Soziale Inklusion

Verwaltung und Steuerung

Allgemeine Verteilung der Zuständigkeiten

Die allgemeine Verteilung der Zuständigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland durch mehrere Gesetzgebungen geregelt. Die wichtigsten Gesetze sind:

Sozialgesetzbuch (SGB) 

In dem Sozialgesetzbuch ist unter dem SGB VIII das Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. 

Die Durchführung und Umsetzung des SGB VIII obliegt den Jugendämtern auf kommunaler Ebene, den Landesjugendämtern auf Landesebene sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Bundesebene. Der Bund und die Länder haben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe eine Anregungs- und Förderungskompetenz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Kinder- und Jugendhilfe). 

(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Jugendpolitik im Allgemeinen/Nationales Jugendgesetz.)

Besonders relevant für die Inklusion von jungen Menschen aus prekären Familienverhältnissen und jungen Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung sind die folgenden zwei Abschnitte im SGB VIII: 
 

  • Hilfe zur Erziehung (HzE) (§§ 27 bis 35, 41 im SGB VIII) soll jungen Menschen und Familien bei unterschiedlichen familiären Problemen eine Unterstützung leisten. Es gibt unterschiedliche Handlungsformen, die durch das HzE zur Verfügung stehen z. B. kurzzeitige familienunterstützende und ergänzende Hilfe oder langfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie (Kinder- und Jugendhilfereport, S. 89). Die Umsetzung der Hilfeleistung erfolgt durch die Jugendämter (siehe unten). Die Zahl der angeordneten Erziehungshilfen steigt von Jahr zu Jahr und im Vergleich zum Jahr 2008 handelt es sich zum Jahr 2021 um eine Steigerung von 20 % (Kinder- und Jugendhilfereport, S. 91).
  • Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) soll junge Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung dabei unterstützen, an der Gesellschaft und dem sozialen Leben teilzuhaben. Dabei handelt es sich um ein komplexes Handlungsfeld, welches sich von Schulbegleitung bis zu spezialisierten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankung erstreckt (Kinder- und Jugendhilfereport, S. 116ff). Es müssen als Grundlage zur Unterstützung durch die Eingliederungshilfe gewisse Voraussetzungen durch die Personen erfüllt werden:  
    1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
    2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (SGB VIII § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung).“
    Unterstützt wird die Eingliederungshilfe durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene SGB IX im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Durch diese Einführung wurde die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als eigenständiger Bereich umgesetzt. Die Rehabilitationsträger erbringen Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Kinder- und Jugendhilfereport, S. 128.). Diese in den Sozialgesetzbüchern verankerte Sortierung führt zu einer unrechtmäßigen Ungleichbehandlung und erfüllt somit nicht die Richtlinien der UN-BRK (Vgl. Kinder- und Jugendhilfereport, S. 128.).  Diese Regelung wird auch in der Diskussion um eine inklusive SGB VIII-Reform diskutiert (dazu mehr im YouthWiki-Kapitel Soziale Inklusion/Aktuelle Debatten und Reformen).
     
Kinder- und Jugendhilfeplanungsgesetz (KJHG)

Das KJHG ist Teil des SGB VIII und legt die Grundsätze und Verfahren für die Planung der Kinder- und Jugendhilfe auf kommunaler und Landesebene fest.
Es definiert die Aufgaben der Jugendhilfeplanung, wie die Bedarfsermittlung, die Entwicklung von Angeboten und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung. (Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Jugendpolitik im Allgemeinen/Nationales Jugendgesetz.)
 

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das JuSchG regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Einflüssen sowie den Jugendschutz in den Bereichen Film, Fernsehen, Internet, Alkohol und Tabak.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird von den örtlichen Ordnungsbehörden und Jugendämtern überwacht. (Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Jugendpolitik im Allgemeinen/Nationales Jugendgesetz.)

Steuerung

Auf Bundesebene ist die oberste Bundesbehörde das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Bundesministerium hat eine allgemeine Anregungsfunktion für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in ganz Deutschland. Dieser Funktion kommt die Bundesbehörde durch eigene Fachveranstaltungen, Veröffentlichungen zu Fachfragen, Stellungnahmen und durch die Beantwortung parlamentarischer Anfragen nach. Zu aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe lässt sie in jeder Legislaturperiode von Expert:innen Berichte zur Lage junger Menschen in Deutschland und zu den Leistungen der Jugendhilfe erstellen (Kinder- und Jugendbericht). Für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche innerhalb der Kinder- und Jugendhilfen gibt es Arbeitsgruppen, die mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Gremien zusammenarbeiten. 

Im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes werden die bundesweite Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe (v. a. Verbände und Fachorganisationen) mitfinanziert, Modellprojekte gefördert sowie Maßnahmen des internationalen Jugendaustauschs und Freiwilligendienste unterstützt (Richtlinie des Kinder- und Jugendhilfeplan).

