Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Bundesfachverband umF fordert KJSG für alle Kinder und jungen Menschen

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) kritisiert massive Defizite in der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland trotz des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Mangelhafte Unterbringung, rechtliche Probleme, unzureichende Bildungs- und Gesundheitsversorgung sowie fehlende Integration gefährden die Zukunft dieser Jugendlichen.

18.06.2024

Eine Amtsvormündin berichtet: 

„Ich vertrete einen Kollegen, der aus Überlastungsgründen ausgefallen ist, und habe zusätzlich 50 weitere Mündel übernommen. Darunter ist ein 17-jähriger Unbegleiteter, der akut suizidal ist und – weil keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht – seit 6 Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, schon bevor entsprechende Erlasse diese Unterbringung zuließen. Sein Gesundheitszustand ist äußerst besorgniserregend. Das Jugendamt ist zuständig und weiß um die Brisanz seiner Lage, er erhält jedoch keine ambulanten Betreuungsleistungen, wird seit Ankunft nicht beschult. Mit viel Aufwand gelingt es mir, innerhalb von 2 Monaten einen Therapieplatz und eine geeignete Unterbringung zu finden. Endlich kann er an einer Schule angemeldet werden und Asyl beantragen. Wichtig war für ihn, endlich Zuwendung und Stabilität durch eine Bezugsperson zu erfahren. Als Vormund musste ich mich um alles kümmern, weil niemand anderes da war. Das ist nicht aufzufangen und geht zu Lasten anderer Mündel. Das ist nicht lange durchzuhalten. Der junge Mensch hat viel Zeit verloren, das wird seine Zukunft prägen. Es ist ein Wunder, dass nichts Schlimmeres passiert ist.“ 

Durch das KJSG – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – wurden Kinderschutz sowie die Beteiligung und Rechte von Kindern und jungen Volljährigen gestärkt. De facto bestehen gerade bei jungen Menschen mit Fluchterfahrung große Mankos: in der Unterbringung, der rechtlichen Vertretung und dem damit verbundenen Zugang zu Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, im Bildungs- und Gesundheitssystem. Eine Perspektivgestaltung wird den jungen Menschen dadurch verwehrt. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 10. Juni drei Jahre alt. 

„Die Umsetzung der im KJSG vereinbarten und bestärkten Grundsätze ist an vielen Stellen in der Praxis gerade für junge Menschen mit Fluchterfahrung mangelhaft. Es besteht kein Grund zu feiern!“, sagt Helen Sundermeyer, Referentin beim Bundesfachverband umF. Der Bundesfachverband umF fordert Bund und Länder auf, die rechtswidrige Absenkung von Qualitätsstandards (siehe auch Zwischenruf vom 13.05.2024) der Kinder- und Jugendhilfe in der Versorgung junger Geflüchteter durch untergesetzliche Regelungen zu beenden und Konzepte für eine nachhaltige, Perspektiven und Teilhabe ermöglichende Begleitung bundesweit zu fördern! Fluchtbewegungen sind im Rahmen von Jugendhilfeplanung zu antizipieren. Kommunaler Strukturaufbau und nachhaltige Konzepte benötigen hierfür umfassenden politischen und finanziellen Rückhalt! Für eine adressat*innengerechte Versorgung müssen Fachkräfte sowie Quereinsteiger*innen stetig weitergebildet und durch gute Arbeitsbedingungen gehalten werden.

Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 11.06.2024

Redaktion: Paula Joseph

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