Internationaler Kindertag am 1. Juni 2024
Antrag zum Schutz von Kindern im Krieg auf dem Deutschen Ärztetag verabschiedet


Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni 2024 ruft der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) zum Schutz von Kinderrechten in Kriegs- und Krisengebieten auf. Ein eindringlicher Appell des BVKJ betont das unveräußerliche Recht aller Kinder auf Leben, Gesundheit und Fürsorge und fordert sofortige Maßnahmen zur Linderung ihres Leids.
06.06.2024
Anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2024 macht der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) auf die Bedeutung des Schutzes von Kindern und ihren Rechten in Kriegs- und Krisengebieten aufmerksam. Ein entsprechender Antrag des BVKJ zum Schutz von Kinderrechten wurde jüngst auf dem 128. Deutschen Ärztetag verabschiedet. 167 von 171 Delegierten des Ärztetags, der vom 7. bis 10. Mai 2024 in Mainz stattfand, stimmten dem Beschlussantrag zu.
„Dass unser Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, unterstreicht die Dringlichkeit unseres Anliegens. Und es sendet ein starkes Signal gegen die verheerenden Auswirkungen von Gewalt auf Kinder in Kriegs- und Krisengebieten.“,
erklärt Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ.
Gemäß dem Beschluss verurteilt der Deutsche Ärztetag 2024 jegliche Form von Gewalt gegen Kinder in Kriegs- und Krisengebieten, unterstreicht nachdrücklich das unveräußerliche Recht aller Kinder auf Leben, Gesundheit und Fürsorge und fordert den uneingeschränkten Zugang zu Nahrung und medizinischer Versorgung für alle Kinder in Kriegsgebieten. Zudem appelliert er an alle Regierungen und Parteien bewaffneter Konflikte, sich für dauerhaften Frieden und Sicherheit einzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, die das Leid von Kindern in Kriegsgebieten beenden.
Hubmann betont:
„Als Fürsprecher der Kinder und Jugendlichen stehen wir in der Verantwortung, die Stimme für diejenigen zu sein, die am meisten Schutz benötigen. Wir fordern eine Welt, in der Kinder sicher und geschützt und frei von den Schrecken des Krieges aufwachsen können. Und in unserer Funktion als Kinder- und Jugendärzt*innen werden wir weiterhin alles in unserer Macht Stehende tun, um von Krieg und Flucht betroffenen Kindern eine umfassende Betreuung zukommen zu lassen.“
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) vom 31.05.2024
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