AWO
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024
![Eine Jugendliche in Jeans und Kapuzenpulli gekleidet sitzt an einer Hauswand un d schaut ernst nach vorne Eine Jugendliche in Jeans und Kapuzenpulli gekleidet sitzt an einer Hauswand un d schaut ernst nach vorne](/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Fotolia_212460430_Subscription_XXL_e261276788.jpg)
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legt am 25.03.2024 eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause vor. Die AWO begrüßt darin die Erstellung des Aktionsplans als wichtigen Schritt, sieht aber weiterhin massiven Handlungsbedarf.
05.04.2024
AWO Präsident Michael Groß kommentiert:
„Bis 2030 wollen Deutschland und die anderen EU-Staaten Wohnungslosigkeit überwunden haben. Aber erst vor wenigen Tagen wurde Deutschland vom Europarat dafür kritisiert, zu wenig gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorzugehen. Gut also, dass es endlich einen Nationalen Aktionsplan und damit einen bundesweiten Fahrplan für die kommenden Jahre gibt. Dieser muss nun richtig umgesetzt werden, wenn er mehr sein soll als nur geduldiges Papier.“
An vielen Stellen bliebe der Aktionsplan zu unkonkret, so der Wohlfahrtsverband. Beispielsweise würden keine menschenwürdigen Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung festgelegt, zudem müssten wohnungslose EU-Bürger*innen als besondere Bedarfsgruppe Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten. Auch beim Mietrecht habe der Aktionsplan Defizite.
Michael Groß dazu weiter:
„Das Mietrecht ist eine wichtige Stellschraube bei der Prävention von Wohnungslosigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze Teil des Aktionsplans sind! Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, dass die Schonfristzahlungen, die derzeit nur für fristlose Kündigungen gelten, auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Zudem brauchen wir endlich eine neue Gemeinnützig im Wohnungsbau. Und vor allem: Das Recht auf Wohnen gehört endlich ins Grundgesetz.“
Quelle: Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) vom 25.03.2024
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