Kinder- und Jugendschutz
BJK zum Jugendschutzgesetz: Stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten wünschenswert
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Das Bundesjugendkuratorium (BJK) hat sich zu dem am 10. Februar 2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes positioniert. Es begrüßt, dass mit dem Entwurf der Vorrang der Kinder- und Jugendrechte und des Kindeswohls in der medialen Welt gestärkt und entsprechend mit gesetzlichen Regulierungen unterlegt wird. Wünschenswert wäre allerdings eine noch stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten.
04.03.2020
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) begrüßt die gegenwärtige Reform des Jugendschutzgesetzes. Die im Referentenentwurf enthaltenen wichtigen und grundlegenden Regulierungen sind für den Kinder- und Jugendschutz in unserer mediatisierten Gesellschaft weiterführend und letztlich auch überfällig.
Kinder- und jugendgerechte soziale Teilhabe in der medialen Umwelt
Die BJK verweist darauf, dass die UN-Kinderrechtskonvention den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Dreiklang von „Protection, Participation & Provision“ begreift. Dies bedeutet, dass der Kinder- und Jugendschutz nur gelingen kann, wenn er in der Grundorientierung die jungen Menschen schützt, beteiligt und befähigt und eine nicht-diskriminierende kinder- und jugendgerechte soziale Teilhabe von jungen Menschen in der medialen Umwelt ermöglicht. Gleichzeitig besteht genau darin ein permanentes Spannungsfeld, das sich zwischen den Polen von Schutz und Autonomie bewegt und eine sensible Balance erfordert.
Lücke zwischen erzieherischem Jugendmedienschutz und strukturellem Jugendmedienschutz
Insgesamt bildet sich in dem Entwurf auch das fast schon klassische Problem der strukturellen Lücke zwischen erzieherischem und strukturellem Jugendmedienschutz ab. Die Anbieter werden nicht im Sinne eines Verbots der Datenaggregation der Daten minderjähriger Nutzer/-innen in die Pflicht genommen. Nicht adressiert wird somit, dass nur die auf subjektiver Handlungsebene erfahrbaren Risiken wie Cybergrooming, gewaltförmige Inhalte, Sexting etc. thematisiert werden, aber so gut wie nicht das immense Problem der Datengenerierung und -verwendung durch kommerzielle Anbieter.
Das BJK möchte verdeutlichen, dass mit dem Referentenentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der Stärkung der Kinder- und Jugendrechte unternommen wird. Gleichwohl zeigt sich mit diesem Entwurf, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in der medialen Welt in den kommenden Jahren noch grundlegend weiterzuentwickeln und in der Fachöffentlichkeit zu diskutieren sind.
Die ausführliche Stellungnahme (PDF, 108 KB) steht auf den Seiten des Bundesjugendkuratoriums zum Download zur Verfügung.
Über das BJK
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Weitere Informationen: www.bundesjugendkuratorium.de
Neben dem BJK haben sich zahlreiche weitere Verbände und auch die Landesmedienanstalten zur Reform des Jugendschutzgesetzes geäußert. Die Stellungnahmen und Statements sind in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zu finden.
Quelle: Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 03.03.2020
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