Kinder- und Jugendarbeit
Erinnerungsarbeit während der Corona-Pandemie: Förderung digitaler Formate
Da Gedenkstättenfahrten ins Ausland angesichts der Corona-Pandemie reihenweise abgesagt werden mussten, können befristet bis zum 31. Dezember 2020 alternative Formate für die Erinnerungsarbeit genutzt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Auswärtige Amt lockern die Richtlinien und ermöglichen die Konzepte individuell anzupassen sowie die Förderung digitaler Formate wie Video-Konferenzen, Web-Seminare und Online-Zeitzeugengespräche.
04.06.2020
Förderrichtlinien befristet angepasst
Ab sofort können nun auch ein- bis dreitägige Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Deutschland gefördert werden. Das Lernen am historischen Ort soll weiterhin im Vordergrund stehen, der regionale Bezug im Gesamtkontext der NS-Zeit herausgearbeitet werden. Wie bisher sollen 80 Prozent des Programms, mindestens aber sechs Stunden, an der Gedenkstätte oder dem Erinnerungsort verbracht werden. Zusätzlich kann ein Tag zur Nachbearbeitung bezuschusst werden. Förderwürdig ist auch die Arbeit in Kleingruppen, die an mehreren Tagen an den Lernorten das gleiche Programm in rollierender Form wahrnehmen. Antragstellende müssen ein Konzept vorlegen, das deutlich macht, wie die Arbeit bei Einhaltung der Gebote zur Kontaktvermeidung und zum Abstandhalten organisiert werden kann. Alternativ können auch digitale Formate wie Videositzungen, Web-Seminare und ähnliches gefördert werden. Die teilnehmenden Jugendlichen müssen jeweils einen Abschlussbericht oder eine Dokumentation vorlegen.
Alle Einzelheiten zu den neuen Förderrichtlinien und Antragvoraussetzungen (PDF, 467 KB) sind auf den Seiten des IBB zu finden.
Hintergrund „Jugend erinnert“
Die Förderung von Gedenkstättenfahrten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Auswärtige Amt innerhalb des Bundesprojekts „Jugend erinnert“ stellt das erinnerungskulturelle historischpolitische Lernen zur Geschichte des Nationalsozialismus und der NS-Verbrechen in den Mittelpunkt, das von Jugendlichen aktiv mitgestaltet werden kann. Gedenkstättenfahrten bieten dabei eine Chance für umfassende Lernprozesse in der Vermittlung von historischem Wissen, von Empathie für die Opfer, einer Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für andere Menschen und demokratischer wie menschenrechtlicher Werte. Der Großteil der dadurch geförderten Gedenkstättenfahrten findet an Orten der ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager statt, die sich außerhalb Deutschlands befinden.
Der Fokus wird dabei auf die letzte Stufe der Verfolgung durch die Nationalsozialisten gesetzt, wobei die Fördervorgabe von einer Mindestdauer des Programms von vier Tagen eine angemessene Auseinandersetzung und Einordnung des komplexen Ortes ermöglicht. In den letzten Jahren konnte ein zunehmender Bedarf einer solchen intensiven Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen und eine wachsende Anzahl von Anträgen auf Förderung beobachtet werden.
Über das IBB Dortmund
Grenzen überwinden – das ist der Leitgedanke des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks in Dortmund seit seiner Gründung 1986. Dabei geht es nicht nur um Ländergrenzen, sondern auch um die Grenzen im eigenen Wissen und Verstehen. In jährlich mehr als 100 Studienfahrten, Trainings und Jugendbegegnungen ist das „Lernen aus der Vergangenheit für eine gemeinsame Zukunft in Europa“ zentral.
Quelle: Internationales Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH
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