Soziale Inklusion
Programme der Jugendarbeit zur Förderung sozialer Inklusion
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Wichtigste Programme der Jugendarbeit und Zielgruppen
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) regt als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe an. Sie fördert diese, wenn sie von überregionaler Bedeutung ist. Der im Jahr 1950 eingeführte Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist dafür das zentrale Förderinstrument auf Bundesebene. Er bündelt den größten Haushaltsansatz der Förderprogramme des BMFSFJ. „Die Förderung aus dem KJP unterstützt die Leistungen und die Wahrnehmung anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII und schafft Anregungen durch Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder und Jugendhilfeplan (KJP)).“ Durch den KJP werden vielfältige Leistungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe abgedeckt, die unter anderem die soziale Inklusion umfassen.
Öffentliche Förderung
Die Förderung des KJP erfolgt aufgrund gesetzlicher und haushaltsrechtlicher Grundsätze. Deshalb lässt sich keine grundsätzliche Höhe der Förderungen festlegen, da die Förderung von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr variieren kann.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.