Soziale Inklusion
Inklusive Programme für Jugendliche
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Spezielle Programme für schutzbedürftige Jugendliche
Förderung der Jugendsozialarbeit
Im Rahmen der grundständigen Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII § 13 wird die Jugendsozialarbeit auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gefördert. Die Förderetats sind vor allem der Kinder- und Jugendplan des Bundes, die Landesjugend(förder)pläne sowie die kommunale Kinder- und Jugendförderung. Während die Jugendarbeit grundsätzlich allen Jugendlichen zur Verfügung steht, befasst sich die Jugendsozialarbeit als eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Speziellen mit jungen Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind. Das kann leistungsschwache Schüler:innen, Kinder mit Migrationshintergrund als auch Menschen mit psychischen Problemen betreffen.
Ziel ist es, die Heranwachsenden in ihrer Schul- und Berufsausbildung sowie Eingliederung in die Arbeitswelt zu unterstützen und die allgemeine soziale Integration zu fördern. Es gibt verschiedene Handlungsfelder:
- Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (vorrangig Berufsorientierung),
- Jugendsozialarbeit und Schule (Entgegenwirkung von Beeinträchtigungen und Benachteiligungen im schulischen Umfeld,
- Jugendwohnen (Unterstützung an neuen Wohnorten),
- Zielgruppenspezifische und mobile Ansätze der Jugendsozialarbeit (z. B. Streetwork),
- Migration als Fachdienst- und Querschnittsaufgabe (u. a. durch die Jugendmigrationsdienste).
Initiative „JUGEND STÄRKEN“
Die Initiative JUGEND STÄRKEN startete am 15. Juni 2009 und wird seitdem durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und aus Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es ging aus der Initiative von 2003 „STÄRKEN vor Ort“ hervor.
Die Ziele der Initiative sind:
- „Benachteiligten jungen Menschen und jungen Migrantinnen und Migranten durch individuelle Begleitung und passgenaue Unterstützung bei der schulischen, beruflichen und sozialen Integration zu helfen,
- Interkulturelle Kompetenz und Demokratieverständnis vermitteln, Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung stärken,
- Nachhaltige Strukturen zur Integration benachteiligter junger Menschen auf kommunaler Ebene aufbauen; neue Wege für eine erfolgreiche Zusammenarbeit vielfältiger Akteure an den Schnittstellen Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt und Jugendhilfe vor Ort erproben [und]
- [die] Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Unternehmerinnen sowie Unternehmern zur beruflichen Integration junger Menschen mit schlechteren Startchancen intensivieren (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Jugendinitiative Stärken).“
Die Angebote richten sich insbesondere an junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die durch andere Angebote besonders schwer zu erreichen sind, z. B. schulverweigernde Jugendliche oder Abbrecher:innen von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie neu zugewanderte junge Menschen mit besonderem Integrationsbedarf (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Jugendinitiative Stärken). Zu der Initiative gehören zurzeit folgende Programme: "Jugendmigrationsdienste (siehe der folgende Abschnitt)", "Respekt Coaches" (siehe YouthWiki-Kapitel: Soziale Inklusion/Initiativen zur Förderung der sozialen Inklusion und Bewusstseinsstärkung), "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit im Quartier" (siehe YouthWiki-Kapitel: Soziale Inklusion/Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen). Die Programme haben unterschiedliche Laufzeiten und werden immer wieder angepasst und aktualisiert.
Jugendmigrationsdienste
Die Jugendmigrationsdienste sind ein Programm aus der Initiative JUGEND STÄRKEN. Bundesweit beraten und unterstützen rund 500 Jugendmigrationsdienste (JMD) junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren mit Migrationshintergrund und junge geflüchtete Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben.
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Allgemeine und berufliche Bildung/Soziale Integration durch Bildung und Weiterbildung.)
„Bildung durch Sprache und Schrift - Transfer“ (BiSS-Transfer)
Die Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) im November 2019 ins Leben gerufen.
