Pflegekinderhilfe
Empfehlungen für die Vermittlung von Pflegekindern über Kreis- oder Landesgrenzen
Werden Pflegekinder über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg vermittelt, müssen die beteiligten Jugendämter frühzeitig und verlässlich zusammenarbeiten. Die BAG Landesjugendämter hat hierzu Empfehlungen zur Umsetzung von § 37c Abs. 3 Satz 4 SGB VIII veröffentlicht. Sie sollen die Handlungssicherheit der Fachkräfte erhöhen und den Kinderschutz in der Pflegekinderhilfe stärken.
13.08.2026
In der Praxis kommt es weiterhin vor, dass das Jugendamt am Wohnort einer Pflegeperson erst spät oder gar nicht in die Vermittlung einbezogen wird. Dadurch können wichtige Erkenntnisse zu den Pflegepersonen bzw. Pflegestellen, zu ihrer aktuellen Belegung oder zu den örtlichen Unterstützungsangeboten unberücksichtigt bleiben. Dies gilt insbesondere bei länderübergreifenden Vermittlungen und bei der Beteiligung privater freier Träger.
Die Empfehlungen konkretisieren deshalb, wie Beteiligung, Kommunikation und Informationsaustausch zwischen den Jugendämtern gestaltet werden sollen.
Drei zentrale Punkte sind:
- Frühzeitige Beteiligung: Das Jugendamt am Wohnort der Pflegeperson soll vor der Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen einbezogen werden. Nur so können vorhandene Kenntnisse rechtzeitig in die Eignungsentscheidung einfließen.
- Verbindlicher Informationsaustausch: Ausgetauscht werden sollen unter anderem Informationen zur Eignung und Belegung der Pflegestelle, zu bisherigen Erfahrungen, zu den örtlichen Pauschalen sowie zu verfügbaren Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
- Klare Verantwortlichkeiten: Die Entscheidung über die Unterbringung verbleibt beim belegenden Jugendamt. Auch beim späteren Zuständigkeitswechsel müssen bewilligte Leistungen und Unterstützungsangebote verlässlich fortgeführt werden.
Die Empfehlungen schaffen damit eine gemeinsame fachliche Orientierung für bundesweite Vermittlungen. Ihr Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten, das die Stabilität des Pflegeverhältnisses sichert und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Die BAG Landesjugendämter setzt sich zugleich dafür ein, die Beteiligung des Jugendamtes am Wohnort der Pflegefamilie rechtlich verbindlicher auszugestalten.
Quelle: BAG Landesjugendämter vom 31.07.2026
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