Soziale Inklusion

Strategie für die soziale Inklusion Jugendlicher

Bestehen einer nationalen Strategie zur sozialen Inklusion

In Deutschland gibt es in mehreren Politik- und Themenbereichen nationale Strategien, die der sozialen Integration von jungen Menschen dienen sollen: 

Jugendstrategie

Die gemeinsame ressortübergreifende Jugendstrategie der Bundesregierung hat zum Ziel, junge Menschen an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen. Dabei sollen ihnen bestmögliche Bedingungen geboten werden, um die Herausforderungen der eigenständigen Lebensphase Jugend zu meistern. Die Jugendstrategie basiert auf der "Eigenständigen Jugendpolitik", des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Damit macht es die gemeinsamen Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 27 Jahren sichtbar.

Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, der im Oktober 2023 durch das BMFSFJ herausgegeben wurde, soll der Jugendpolitik dafür die Richtung weisen.

Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Jugendpolitik im Allgemeinen.

Strategien Integration und Inklusion durch Bildung

Die Schulbildung liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer. Bundesweite Strategien im Bereich der Schulbildung werden in Form von gemeinsamen Beschlüssen durch die Kultusministerkonferenz (KMK), den Zusammenschluss aller Kultusminister der Bundesländer beschlossen und in den Ländern umgesetzt. Es werden regelmäßig neue Beschlüsse gefasst und angepasst. Neben den Beschlüssen werden auch immer wieder Empfehlungen durch die KMK herausgegeben, die jedoch für die einzelnen Länder nicht bindend sind. Eine Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen trat am 09.02.2021 in Kraft und umfasst wesentliche Grundlagen, die für alle Bundesländer gelten. In der Ländervereinbarung wird unter dem Abschnitt: „Übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung“ auf die Integration und Inklusion von Kindern und Jugendlichen ein besonderes Augenmerk gelegt (Kultusminister Konferenz, Ländervereinbarung). Es sollen inklusive Bildungskonzepte weiterentwickelt, Schulen bei der Umsetzung inklusiver Bildung gefördert und die Förderung von Maßnahmen zur Integration von Schüler:innen mit Migrationshintergrund erweitert werden.

Seit 2015 besuchen eine steigende Anzahl an jungen Menschen mit Fluchterfahrung/Migrationshintergrund die Schulen in Deutschland, die Bedürfnisse dieser Schüler:innen wurden in den KMK regelmäßig thematisiert. Dabei sind verschiedene Beschlüsse entstanden, die besonders die Integration dieser Schüler:innen im Fokus hatten. Mit dem Ausbruch des Angriffskriegs durch Russland auf die Ukraine sind seit 2022 vermehrt Kinder und Jugendliche aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Die KMK hat einen Beschluss am 23.06.2022 zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine gefasst, der besonders den deutschen Spracherwerb und die Anerkennung ukrainischer Schulabschlüsse vorsieht.

Neben der besonderen Förderung von jungen Menschen mit Migrationserfahrung/Fluchterfahrung werden Schüler:innen mit Beeinträchtigung/Behinderung gefördert. 2011 wurde der Entschluss „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ veröffentlicht, welcher die Bundesländer auffordert, bei geplanten Veränderungen und Entwicklungen auf folgende Punkte zu achten: „ [dass] Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen [können], die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang der Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen gesichert [ist], die Zusammenarbeit aller an der Förderung des jeweiligen Kindes bzw. Jugendlichen beteiligten Personen und Einrichtungen gewährleistet ist, sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen [ermöglicht werden].“

Nationaler Aktionsplan Inklusion 2.0

Der Nationale Aktionsplan Inklusion 2.0 (NAP 2.0) (PDF 6,5 MB) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist der zweite von der Bundesregierung beschlossene Aktionsplan. Der NAP 2.0 baut auf dem ersten Aktionsplan aus 2011 auf. Ziel des NAP 2.0 ist es, der UN-BRK Geltung zu verschaffen und ihre praktische Umsetzung Schritt für Schritt voranzutreiben. Alle Bürger:innen sollen einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft finden und gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben. Der NAP 2.0 enthält u. a. Rechtsetzungsvorhaben, wie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und das Bundesteilhabegesetz. Der 2016 vom Kabinett verabschiedete Aktionsplan 2.0 umfasst 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Dabei bringen sich alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Projekten und Initiativen in den Aktionsplan ein. Es erfolgt eine Einordnung der Maßnahmen in ein Zielsystem, das auf das Verständnis von Behinderung der UN-BRK aufbaut. 
Handlungsschwerpunkte mit Blick auf Kinder und Jugendliche sind unter anderem:

  • Die Förderung der Entwicklung von Kindern mit Behinderung/Beeinträchtigung von Beginn an, z. B. durch Verlängerung des Mutterschutzes,
  • Die Verbesserung der Situation von Müttern und Vätern mit Behinderungen/Beeinträchtigung,
  • Die Stärkung der Qualität inklusiver frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung,
  • Die Schnittstellen in den Leistungssystemen zu überwinden, um ein allumfassendes und funktionierendes Hilfesystem zu gewährleisten,
  • Die Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Jungen mit Behinderung/Beeinträchtigung vor (sexualisierter) Gewalt in Einrichtungen,
  • Die Stärkung der Menschen- und Persönlichkeitsrechte intergeschlechtlicher Menschen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die staatliche Anlaufstelle für die Steuerung des Umsetzungsprozesses, die ressortübergreifenden Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, die Fortschreibung und die Betreuung des Ausschusses für den NAP (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gemeinsam einfach machen).