BiSS-Transfer ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zum Transfer von Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung in Schulen und Kitas. „Sie knüpft an die Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) an. Ziel von BiSS-Transfer ist es, wissenschaftlich fundierte Konzepte zur sprachlichen Bildung in der Praxis zu implementieren. 2020 als Nachfolger von BiSS gestartet, zählt die Initiative heute mehr als 2 900 Schulen und Kitas, die sich aktiv beteiligen und in regionalen Verbünden gemeinsam an nachhaltiger Sprachförderung arbeiten (BiSS-Transfer).“ Im BiSS-Transfer geht es darum, „[den] Fachunterricht so weiterzuentwickeln, dass er sprachsensibel ist, also die besonderen sprachlichen Anforderungen des Fachunterrichts bewusst macht und Schülerinnen und Schüler unterstützt, diese zu bewältigen. Außerdem möchte BiSS-Transfer dazu beitragen, die schulische Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zu verbessern, die Deutsch als Zweitsprache erwerben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die sprachliche Förderung von Kindern am Übergang von der Kita in die Grundschule (BiSS-Transfer).“
Gefördert wird das Projekt durch die Bundesländer, die die Kosten aus der erforderlichen Unterstützung der teilnehmenden Schulen für die Beteiligung der Landesbediensteten an BiSS-Transfer Veranstaltungen und -maßnahmen sowie den zusätzlichen Beratungs- und Betreuungsaufgaben für Schulaufsicht und Landesinstitute über die gesamte Laufzeit tragen. Das BMBF trägt die Kosten für das Trägerkonsortium, die wissenschaftliche Gesamtkoordination und die wissenschaftliche Unterstützung (BiSS-Transfer).
„Integration durch Bildung“ – ESF Plus-Programm (IntBi)
„Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Integration durch Bildung“ (IntBi) stärkt das [Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)] die Bildungschancen von Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland, gerade auch mit Blick auf spezielle Zielgruppen wie Mädchen und Frauen. Grundlage hierfür ist eine transferorientierte Forschung mit und für die Bildungspraxis, die dazu beiträgt, Zugangsbarrieren nachhaltig abzubauen und Empowerment zu ermöglichen. Im ESF Plus-Programm IntBi werden daher Forschungs-Praxis-Tandems gefördert, die Erkenntnisse für ein diversitätssensibles Bildungssystem generieren und auch für spezielle Zielgruppen wirksam machen, wie etwa Frauen mit Migrationsgeschichte (Förderrichtlinien Integration durch Bildung).“
Das Programm begann Mitte 2024 und wird in drei Jahren umgesetzt. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) und aus nationalen öffentlichen Mitteln des Bundes finanziert (Förderrichtlinien Integration und Förderung).
Initiative „Bildungsketten“
Die Initiative „Bildungsketten“ wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufen, um die Ausbildungschancen junger Menschen zu fördern und die berufliche Bildung zu stärken. Sollten die jungen Menschen Schwierigkeiten bei der Suche nach oder während der Ausbildung haben, gibt es unterschiedliche Programme und individuelle Maßnahmen, die sie darin unterstützen.
Berufseinstiegsbegleitung
Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) richtet sich an Schüler:innen, die den Abschluss der allgemeinen Schule anstreben und anschließen Unterstützung bei der Ausbildung benötigen. Die jungen Menschen sollen einen Schulabschluss erreichen und eine realistische Berufswahl treffen. Die Berufseinstiegsbegleitung kümmert sich vor allem um die Unterstützung bei Bewerbungen, der Vermittlung von Praktika, der beruflichen Orientierung oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Die Begleitung startet ein bis zwei Jahre vor dem Schulabschluss und begleitet die Personen bis in das erste Ausbildungsjahr.
„Bei der Finanzierung sieht der Gesetzgeber vor, dass sich neben der Bundesagentur für Arbeit Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung der Berufseinstiegsbegleitung beteiligen. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen wird zurzeit die Berufseinstiegsbegleitung angeboten (Berufseinstiegsbegleitung (BerEb).“
Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Informationen zur Assistierte Ausbildung (AsA flex) siehe im YouthWiki-Kapitel: Allgemeine und berufliche Bildung/Soziale Integration durch Bildung und Weiterbildung.
