Stellungnahme

„Jugendmedienschutz muss zeitgemäß, einfach und effektiv sein“

Marc Liesching, Medienrechtsprofessor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, hat auf Einladung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Stellungnahme zu Änderungen im Jugendschutzgesetz abgegeben.

19.01.2021

Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und den sozialen Medien verbessern. So sollen Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen geschützt werden. Das sieht der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vor, zu dem am 11. Januar 2021 eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfand. Marc Liesching, Medienrechtsprofessor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig), hat auf Einladung des Ausschusses eine Stellungnahme dazu abgegeben.

Laut dem Entwurf sollen Betroffene unter anderem bessere Möglichkeiten bekommen, Verstöße zu melden oder sich zu beschweren. Des Weiteren sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht und damit vereinfacht werden, um Eltern und Fachkräften bessere Orientierung zu bieten als bisher. Die Betreiber von Online-, Film- und Spieleplattformen sollen ihre Angebote zukünftig ebenso mit Alterskennzeichnungen versehen müssen. Nicht zuletzt ist geplant, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit mehr Kompetenzen als bisher weiterzuentwickeln.

Zahnloser Tiger?

Marc Liesching hält das Gesetz zum Teil für einen zahnlosen Tiger: "Die von der Bundesregierung angedachten Vorsorgemaßnahmen sind gut gemeint, werden aber in der gesetzlichen Ausgestaltung keine praktische Auswirkung haben: Wegen des europarechtlichen Herkunftslandprinzips gilt das neue Jugendschutzgesetz zunächst gar nicht für Facebook, YouTube, Twitter, Instagram und TikTok. Denn diese Anbieter haben in Europa ihren Sitz in Irland: für sie gilt grundsätzlich irisches Recht, nicht deutsches".

Dass die Bundesfamilienministerin im Bundestag angekündigt hat, dass das neue Gesetz Kinder und Jugendliche vor Cybermobbing schützen werde, treffe im Grunde auch nicht zu, so Liesching weiter. Denn für die meisten Mobbing-Konstellationen auf großen sozialen Netzwerken gelte das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dies habe nach dem Entwurf gerade Vorrang vor dem Jugendschutzgesetz, so dass dessen Regeln auch hier von vornherein keine Anwendung finden würden.

Im Ansatz gut an dem Entwurf findet Liesching hingegen, dass Altersstufen von TV-Programmen künftig zugleich als Altersfreigaben für DVDs und Blue-Ray-Discs genutzt werden können: „Wurde beispielsweise ‚Biene Maja‘ im Tagesprogramm mit der Bewertung ‚ab 6 Jahren‘ ausgestrahlt, kommt dies künftig automatisch auch als Kennzeichnung auf den Bildträger. Allerdings ist unverständlich und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, dass dies nur für ARD und ZDF gelten soll, nicht aber für private Rundfunkveranstalter. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender unterliegen keiner externen Aufsicht, die privaten Anbieter hingegen schon - und lassen ihre Alterseinstufen auch nochmals durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) prüfen.“ Hier müsse noch eine Gleichbehandlung im Gesetz verankert werden, damit es auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalte.

Große Reform ist nötig

Lieschings Fazit: Die Reform der Bundesregierung sei nur ein kleiner Schritt, der die großen Herausforderungen eines zeitgemäßen, einfachen und für Eltern und Fachkräfte nachvollziehbaren Jugendmedienschutzes nicht wirklich angehe. In vielen Bereichen werde es eher noch komplizierter. Einen effektiven Schutz für Kinder und Jugendliche gerade vor den neuen Nutzungsrisiken in sozialen Medien und Messenger-Diensten bewirke das neue Jugendschutzgesetz schon wegen des marginalen Anwendungsbereichs nicht. Hier müsse nach der Bundestagswahl – am besten gemeinsam mit den Bundesländern – eine große Reform kommen, damit Jugendschutz zeitgemäß und nachvollziehbar wird.

Änderung des Jugendschutzgesetzes

Die Sitzung war live zu sehen und steht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages weiterhin zur Verfügung. Dort sind auch der Entwurf der Bundesregierung sowie eine Zusammenfassung der Anhörung einzusehen.

Quelle: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig vom 11.01.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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