Der NAP 2.0 ist kein abgeschlossenes Dokument, sondern dynamisch und wird immer wieder aktualisiert. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode (2017-2021) vereinbart, die Themen Digitalisierung und Inklusion auszuweiten. Daraufhin wurden weitere Maßnahmen in den NAP 2.0 aufgenommen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie sichtbar geworden sind (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statusbericht).

Der NAP 2.0 wird jährlich durch ein Monitoring überprüft, dabei werden die Maßnahmen auf den Fortschritt, die Reichweite, die Anbindung an die BRK, die Wirkungserfassung auf die Zivilgesellschaft und die Nachhaltigkeit überprüft. Der aktuelle Statusbericht wurde im März 2023 veröffentlicht (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statusbericht).

Kritik am NAP 2.0 wird durch Selbstvertretende in der Zivilgesellschaft geäußert. Aufgrund fehlender Beteiligung von Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans und der mangelnden Rückbindung der Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) werden Forderungen nach einem NAP 3.0 gestellt (Deutsche Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung zum Nationalen Aktionsplan 3.0).

Neben der Bundesebene wurden auch Strategien in den Bundesländern entworfen, hier am Beispiel Hessen. Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vom 17. August 2012 versteht sich als Arbeits-, Informations- und Innovationsplan. Er soll die Grundlage und Richtschnur der Politik von und für Menschen mit Behinderungen in Hessen sein. Der Aktionsplan beinhaltet über 350 Einzelmaßnahmen, über 200 Einzelziele und über 70 übergeordnete Grundsatzziele. Der Aktionsplan der Landesregierung ist in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, zahlreichen gesellschaftstragenden Institutionen und hessischen Bürgerinnen und Bürgern entstanden. 

Mittlerweile gibt es auch konkrete Aktionspläne in den meisten anderen Bundesländern, die größtenteils zwischen 2013 und 2015 entstanden sind. Thüringen hat seinen Aktionsplan 2019 veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Stand der Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK in Bund und Ländern gibt es auf der Webseite der Monitoring-Stelle UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte.

Nationale Strategie/Dekade Alphabetisierung und Grundbildung

Rund 6,2 Millionen Menschen in Deutschland können zwar Buchstaben, Wörter und einzelne Sätze lesen und schreiben, haben jedoch Mühe, einen längeren zusammenhängenden Text zu verstehen. Bund, Länder und Partner haben eine „Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung - AlphaDekade“ ausgerufen. Mit der AlphaDekade wollen sie im Zeitraum von 2016 bis 2026 die Lese- und Schreibfähigkeiten Erwachsener in Deutschland deutlich verbessern. Erwachsene – auch junge Erwachsene, die nicht mehr zur Schule gehen – sollen bis 2026 mehr Angebote als bisher bekommen, die sie dabei unterstützen, besser Lesen und Schreiben zu lernen. Das Bundesbildungsministerium wird in dieser Dekade mit bis zu 180 Millionen Euro Alphabetisierungsprojekte fördern sowie Kurskonzepte und Selbstlernmöglichkeiten schaffen. Bestehende Förderprogramme sollen ausgebaut und neue Lernkonzepte entwickelt werden. Im Rahmen der AlphaDekade hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerdem die Informationskampagne „Besser lesen und schreiben“ auf den Weg gebracht. Das Projekt wird jährlich durch Monitoringberichte evaluiert. Dabei werden die Projekte und erreichte Zielgruppe erhoben und die Schwerpunkte des Jahres benannt (Monitoringbericht AlphaDekade).
 

Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ 

Im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wurde eine neue Strategie gegen Extremismus auf nationaler und europäischer Ebene aus Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr als auch als Strategie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention vereinbart. Dieses Vorhaben wurde in der „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft“ zusammengeführt. Die bundesweite und ressortübergreifende Strategie setzt darauf, dass die deutsche vielfältige und demokratische Gesellschaft gestärkt werden muss, politische Bildung und demokratische Teilhabe vorangebracht werden muss, Präventionen gegen Demokratiefeindlichkeit und extremistische Tendenzen entwickelt werden müssen, gegen Hass und Desinformationen im Netz vorgegangen und aufgeklärt werden muss und verfassungsfeindliche Bestrebungen bekämpft werden müssen. Die Strategie zielt darauf ab, an die für die Extremismusprävention und Demokratieförderung entscheidenden Orte zu gehen, u.a. in Kommunen und Landkreise, in Institutionen, Vereine, Verbände, Schulen und andere Orte, an denen sich Menschen für die Stärkung der Demokratie und die Verteidigung der Menschen- und Freiheitsrechte einsetzen. Die Strategie betrifft alle Altersklassen der Bevölkerung. Für die Umsetzung der Aktionen und Maßnahmen gelten unterschiedliche Laufzeiten, die von den jeweils zuständigen Bundesministerien bestimmt werden, z. B. das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), das Programm „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) oder das Programm „Queer leben“ des BMFSFJ.


Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus

Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus knüpft an die Strategie der Demokratieförderung und Extremismusprävention an. Es sollen Rassismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie weitere Ideologien der Ungleichwertigkeit stärker bekämpft und Betroffene unterstützt werden. Es wurden staatliche Maßnahmen, aber auch die Förderung von Projekten in den folgenden Handlungsfeldern geplant: „Menschenrechtspolitik, Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten, Bildung, politische Bildung, Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit, Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung, Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenzen im Beruf, Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung“ (Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus). Z.B. soll mit Jugendlichen über Macht- und Diskriminierungsformen diskutiert und Lehrer:innen, Eltern und sonstige Bezugspersonen bei politischer Bildung unterstützt werden. Außerdem soll Ausstiegswilligen geholfen, Hass- und Hetztiraden im Netz entgegengetreten und in Gefängnissen aktiv Extremismusprävention betrieben werden (Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus).
Die einzelnen Bundesländer setzen die Nationalstrategie eigenständig um, in Baden Württemberg werden z.B. durch die Weiterbildung von Lehrkräften durch Schulpsycholog:innen die Lehrkräfte geschult, wie sie mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung umgehen können („Flüchtlinge in der Schule“, Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus).


Engagementstrategie

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 25. Januar 2016 eine Engagementstrategie gestartet, die gemeinsam mit Vertreter:innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft erarbeitet wurde. Schwerpunkte sind u. a. die Stärkung der Engagement-Infrastruktur und der Anerkennungskultur sowie die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste. Zudem möchte das Bundesministerium die Engagementforschung besser abstimmen und eine ergebnisorientierte Engagementförderung sicherstellen. Im Rahmen der Engagementstrategie werden verschiedene Programme durchgeführt (Engagementstrategie). Zielgruppen sind Kinder ab 10 Jahre, Jugendliche und Erwachsene, die sich ehrenamtlich engagieren sowie Organisationen und Einrichtungen, die sie darin unterstützen, wie Vereine, Stiftungen, Initiativen, Genossenschaften, Netzwerke, (Jugend‐)Verbände oder religiös motivierte Kontexte.
Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Freiwilliges Engagement/Allgemeiner Rahmen.

 

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (Förderrichtlinie Integration)

Zum 1. März 2010 traten die gemeinsamen Förderrichtlinien des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwander:innen und Menschen mit Migrationshintergrund in Kraft. Projekte wie z.B. Gesellschaftlicher Zusammenhalt zur Partizipation und Kompetenzsteigerung von Zuwander:innen stehen im Vordergrund, die sich sinnvoll mit bereits bestehenden kommunalen Angeboten ergänzen. Dabei ist eine Mitwirkung von Migrant:innenorganisationen besonders erwünscht. Es werden innovative und niedrigschwellige Vor-Ort-Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zuwander:innen gefördert. Die Förderung umfasst praxisnahe Angebote zur Stärkung der sozialen-, interkulturellen- und der Erziehungskompetenz, zum bürgerschaftlichen Engagement, zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sowie zur Kriminalitäts- und Suchtprävention. Dabei wird viel Wert auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen und Vernetzung gelegt.
Regelmäßige Evaluationen werden durchgeführt und die Wirksamkeit des Förderprojekts überprüft. 

Umfang und Inhalt

Informationen zum Umfang und Inhalt der verschiedenen Einzelstrategien gibt es jeweils unter dem Bereich „Bestehen einer nationalen Strategie zur sozialen Inklusion“.

Zuständige Behörde

Informationen zu den zuständigen beziehungsweise verantwortlichen Behörden für die verschiedenen Einzelstrategien gibt es jeweils unter dem Bereich „Bestehen einer nationalen Strategie zur sozialen Inklusion“.

Überarbeitungen/Aktualisierungen

Alle Strategien werden regelmäßig überprüft und evaluiert. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der verantwortlichen Einrichtungen oder zuständigen Ministerien veröffentlicht.

Alle Strategien werden regelmäßig überprüft und evaluiert. Die Fraktionen im Bundestag stellen regelmäßig Anträge, um Bundesprogramme zu evaluieren. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der verantwortlichen Einrichtungen oder zuständigen Ministerien veröffentlicht. 
Weitere Informationen gibt es unter dem Bereich „Bestehen einer nationalen Strategie zur sozialen Inklusion“.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.