Seminar
Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Strukturebene: Bund
Das Seminar beinhaltet zwei Blöcke. Der erste Block findet am 13.11.2024 und der zweite am 20.11.2024 statt. Beide Blöcke beginnen jeweils um 9:30 Uhr und dauern bis 12:30 Uhr, inklusive einer kleinen Pause.
Unter Berücksichtigung der Hauptherkunftsländer von jungen Geflüchteten werden Ihnen die Grundlagen des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erläutert.
- Wie ist der Ablauf eines Asylverfahrens?
- Was bedeutet Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz und was ist ein nationales Abschiebungsverbot?
Ferner wird der Blick auf alternative Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz gelenkt, insbesondere die humanitären Bleiberechte für gut integrierte junge Geflüchtete, die neue Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung das Verfahren der Härtefallkommission sowie möglicher Schutz vor Abschiebung bei Schulbesuch und Ausbildung. Auch die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren des Familiennachzugs werden thematisiert.
Kenntnisse der Grundbegriffe des Aufenthalts- und Asylrechts, wie “Duldung”, “Aufenthaltsgestattung”, “Aufenthaltserlaubnis” sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Die Fortbildung richtet sich schwerpunktmäßig an haupt- und ehrenamtliche Vormund*innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, aber auch alle anderen Fachkräfte und Interessierte im Bereich unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter sind willkommen.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendschutz