Stellungnahme der IGfH
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts
Die IGfH begrüßt den KiMoG-Entwurf, der Kindeswohl, Kinderrechte, Gewaltprävention und Partizipation stärkt. Sie fordert bessere Beteiligungsrechte, Verzahnung von Familienrecht und Jugendhilfe sowie langfristige Perspektiven für Kinder.
10.08.2026
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) hat eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz für ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) vorgelegt.
Die IGfH begrüßt die grundlegende Zielrichtung des Gesetzentwurfs ausdrücklich. Insbesondere die stärkere Orientierung am Kindeswohl, die gesetzliche Verankerung zentraler Kinderrechte, der verbesserte Schutz vor häuslicher Gewalt sowie die stärkere Berücksichtigung von Beteiligung, Bindungskontinuität und dauerhaften Lebensperspektiven stellen aus Sicht der IGfH wichtige Weiterentwicklungen des Kindschaftsrechts dar.
In ihrer Stellungnahme konzentriert sich die IGfH auf ausgewählte Regelungsbereiche, die für die Kinder- und Jugendhilfe von besonderer Bedeutung sind. Sie setzt sich unter anderem für eine konsequente Ausrichtung der Beteiligungsrechte am individuellen Entwicklungsstand junger Menschen, eine stärkere Verzahnung von Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe sowie eine weitere Stärkung tragfähiger Beziehungen und langfristiger Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen ein. Darüber hinaus regt die IGfH an, den Schutz junger Menschen vor allen Formen von Gewalt, einschließlich Handel und Ausbeutung, als Bestandteil eines umfassenden Verständnisses von Kindeswohl stärker zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Verbändeanhörung an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz übermittelt und bringt die fachliche Expertise der IGfH aus Wissenschaft und Praxis in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.
Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden: PDF-Download (PDF: 177 KB)
Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) vom 10.07.2026
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