Kinderschutz
Frühe Hilfen: Kinderschutz wird von der Bundesregierung gezielt gefördert
![Ein Junge sitzt mit gesenktem Blick auf dem Boden vor einer kahlen Steinwand Ein Junge sitzt mit gesenktem Blick auf dem Boden vor einer kahlen Steinwand](/fileadmin/_processed_/1/d/csm_Fotolia_80218533_Subscription_XXL_c4cc88b452.jpg)
Der Kinder- und Jugendschutz wird nach Angaben der Bundesregierung auf vielfältige Weise gefördert. So sei im Oktober 2017 die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ errichtet worden, die Familien psychosoziale Unterstützung gewähre, wofür der Bund dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stelle. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion verweist die Bundesregierung außerdem auf zahlreiche andere Initiativen und Projekte, auch hinsichtlich kompetenter Nutzung digitaler Medien sowie Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
20.03.2019
Der Kinder- und Jugendschutz wird nach Angaben der Bundesregierung auf vielfältige Weise gefördert. So sei im Oktober 2017 die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ errichtet worden, die Familien psychosoziale Unterstützung gewähre.
Laut der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/8237, PDF,286 KB) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 19/7998, PDF, 132 KB) gehörten auch Vorkehrungen gegen das Schütteltrauma zu den Vorhaben im Bereich Frühe Hilfen.
Initiative „Trau Dich“
Daneben sei die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Daher werde die Initiative „Trau Dich“ bis 2022 fortgeführt.
Modellprojekt „Beraten und Stärken“
2017 wurde den Angaben zufolge auch das bundesweite Modellprojekt „Beraten und Stärken“ bis 2020 verlängert. Ziel des Projektes sei die nachhaltige Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen.
„Gutes Aufwachsen mit Medien“
Kinder und Jugendliche sollen außerdem an die kompetente Nutzung digitaler Medien herangeführt werden. Neben dem Schutz vor ungeeigneten Inhalten und Kontaktrisiken geht es dabei auch um die Sensibilisierung aller Altersgruppen. Aus diesem Grund hat das BMFSFJ die Projekte „Gutes Aufwachsen mit Medien“ und „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ initiiert.
Die EU-Initiative Klicksafe, deren National Contact Point das BMFSFJ ist, stellt zudem umfassende und stets den aktuellen Nutzungsgegebenheiten und Risikophänomenen angepasste Materialien für Schulen und Fachkräfte zur Verfügung. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, Kinder und Jugendliche im Sinne der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zur kompetenten Teilhabe an der digitalen Welt zu befähigen und sie gleichzeitig vor den Risiken, die diese birgt, zu schützen.
„Nummer gegen Kummer“
Weiterhin werden Kindern und Jugendlichen zur Prävention und zum Schutz vor Übergriffen online die Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ und die zentrale Anlaufstelle für Beleidigung, Belästigung und andere Kontaktrisiken, jugend.support, zur Verfügung gestellt.
„Schule gegen sexuelle Gewalt“
Die Initiativen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und „Kein Raum für Missbrauch“ haben zum Ziel, dass alle Einrichtungen und Organisationen in Deutschland wie Schulen, Kindertagesstätten, Heime, Sportvereine, Kliniken, Kirchengemeinden ebenso wie Anbieter von Kinder- und Jugendreisen und Internetdiensten Konzepte für Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einführen. Mit Schutzkonzepten sollen alle Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, zu Orten werden, an denen sie wirksam vor sexueller Gewalt geschützt sind und Hilfe erhalten, wenn sie – auch anderswo – sexuellen Missbrauch erleiden. Die Initiativen richten sich an Leitungskräfte und alle, die in Einrichtungen und Organisationen tätig sind, und stellt eine Fülle von Informationsmaterialien bereit. Die Schulinitiative wird gemeinsam mit den Kultusbehörden der Länder in bislang 15 Ländern umgesetzt.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 290 vom 19.03.2019
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