Flucht und Migration
Baden-Württemberg: Träger für Erstorientierungskurse für Asylbewerber gesucht
![Die Wörter "Integration" und "Asyl" sind aus Buchstaben gelegt. Die Wörter "Integration" und "Asyl" sind aus Buchstaben gelegt.](/fileadmin/_processed_/f/c/csm_428592_original_R_B_by_Dieter_Schuetz_pixelio.de_4fe07faa63.jpg)
Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens sucht das Innenministerium für die Jahre 2020 bis 2022 Träger für Kurse zur Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
22.08.2019
Träger, die sich für die Durchführung von Erstorientierungskursen in Baden-Württemberg interessieren, können sich für die Jahre 2020 bis 2022 beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration bewerben. Die Träger werden in einem ersten Schritt im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration ausgewählt. Die Ausgewählten beantragen dann in einem separaten, nachfolgenden Antragsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Durchführung von Erstorientierungskursen. Interessierte Träger haben bis 15. September 2019 die Möglichkeit, ihren Antrag einzureichen.
Seit Mitte 2017 fördert das BAMF bundesweit Erstorientierungskurse, in denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber wesentliche Informationen über das Leben in Deutschland erhalten und gleichzeitig erste Deutschkenntnisse erwerben. Die Kurse finden in Baden-Württemberg bedarfsorientiert sowohl in den Einrichtungen der Erstaufnahme als auch in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen statt.
Der aktuelle Förderzeitraum endet mit Ablauf des Jahres 2019, weshalb das Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wird.
Innenministerium: Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 415 KB)
Träger für die Projekte
Träger der geplanten Maßnahmen können sein:
- eingetragene Vereine, die seit mehreren Jahren landesweit in Baden-Württemberg in der Flüchtlingshilfe aktiv sind,
- landesweit in Baden-Württemberg tätige (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern ihr vorrangiges Ziel die Flüchtlingshilfe oder die Erwachsenenbildung ist und
- Volkshochschulen und Volkshochschulverbände.
Träger kann nur sein, wer dem BAMF von seitens des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Förderung vorgeschlagen wird. Eine unmittelbare Antragstellung beim BAMF ist ausgeschlossen.
Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg vom 15.08.2019
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