Neben dem BMFSFJ gibt es das Bundesjugendkuratorium. Dabei handelt es sich um ein Sachverständigengremium mit bis zu 15 Expert:innen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft, welches die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe berät. Die Sachverständigen werden durch das BMFSFJ für die Dauer einer Legislaturperiode (4 Jahre) berufen. Das Beratungsgremium veröffentlicht Stellungnahmen, Positionspapier und gibt Empfehlungen ab, bei denen die Perspektiven junger Menschen sowie sich verändernde gesellschaftliche Prozesse miteinbezogen werden. 

Durch das Föderale System in Deutschland gibt es 16 Bundesländer, die als jeweils oberste Landesjugendbehörde ein Ministerium pro Bundesland haben, das für die Belange der Kinder und Jugendpolitik (Ausführungsgesetze zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, Landesjugendpläne zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe) zuständig ist (z. B. das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg, das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und des Landes Nordrhein-Westfalen oder das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Auf Landesebene gibt es zudem 17 Landesjugendämter (2 davon in Nordrhein-Westfalen) als überörtliche Jugendhilfeträger. Die Landesjugendämter nehmen die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahr. Sie unterstützen die örtliche Jugendhilfe (Jugendämter, freie Träger) und dienen den Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien.
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Jugendpolitik im Allgemeinen/Entscheidungsfindung in der Jugendpolitik.)

Neben den Landesjugendämtern auf Landesebene gibt es in Deutschland rund 600 Jugendämter, die in kommunaler Selbstverwaltung betrieben werden. Die Jugendämter haben die Gesamtverantwortung für die örtliche Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Verpflichtung, mittelfristige Jugendhilfepläne aufzustellen und die Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Familien in den Stadtteilen, Ortsteilen und Dörfern finanziell zu fördern. 
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Jugendpolitik im Allgemeinen/Entscheidungsfindung in der Jugendpolitik.)

Freie Kinder- und Jugendhilfe

Die freie Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland besteht aus Organisationen, Verbände, Kirchen oder privaten Trägern, die eigenständige Angebote und Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereitstellen. Im Gegensatz zu staatlichen Stellen wie den Jugendämtern oder den Landesjugendämtern werden diese Organisationen nicht direkt von staatlichen Stellen geführt, sondern agieren eigenverantwortlich und autonom. Dabei können freie Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Vereinbarungen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen. Sie haben dann die gleichen Verpflichtungen wie die öffentlichen Träger, insbesondere hinsichtlich Qualitätssicherung und Dokumentation. In Deutschland gibt es wesentlich mehr freie Kinder- und Jugendhilfeträger als staatliche Träger. Die Tendenz ist dabei steigend (Destatis, Träger der Jugendhilfe, betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen und Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 15.12.2022 nach Art des Trägers). Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen und unterschiedliche Angebote bereitstellen. Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe spielen eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Sie ergänzen die staatlichen Angebote, tragen zur Vielfalt des Hilfesystems bei und können oft flexibler auf individuelle Bedürfnisse eingehen. Für alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe gehören der Abbau von Benachteiligungen und die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen zu den gesetzlich und fachlich verankerten Leitlinien ihrer Arbeit und soziale Inklusion kann bedarfsgerecht umgesetzt werden. Dabei arbeiten die öffentlichen Träger und die freien Träger eng zusammen und informieren sich gegenseitig über wichtige Angelegenheiten und Entwicklungen. Dafür gilt das § 81 SGB VIII als Grundlage, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sicherzustellen und um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu gewährleisten (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienportal).
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Jugendpolitik im Allgemeinen/Entscheidungsfindung in der Jugendpolitik.)

Ressortübergreifende Zusammenarbeit

Wie bereits unter dem Punkt „Allgemeine Verteilung der Zuständigkeiten“ erklärt, ist die Förderung junger Menschen in Deutschland durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen festgelegt. Je nach Gesetzeslage sind unterschiedliche Ministerien und unter- oder nachgeordnete Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zuständig bzw. beteiligt. 
Durch die unterschiedliche Förderung der unterschiedlichen Rechtskreise und den damit verbundenen Akteuren kommt es in Deutschland zum Teil zu einer unzureichenden und nicht kontinuierlichen Förderung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf.

Die ausführenden Organisationen und Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendhilfe sind häufig unterschiedlichen Behördenstrukturen zugeordnet, sofern sie aufgrund der Gesetzeslage entsprechende Finanzmittel für die Förderung junger Menschen erhalten. Sie arbeiten in der Regel im Rahmen mehrerer verschiedener Rechtskreise, die die jeweiligen jungen Menschen betreffen. Dabei haben die ausführenden Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 81 SGB VIII mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.

