DIJuF-Stellungnahme
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – KiMoG
Der KiMoG-Entwurf stärkt Kinderrechte, Schutz vor Gewalt und kodifiziert Pflegekindschaftsrecht. DIJuF begrüßt die Reform, schlägt aber klarere Kindeswohlformulierungen und stärkere Einbeziehung jüngerer Kinder vor.
07.08.2026
Das DIJuF begrüßt den vorgelegten Referent*innenenentwurf (RefE) zur Modernisierung des Kindschaftsrechts ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Stärkung der Rechte des Kindes, die Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt und die Kodifizierung des Pflegekindschaftsrechts. Insgesamt stellt der RefE eine ausgewogene, differenzierte Lösung für eine Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts dar, die den Schutzanspruch von Gewalt Betroffener umsetzt, Beteiligung und Eigenverantwortlichkeit von Kindern und Jugendlichen anerkennt und stärkt und für die heutige Vielfalt von Sorge- und Umgangskonstellationen entsprechende Gestaltungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen bereithält.
Zwei grundsätzliche Aspekte könnten aus Sicht des DIJuF noch konsequenter umgesetzt werden:
- Die Stärkung der „formalen“ Antragsrechte von Kindern ab 14 Jahren wird ausdrücklich begrüßt. Um sicherzustellen, dass darüber die Pflicht zur entwicklungsangemessenen Einbeziehung auch jüngerer Kinder in sorgerechtlichen Entscheidungen nicht aus dem Blick gerät, könnte der Grundsatz des § 1627 Abs. 2 BGB ausdrücklich bei den maßgeblichen sorgerechtlichen Vorschriften, wie z.B. der Umgangsbestimmung, wieder aufgegriffen werden.
- Die geplante Konturierung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Ausführlichkeit der Normen können – wie laut Begründung intendiert – die korrekte Rechtsanwendung in Gerichten und Behörden sowie die Zugänglichkeit des Gesetzes für juristische Lai:innen unterstützen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Kindeswohlaspekte im Allgemeinen Teil möglichst allgemein bzw. übergreifend formuliert sein und in der Folge geprüft werden, ob und an welcher Stelle es überhaupt weitere Konkretisierungen braucht.
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 13.07.2026
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