Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendmedienschutz den Erfordernissen der digitalen Welt anpassen
![Zwei Jugendliche auf einem verlassenen Parkplatz lachen ausgelassen und machen ein gemeinsames Selfie Zwei Jugendliche auf einem verlassenen Parkplatz lachen ausgelassen und machen ein gemeinsames Selfie](/fileadmin/_processed_/1/1/csm_Fotolia_216114550_Subscription_XXL_cfd6335909.jpg)
Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes fordert UNICEF Deutschland, die Rechte von Kindern auch in der digitalen Welt zu stärken. Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhalte wesentliche Elemente, um Kindern und Jugendlichen eine sichere Nutzung von und Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen. Notwendig sei eine koordinierte Zusammenarbeit der Akteure auf Bund- und Länderebene, um Kinder und ihr Umfeld zu stärken.
11.03.2020
Onlinemedien sind selbstverständlicher und positiver Teil des Lebens
Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Reform des Jugendmedienschutzes fordert UNICEF Deutschland, die Rechte von Kindern auch in der digitalen Welt zu stärken. Dazu sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland: „Wir begrüßen den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf als dringend erforderlichen Schritt, um den Kinder- und Jugendmedienschutz endlich den Erfordernissen der digitalen Welt anzupassen.“
„Onlinemedien sind für Kinder und Jugendliche heute ein selbstverständlicher und meist positiver Teil ihres Lebens. Das hat der von UNICEF 2019 veröffentlichte Bericht „Kids Online“ des Hans-Bredow-Instituts gezeigt. Gleichzeitig sind junge Menschen dort vielfältigen Risiken ausgesetzt und machen negative, zum Teil belastende Erfahrungen. Der Bericht macht deutlich, dass Kinder und Jugendliche besser vor schädlichen und rechtswidrigen Medieninhalten sowie vor Interaktionsrisiken, wie Mobbing, Grooming, selbstgefährdendem Verhalten oder Kostenfallen, geschützt werden müssen.“
Sichere Nutzung und Teilhabe an digitalen Medien
„Mit dem neuen Gesetz sollen die bestehenden Schutzlücken geschlossen werden. Zum einen soll eine kohärente Alterskennzeichnung Kindern, Jugendlichen und Eltern die verlässliche, zeitgemäße Orientierung hinsichtlich der Nutzungsrisiken ermöglichen. Zum anderen sollen Dienstanbieter verpflichtet werden, wirksame Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu gehören die Einrichtung von Melde- und Beschwerdesystemen oder Voreinstellungen, mit denen Risiken für Kinder- und Jugendliche begrenzt werden können. Die Erweiterung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist dafür von großer Bedeutung.“
„Aus Sicht von UNICEF Deutschland beinhaltet der Gesetzentwurf wesentliche Elemente, um Kindern und Jugendlichen eine sichere Nutzung von und Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen – der Jugendschutz kommt damit im digitalen Zeitalter an. Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, müssen Kinder und ihr Umfeld gestärkt werden. Anbieter müssen sich verpflichten, Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Um dies zu erreichen, ist eine koordinierte Zusammenarbeit der verantwortlichen Akteure auf Bund- und Länderebene erforderlich.“
Die vollständige UNICEF-Stellungnahme (PDF, 180 KB) steht online zur Verfügung.
Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 06.03.2020
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