Zu der Asa flex kann eine VerAplus-Ausbildungsbegleitung im Anschluss an eine Berufseinstiegsbegleitung erfolgen. Damit sorgt die Initiative Bildungsketten für eine nahtlose Begleitung von der Vorabgangsklasse bis zum Ausbildungsabschluss. Gefördert wird VerAplus durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Unterstützung erfolgt durch Fachkräfte im Ruhestand des Senior Expert Service (SES). Die Fachkräfte im Ruhestand nutzen ihre jahrelange Berufs- und Lebenserfahrung und haben ein „offenes Ohr“ für die Betriebe und Jugendlichen. Die Ausbildungsverhältnisse zu Jugendlichen als auch zum Unternehmen werden dadurch gestärkt. Das VerAplus-Programm ist ein Mentor:innen-Programm, das eine individuelle 1:1 Betreuung ermöglicht. 73 % der begleiteten Menschen haben einen Migrationshintergrund und 75 % können die Ausbildung erfolgreich abschließen. Pro Jahr begleitet VerAplus rund 4 000 junge Menschen.
Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) bietet sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten Jugendlichen die Möglichkeit, einen Ausbildungsabschluss zu absolvieren. Zur Auswahl stehen zwei unterschiedliche Modelle: Beim integrativen Modell erfolgt die Ausbildung in Theorie und Praxis bei einem Bildungsträger, ergänzt durch betriebliche Phasen. Beim zweiten kooperativen Modell findet der Praxisteil in Kooperationsbetrieben statt. Die BaE richtet sich vor allem an Jugendliche, die auch mit Unterstützung der Assistierten Ausbildung nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können.
Außerdem können finanzielle Mittel für junge Menschen, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA)
KAUSA ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die Förderung der Ausbildungsbeteiligung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund.
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Allgemeine und berufliche Bildung/Soziale Integration durch Bildung und Weiterbildung.)
„Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung“ (BoFplus)
Das Programm BoFplus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bietet Kurse an, in denen zugewanderte Menschen schrittweise auf eine Ausbildung oder Qualifizierung vorbereitet und begleitet werden. Das Programm wurde aus dem vorangegangenen BOF-Programm von 2016 bis 2023 als Nachfolgeprogramm bis Ende 2027 entwickelt. An dem BOFplus-Programm können Menschen mit familiärer Flucht- und Migrationserfahrung teilnehmen, die eine Ausbildung, berufliche Qualifizierung oder Studium beginnen möchten. Die Voraussetzung der Schulpflicht und Deutsch-Sprachniveau B1 müssen gegeben sein, um an dem Programm teilnehmen zu können. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, an einer Orientierungsphase in der Berufsbildungsstätte teilzunehmen, dabei können sie bis zu fünf Berufe in Praxisräumen und unter der Anleitung von Fachkräften kennenlernen. Zudem können die Teilnehmenden Sprachunterricht und eine Vorbereitung auf die späteren Theorieteile in der Berufsschule, Qualifizierungslehrgang oder Universität erhalten. „Mit BOFplus soll von Beginn an eine regelmäßige und weiter auszubauende Zusammenarbeit mit den Regelinstitutionen und anderen Netzwerkpartnern erfolgen, um Zugewanderte bei den vielen Herausforderungen auf dem Weg in eine Ausbildung oder Weiterbildung unterstützen zu können. Gemeinsam sollen Ziele gesetzt und Aktivitäten geplant werden, zum Beispiel die erste Ansprache und Erstberatung von Zugewanderten. Zur Erreichung von Frauen soll mit Vertreterinnen und Vertretern von Beratungsstellen und Förderprogrammen zusammengearbeitet werden, die diese besonders gut erreichen. Für eine gute Übergabe an weitere Betreuungsangebote nach dem BOFplus-Kurs soll eine Zusammenarbeit mit möglichen Anbietern etabliert werden (Bundesministerium für Bildung und Forschung, BoFplus-Das neue Programm).“
Initiative „Klischeefrei“
Die durch das Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2016 ins Leben gerufene Initiative „Klischeefrei“ engagiert sich dafür, dass die Aufteilung der Berufe und Berufswahl nach Geschlechtern und deren Auswirkungen beseitigt werden.
