen Aufarbeitung.
- Weitere Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.
Der Referent*innenentwurf zielt somit darauf ab, die strukturellen Rahmenbedingungen zum Schutz junger Menschen vor sexueller Gewalt und sexueller Ausbeutung zu verbessern und aufgebaute Strukturen zur Aufarbeitung sexueller Gewalt in Deutschland bundesgesetzlich abzusichern sowie auszubauen. Die Erziehungshilfefachverbände begrüßen den Grundsatz dieses Entwurfs ausdrücklich, mit dem zentrale Stellschrauben der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz vorangebracht werden. Der Entwurf stärkt die individuelle Aufarbeitung von sexueller Gewalt und soll – laut Begründung (S. 35) – auch das Ziel verfolgen, gesellschaftliche Aufarbeitungsprozesse zu ermöglichen.
Mit Blick auf die Stärkung der von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt der Entwurf jedoch aus Sicht der Unterzeichnenden hinter seinen Ansprüchen zurück. Damit die angedachten Strukturen tatsächlich eine Unterstützung für junge Menschen und Familien darstellen, müssen sie partizipativer, niedrigschwelliger, inklusiver und adressat*innenorientierter ausgestaltet und in die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere spezialisiere Unterstützungs- und Beratungsangebote wie Mädchen*häuser eingebunden werden.
Weiterhin muss die Stellung von Betroffenen, etwa in der informationellen Selbstbestimmung und in materieller Hinsicht, nachhaltig und niedrigschwellig gestärkt werden. Den Fachverbänden fällt auch die Engführung auf die Stärkung des medizinischen Kinderschutzes schwer nachzuvollziehen. Kinderschutz kann nur interdisziplinär und im kooperativen Zusammenwirken verschiedener Professionen sowie mit den jungen Menschen und Familien gelingen.
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