Handreichung
Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Digitalisierung verändert die Arbeit der Jugendämter: Eine neue DIJuF-Handreichung bietet Orientierung für den Einsatz digitaler Elemente in der Jugendhilfe und im Kinderschutz. Sie zeigt, wie die Kinder- und Jugendhilfe auf neue Bedarfe reagieren kann, die durch die zunehmende Digitalisierung entstehen.
26.07.2024
Die Digitalisierung von Lebenswelten führt dazu, dass das Jugendamt seine Aufgaben zunehmend auch digital wahrnimmt, insbesondere was die Kommunikation mit den jungen Menschen und ihren Familien betrifft. Eine neue DIJuF-Handreichung bietet Orientierung, ob und unter welchen Voraussetzungen Jugendhilfeleistungen wie die Hilfen zur Erziehung oder die Jugendarbeit mit digitalen Gestaltungselementen zu erbringen sind und wie diese auch bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung eingesetzt werden können. Außerdem wird aufgezeigt, wie die Kinder- und Jugendhilfe auf die „neuen“ Schutz- und Unterstützungsbedarfe, die bei jungen Menschen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung entstehen, reagieren kann.
Die Handreichung ist eine Kurzfassung einer ausführlichen Rechtsexpertise des DIJuF, die im Rahmen von „JAdigital.“ , einem Projekt des DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) und dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim im Auftrag des BMFSFJ, entstanden ist.
Weitere Informationen
- Handlungsfeld Digitalisierung auf der DIJuF-Website
- Projektwebsite „JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten“
- DIJuF-Handreichung "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick", 2024 (PDF: 657 KB)
- DIJuF-Rechtsgutachten "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Grundprinzipien, Leistungen, Schutzauftrag und strukturelle Bedingungen vor dem Hintergrund zunehmend digitaler Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen", 2023 (PDF: 1,5 MB)
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 15.07.2024
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