Eine Zusammenarbeit geschieht außerdem im kommunalen Jugendhilfeausschuss, sowie im Landesjugendhilfeausschuss (Jugendämter Deutschland). Der kommunale Jugendhilfeausschuss besteht aus Mitgliedern des Kreis- bzw. Stadtrates sowie Bürger:innen, die sich in der Jugendhilfe engagieren. Im Ausschuss wird das lokale Jugendhilfeangebot geplant und aktuelle Probleme, sowie neue Vorschläge besprochen. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe auf Landesebene. Er entscheidet u.a. über die Einrichtung von Fachausschüssen und Arbeitsgemeinschaften, die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe und verabschiedet Empfehlungen für die freien Träger der Jugendhilfe (Jugendämter Deutschland).
 

Nach einer Modellphase wurde Ende 2013 beschlossen, flächendeckend Jugendberufsagenturen einzuführen. Die Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln und Jugendliche bzw. junge Erwachsene in Gesellschaft, Arbeit und Ausbildung bestmöglich integrieren und beraten. Seit 2017 wird an rund 300 Standorten in Form einer Jugendberufsagentur an der Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf gearbeitet. Jugendberufsagenturen sind keine rechtlich selbstständigen Institutionen und verfügen nicht über eigene Haushalte oder Personal, sondern die einzelnen Träger sind für die Umsetzung verantwortlich (Bundesagentur für Arbeit. Jugendberufsagentur). Es arbeiten die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter (Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (z. B. Stadt) zusammen. Regional gibt es unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen den Akteuren. Viele Jugendberufsagenturen nehmen besonders förderungsbedürftige junge Menschen in den Blick. Insbesondere im städtischen Bereich wie in BerlinBremen/Bremerhaven oder Hamburg ist der Ansatz breiter.

Eine Zusammenarbeit von Bund und Länder findet seit 2010 bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie statt. Ende 2018 hat der Europäische Rat die Jugendstrategie der Europäischen Union für 2019-2027 beschlossen. Die aktuelle Strategie hat u.a. die Zielvorgabe „Gesellschaftliche Inklusion für alle jungen Menschen zu ermöglichen und sicherzustellen.“ Jungen Menschen soll es ermöglicht werden, ihr eigenes Leben zu gestalten, persönliches Wachstum bis hin zur Selbstständigkeit zu ermöglichen und die Widerstandsfähigkeit und Resilienz zu verbessern. Es soll Jugendarmut beseitigt und soziale Inklusion gefördert werden.
Gemäß der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie zuständig. Hierfür ergreifen Bund und Länder in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Maßnahmen unter Einbezug der Akteure der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie junger Menschen selbst.
Informationen zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland unter EU-Jugendstrategie.

Neben der Kinder- und Jugendhilfe sind in Deutschland die Bildungspolitik (das formale Bildungssystem), sowie die Arbeitsmarkt- und die Sozialpolitik für die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.

Für die Gestaltung der Bildungspolitik sind Bund und Länder in unterschiedlicher Weise zuständig. Die oberste Behörde auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dieses ist für die berufliche Bildung verantwortlich. Für die Schul- und Hochschulbildung, einschließlich des schulischen Anteils im Rahmen einer Berufsausbildung sind die Landesministerien in den 16 Bundesländern verantwortlich. 

Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wird auf der Grundlage des SGB gestaltet. Die relevantesten Ansprüche, die sich aus dem SGB für Soziale Inklusion ergeben, sind: 

  • Sozialversicherung: Das SGB regelt die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, darunter die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Es legt die Ansprüche und Leistungen fest, die Versicherte in diesen Bereichen erhalten, wie beispielsweise Krankengeld, Renten oder Arbeitslosengeld (Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen, Familienportal).
  • Sozialhilfe: Das SGB regelt die Sozialhilfe, die Personen in finanziellen Notlagen oder mit besonderen Bedürfnissen erhalten können. Es legt fest, wer anspruchsberechtigt ist und welche Leistungen gewährt werden, wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Hilfe zur Pflege (Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen, Familienportal).
  • Rechte von Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung: Das SGB enthält Regelungen zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigung. Dazu gehören Ansprüche auf finanzielle Leistungen, wie zum Beispiel Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung sowie Regelungen zur Barrierefreiheit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen, Familienportal).
  • Familienleistungen: Das SGB regelt auch verschiedene Leistungen für Familien, wie zum Beispiel das Elterngeld, das Kindergeld und den Kinderzuschlag. Diese Leistungen sollen Familien finanziell unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern (Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen, Familienportal).
  • Arbeitsförderung: Das SGB enthält Regelungen zur Arbeitsförderung, wie zum Beispiel Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II (Bürgergeld). Es legt auch Programme zur beruflichen Bildung und Qualifizierung fest, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitsuchenden zu verbessern (Bürgergeld).

Die Umsetzungen der Maßnahmen erfolgen auch in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik durch die Ministerien und Träger auf Landesebene. 

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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