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Allgemeine und berufliche Bildung/Soziale Integration durch Bildung und Weiterbildung.)
Richtlinie „Garantiefonds Hochschule“
Mit den Richtlinien „Garantiefonds Hochschule" unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSJ) junge Spätaussiedler:innen, geflüchtete Menschen und Zugewanderte bis 30 Jahre auf dem Weg zur Hochschulreife und ins Studium.
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Allgemeine und berufliche Bildung/Soziale Integration durch Bildung und Weiterbildung.)
Integrations- und Orientierungskurse für Jugendliche und junge Erwachsene
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Integrations- und Orientierungskurse für Jugendliche und junge Erwachsene an, die ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nach Deutschland gekommen sind. Die Voraussetzung ist, dass sie zu Kursbeginn das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr schulpflichtig sind und die Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Ausbildung anstreben. Die Kurse zielen darauf ab, dass die jungen Zugewanderten mit der Sprache und „den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können (§ 43 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz)“.
(Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Allgemeine und berufliche Bildung/Soziale Integration durch Bildung und Weiterbildung.)
„Integration durch Sport“
„Integration durch Sport“ ist ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI) und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), dass Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für ein Engagement in einem Sportverein gewinnen will.
Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Gesundheit und Wohlbefinden/Sport, Jugendfitness und körperliche Betätigung.
„Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In lokalen Bündnissen für Bildung setzen engagierte Bürger:innen bundesweit Projekte für Kinder und Jugendliche um, die aus Verhältnissen kommen, die den Zugang zu Bildung erschweren.
Weitere Informationen im YouthWiki-Kapitel: Kreativität und Kultur/Förderung von Kultur und kultureller Teilhabe.
BUNDESLÄNDER
Die Bundesländer haben eigene Förderprogramme zur Integration, zu deren Zielgruppe auch Jugendliche gehören. Weitere Informationen auf den relevanten Webseiten von Landesregierungen beziehungsweise Landesministerien:
- Land Baden-Württemberg: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
- Stadt Berlin: Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
- Freistaat Bayern: Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Landes Freie Hansestadt Bremen: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Land Brandenburg: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Freie und Hansestadt Hamburg: Migration. Integration und Zuwanderung
- Land Hessen: Integrationskompass
- Land Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
- Land Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Land Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
- Land Rheinland-Pfalz: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
- Freistaat Sachsen: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Land Sachsen-Anhalt: Integrationsportal
- Land Saarland: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
- Land Schleswig-Holstein: Landesportal, Integration
- Freistaat Thüringen: Integration und Migration in Thüringen
Förderung
Alle in diesem Kapitel aufgeführten Förderprogramme werden durch öffentliche Gelder aus Bundes- (Bundesprogramme), Landes- (Landesprogramme) oder Kommunaletats finanziert bzw. kofinanziert. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage jeweils spezifischer Förderrichtlinien, die für jedes Programm Ziele und Bedingungen formulieren. Die Vergabe erfolgt außerdem aufgrund gesetzlicher (auch haushaltsrechtlicher) Grundsätze. Deshalb lässt sich keine grundsätzliche Höhe der Förderungen festlegen, da die Förderung von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr variieren kann.
Dort, wo Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in die Förderprogramme einfließen, ist dies für die oben beschriebenen Programme angegeben.
Qualitätssicherung
Evaluationsvorhaben werden in Bezug auf Verfahren, Fragestellungen, Indikatoren etc. unterschiedlich gestaltet. Entsprechend unterschiedlich sind die Ergebnisse. Bei den Programmen, bei denen die Evaluation bekannt ist, werden die Evaluationsgremien und das Vorgehen bei der Programmbeschreibung mit benannt.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.