Kindschaftsrecht
Stellungnahme der BAG Landesjugendämter zum KiMoG und zur Reform des FamFG
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Mai 2026 zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts und des familiengerichtlichen Verfahrens vorgelegt. Die BAG Landesjugendämter begrüßt zentrale Zielsetzungen, sieht jedoch fachliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
11.08.2026
Stellungnahme zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG)
Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Regelungen zu häuslicher Gewalt, zum Adoptionsrecht und zum Pflegekindschaftsrecht:
- Gewaltschutz konsequent am Kindeswohl ausrichten: Häusliche Gewalt – einschließlich des Miterlebens von Partner*innenschaftsgewalt – muss bei Sorge- und Umgangsentscheidungen als eigenständiger Schutz- und Gefährdungsfaktor berücksichtigt werden. Schutz, Stabilität und Entlastung der Betroffenen müssen Vorrang haben.
- Adoptionsrecht ausgewogen weiterentwickeln: Die stärkere Rechtsstellung adoptierter Kinder wird begrüßt. Umgangs- und Auskunftsrechte leiblicher Eltern müssen jedoch auf die Besonderheiten von Adoptionen abgestimmt werden und den Schutz von Adoptivkindern und Adoptivfamilien angemessen berücksichtigen.
- Pflegekindschaftsrecht praxistauglich gestalten: Die Weiterentwicklung des Pflegekindschaftsrechts und die Stärkung der Perspektivklärung werden begrüßt. Kritisch sieht die BAG Landesjugendämter Regelungen zum Pflegestellenwechsel, die in die Steuerungsverantwortung der Jugendämter und die Hilfeplanung eingreifen.
Zur vollständigen Stellungnahme: https://www.bag-landesjugendaemter.de/filer/canonical/1784099290/668094/
Stellungnahme zur Reform des FamFG
Mit dem zweiten Gesetzentwurf sollen der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessert, die Stellung des Kindes im Verfahren gestärkt und familiengerichtliche Verfahren effizienter gestaltet werden.
- Opferschutz verbessern: Erweiterte Informations- und Beteiligungsrechte der Jugendämter sowie stärkere gerichtliche Ermittlungs- und Schutzpflichten werden unterstützt.
- Gewalt nicht als Elternkonflikt behandeln: Bei häuslicher Gewalt darf nicht schematisch auf eine Einigung der Eltern hingewirkt werden.
- Rechte von Kindern im Verfahren sichern: Kinder und weitere Betroffene müssen auch bei Anhörungen, Adoptionen und Forschungsvorhaben umfassend geschützt werden.
Zur vollständigen Stellungnahme: https://www.bag-landesjugendaemter.de/filer/canonical/1784101994/668161/
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 15.07.2026
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