Kinder- und Jugendschutz
Kommission pocht auf Umsetzung europäischer Medienregeln
Die neuen EU-Regeln zu audiovisuellen Medien, also etwa Fernsehen, Internet und Fernsehen auf Abruf sind noch nicht überall in nationales Recht und Gesetz gegossen. Die EU-Kommission hat nun 16 Mitgliedsstaaten aufgefordert, weitere Informationen zur Umsetzung der Richtlinie "Audiovisuelle Mediendienste" (AVMD) zu liefern, um sich ein genaues Bild zu machen. Dabei geht es unter anderem zu Regeln zu Herkunftslandbestimmungen, Produktplatzierungen, Jugendschutz und zum Schutz vor Hasskampagnen.
29.03.2011
Die Richtlinie regelt einheitliche Rahmenbedingungen für audiovisuelle Dienste und soll so der Fernseh-Branche mehr Rechtssicherheit gewährleisten. Dabei richtet sich der Blick ebenso auf die kulturelle Vielfalt, den Kinder- und Verbraucherschutz wie auf den Medienpluralismus. Deutschlands Angaben zur Umsetzung werden derzeit noch geprüft.
Bis zum 19. Dezember 2009 mussten die EU-Länder die Richtlinie in nationales Medienrecht umsetzen. Die betroffenen EU-Staaten sollen der Kommission nun innerhalb der nächsten zehn Wochen die geforderten zusätzlichen Informationen bereitstellen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das "Herkunftslandprinzip", demzufolge die Anbieter audiovisueller Mediendienste nur den Gesetzen ihres Herkunftslandes unterliegen, unabhängig von den Rechtsvorschriften des Verbreitungslandes.
Polen, Portugal und Slowenien müssen mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen, da sie der Kommission bis jetzt keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt haben.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link.
<link http: ec.europa.eu deutschland press pr_releases _blank>ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9845_de.htm
Quelle: PM Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 29.03.2011
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