Hessen
Ausweitung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) Förderung


Die Hessische Landesregierung reagiert auf den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe und kündigt an, die finanzielle Förderung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) auf diese Bereiche auszuweiten. Damit sollen die Einrichtungen gestärkt und mehr Nachwuchskräfte gewonnen werden. Anträge können bis zum 15. Juli 2024 gestellt werden.
09.07.2024
Hessen braucht auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mehr Fachkräfte. Die Hessische Landesregierung setzt dabei auf schnelle und effektive Hilfe. Sozialministerin Heike Hofmann hat deshalb im Rahmen des Besuchs einer Jugendhilfeeinrichtung des Vereins für Kinderhauserziehung e.V. in Bensheim angekündigt, die Träger von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Ausbildungsfinanzierung finanziell zu unterstützen.
Ausweitung finanzieller Förderung
„Gut ausgebildetes Fachpersonal ist eine Grundvoraussetzung, um junge Menschen bestmöglich in ihrer Entwicklung begleiten und fördern zu können. Angesichts des Fachkräftemangels wird es auch für die Träger in der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend schwieriger, Stellen zu besetzen. Die Arbeit der Einrichtungen ist jedoch unverzichtbar für den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung der Eltern. Deshalb weiten wir die finanzielle Förderung unserer praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) zur*m Erzieher*in auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus. Damit stärken wir die Einrichtungen als Ausbildungsorte erheblich“,
so Hofmann. Die Ministerin verwies dabei auch darauf, dass sich PivA als Teil der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ im Kita-Bereich bereits als wirksames Mittel zur Fachkräftegewinnung erwiesen habe.
Während des Besuchs in Bensheim tauschte sich die Ministerin mit Auszubildenden und der Heimleitung über die aktuellen Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe aus.
„Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viele Menschen für eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe gewinnen können. Angesichts des demografischen Wandels stellt uns deren ungebrochen hohe Nutzung vor die Herausforderung, die Angebote bedarfsgerecht aufrechtzuerhalten. Die Ausweitung von PivA ist ein erster wichtiger Schritt, um hier gegenzusteuern“,
so Ministerin Hofmann.
Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“
Mit dem Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ unterstützt die Hessische Landesregierung hessische Träger von Kindertageseinrichtungen seit 2020 dabei, Nachwuchsfachkräfte zu gewinnen. Den Trägern werden dafür unter anderem Mittel gewährt, um Studierende in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung finanzieren zu können. Insgesamt konnte so bislang über 2.650 Mal eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung durch das Land finanziert werden. Für 2024 war zunächst vorgesehen, 400 bezahlte Plätze zu schaffen. Die neue Landesregierung stockte die Fördermittel für die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ aber im Februar um 22 Millionen Euro auf, um das Angebot auf bis zu 1.000 durch das Land geförderte PivA Plätze zu erweitern, für die nun erstmalig auch die Träger von weiteren nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen antragsberechtigt sind.
„Ich freue mich sehr, dass wir die Ausweitung der Förderung bereits für 2024 umsetzen können. Wir nehmen die hohen Personalbedarfe in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe sehr ernst. Wir hoffen, dass durch diesen Schritt viele junge Menschen den Weg in diese so attraktive wie abwechslungsreiche Tätigkeit finden und eine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft beginnen“,
sagte Sozialministerin Hofmann. Sie verwies auch darauf, dass damit ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird:
„Unser schnelles Handeln zeigt, dass wir Hinweise auf Probleme, die aus der Praxis kommen, ernst nehmen und dass wir dazu bereit sind, schnell und konstruktiv gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten.“
Förderung beantragen
Träger können Anträge auf Förderung von PivA-Studierenden bis zum 15. Juli 2024 einreichen. Mit einer Bescheidung ist ab Anfang August zu rechnen.
Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 24.06.2024
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