Krieg gegen die Ukraine
Kinder vor expliziten Kriegsbildern schützen
![Ein kleiner Junge sitzt an einem Tisch und bedient ein Tablet Ein kleiner Junge sitzt an einem Tisch und bedient ein Tablet](/fileadmin/_processed_/d/b/csm_kelly-sikkema-tQPgM1k6EbQ-unsplash_3422de8cd1.jpg)
![CC0 / Public Domain Arbeiten Dritter](https://i.creativecommons.org/p/mark/1.0/80x15.png)
Bei den Landesmedienanstalten sind Hinweise auf Verstöße gegen die Menschenwürde und den Jugendmedienschutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine eingegangen. Diese werden aktuell geprüft. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ruft dazu auf, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der medialen Berichterstattung zu berücksichtigen und Minderjährige vor expliziten Aufnahmen – insbesondere von Leichen – zu schützen.
08.04.2022
Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Bilder von Zivilist*innen, die im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ermordet wurden, zeigen oft grausame Details, die ihr Leiden und Sterben deutlich machen. Selbstverständlich gibt es ein öffentliches Interesse an der Dokumentation und Darstellung von Gräueltaten und Kriegsverbrechen. Kindern und Jugendlichen, die damit ungewollt konfrontiert werden, kann das schweren Schaden zufügen. Deswegen geht mein dringender Appell an alle Medienschaffenden, Suchmaschinenanbieter*innen und soziale Netzwerke, solche Bilder nicht ungeschützt zu verbreiten.“
Viele Medien gehen nach Einschätzung der KJM verantwortungsvoll mit dem aktuellen Geschehen um. In einigen Fällen seien jedoch Bilder gemeldet worden, bei denen ein Anfangsverdacht auf eine Verletzung der Menschenwürde besteht.
Bürger*innen, die der KJM problematische Inhalte nennen möchten, können dieses mit wenigen Klicks auf der Webseite tun. Eingehende Hinweise werden sorgfältig überprüft. Bei Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ergreift die KJM Maßnahmen wie Bußgelder und Untersagungen.
Die Intiative Klicksafe stellt Materialien mit Tipps zum Reden über den Krieg für die pädagogische Praxis zur Verfügung.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 07.04.2022
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