Asylpolitik

Menschenrechtsinstitut sieht Auslagerung der Asylverfahren in Drittstaaten sehr kritisch

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 20. Juni die Frage erörtert, ob Asylverfahren von Schutzsuchenden unter Achtung der völker- und menschenrechtlichen Vorgaben in einen kooperierenden Staat außerhalb der EU verlagert werden können. Auch die Innenminister*innen haben das Thema auf ihrer Frühjahrskonferenz vom 19. bis 21. Juni aufgegriffen.

24.06.2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht aktuelle Auslagerungsmodelle im europäischen Raum sehr kritisch und befürchtet eine Unterminierung des Flüchtlingsschutzes weltweit.  

„Eine Feststellung des Status von Schutzsuchenden in Drittstaaten ist an sehr hohe rechtliche Hürden gebunden, die in der Umsetzung kaum zu erfüllen sind. Selbst wenn die theoretische Ausgestaltung den völker- und menschenrechtlichen Vorgaben entspricht, birgt die praktische Umsetzung Risiken für die Rechte von Schutzsuchenden und international Schutzberechtigten. Das zeigen die Mängel der Modelle europäischer Staaten, die kurz vor der Realisierung stehen. Ein solches System würde darüber hinaus enorme Kosten verursachen“, 

erklärt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme „Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Eine menschenrechtliche Bewertung der aktuellen Debatte“.

Das außenpolitische Ansehen Deutschlands könne Schaden nehmen und die tatsächliche Anzahl von Schutzsuchenden könne sich durch Nachahmungs-Effekte in anderen Staaten weltweit eklatant erhöhen, so Allenberg weiter. 

„Aus menschenrechtlicher Perspektive ist aber vorrangig zu befürchten, dass die Externalisierung des Flüchtlingsschutzes und deren globale Folgen den ohnehin labilen Schutz von Flüchtlingen weltweit weiter verringern und ihre Sicherheit massiv gefährden würde.“

Das Institut spricht sich deshalb mit Blick auf diese Gefahren mit Nachdruck dagegen aus, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern oder die Ausweitung dieser Politik auf europäischer Ebene zu befördern.

Allenberg betont, eine Auslagerung von Asylverfahren auf einen Drittstaat sei nur möglich, wenn die Rechte von Schutzsuchenden, die ihnen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantieren, gewahrt sind. Zudem sei Deutschland an die europarechtlichen Vorgaben gebunden.

Quell: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 17.06.2024

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