Jugendpolitik im Allgemeinen

Nationale Jugendstrategie

Bestehen einer nationalen Jugendstrategie

Es existiert in Deutschland keine nationale Jugendstrategie, die von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam entwickelt wurde. Gleichwohl existieren sowohl auf Bundesebene als in verschiedenen Ländern und Kommunen eigene Jugendstrategien, die auf dem Konzept einer Eigenständigen Jugendpolitik aufbauen.

Der Ansatz einer Eigenständigen Jugendpolitik wurde im 14. Kinder- und Jugendbericht (PDF: 7,2 MB) vorgestellt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in der Jugendstrategie des BMFSFJ 2015-2018 „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ weiterentwickelt. Darauf aufbauend wurde 2019 die Jugendstrategie der Bundesregierung (PDF: 12,9 MB) verabschiedet. Die Jugendstrategie der Bundesregierung ist nicht an einen Zeitrahmen gebunden. Sie ist ein Beschluss des Bundeskabinetts und wurde in einem zweijährigen Verhandlungsprozess in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zwischen den Bundesministerien und unter Vorsitz des BMFSFJ ausgehandelt. Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019-2027 in Deutschland ist – sofern es den Kompetenzbereich der Bundesregierung betrifft (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Entscheidungsfindung“) – integraler Bestandteil der Jugendstrategie der Bundesregierung.

Die Länder und Kommunen haben mit sogenannten Jugendplänen (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Entscheidungsfindung (Strukturen der Entscheidungsfindung)“) eigene Aktionspläne, die jährlich festlegen, welche Aufgaben das Land oder die Kommune für die Jugendhilfe als prioritär betrachtet. Einige Länder (z. B. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) haben ihre jugendpolitischen Strategien an dem Konzept der Eigenständigen Jugendpolitik ausgerichtet (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Nationale Jugendstrategie (Rahmen und Inhalte)“)

Umfang und Inhalt

Die Jugendstrategie der Bundesregierung basiert auf dem Konzept der Eigenständigen Jugendpolitik. Leitsatz einer Eigenständigen Jugendpolitik ist, dass die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen in den Mittelpunkt des ressortübergreifenden jugendpolitischen Handelns gestellt werden. Sie basiert auf der Annahme, dass die Jugend eine eigenständige Lebensphase ist, welche durch drei Kernherausforderungen charakterisiert ist: Qualifizierung, Selbstpositionierung und Verselbstständigung (vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht (PDF: 12,9 MB)). Jugendpolitisch kennzeichnet die Entwicklung des Konzeptes der Eigenständigen Jugendpolitik die Wandlung deutscher Jugendpolitik von einer ressortbezogenen zu einer ressortübergreifenden Politik. Eine Eigenständige Jugendpolitik soll:

  • jungen Menschen gesellschaftliche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten eröffnen.
  • junge Menschen mit unterschiedlichen Ausgangslagen gleiche Bedingungen ermöglichen.
  • geeignete Verfahren und Strukturen für die Mitsprache junger Menschen fördern bei Themen, die sie betreffen.
  • Jugendpolitik als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachten.
  • Potenziale und Chancen, die die Gesellschaft durch junge Menschen erhält, sichtbar und erfahrbar machen.

Die Jugendstrategie der Bundesregierung ist von diesen Prinzipien geprägt. Sie richtet sich an alle jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahre, unabhängig von ihrem Hintergrund und ihrer Herkunft. Sie zielt darauf ab, junge Menschen an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Dabei sollen ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen geboten werden, um die Herausforderungen der eigenständigen Lebensphase Jugend zu meistern.
Im Laufe des Prozesses der Entstehung der Jugendstrategie wurden neun Handlungsfelder identifiziert, in denen Maßnahmen getroffen werden, die für junge Menschen relevant sind:

  • Zukunft, Generationendialog und Jugendbilder.
  • Beteiligung, Engagement und Demokratie.
  • Stadt und Land, Wohnen und Kultur.
  • Vielfalt & Teilhabe.
  • Bildung, Arbeit und Freiräume.
  • Mobilität und Digitales.
  • Umwelt.
  • Gesundheit.
  • Europa und die Welt.

Das Konzept der Eigenständigen Jugendpolitik wird auf Länderebene in Form von jugendpolitischen Strategien umgesetzt. Die Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik hat eine Synopse geschrieben, die Bestrebungen im Feld der Jugendpolitik auf Landesebene zusammenfasst. Beispielsweise hat Rheinland-Pfalz 2017 im Ministerrat die jugendpolitische Strategie „JES! Jung. Eigenständig. Stark.“ verabschiedet. Sie basiert auf drei Leitzielen, (1) Befähigung und Unterstützung von jungen Menschen zur Teilhabe in der Gesellschaft; (2) Gewährleistung autonomer Gestaltungsräume und (3) Gewährleistung der Mitbestimmung an gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen – Stärkung der Partizipation und damit des demokratischen Gemeinwesens. Diese Leitziele werden in neun Handlungsfeldern angewandt:

  1. Ganzheitliche Bildung – non-formale/informelle Bildung stärken.
  2. Selbstbestimmten Gestaltungsspielraum für die Jugend sichern.
  3. Soziale Integration fördern.
  4. Interkulturelle Öffnung fördern.
  5. Partizipation stärken.
  6. Offenheit für geschlechtliche Diversität fördern.
  7. Jugend und Medien – Medienkompetenz stärken.
  8. Prävention gegen (Rechts-)Extremismus stärken.
  9. Jugendliche durch europäische/internationale Erfahrungen stärken.

Zuständige Behörde für die Umsetzung der Jugendstrategie

Die Jugendstrategie der Bundesregierung wurde von einer interministeriellen, also ressortübergreifenden, Arbeitsgruppe Jugend (IMA Jugend) entwickelt. Die IMA Jugend begleitet, mit Unterstützung von der Servicestelle Jugendstrategie bei der Stiftung SPI, die Umsetzung der Jugendstrategie. Ihre Arbeit wird durch das BMFSFJ koordiniert. Eine wissenschaftsbasierte Evaluation der Jugendstrategie hat nicht stattgefunden und ist aktuell nicht geplant.

Damit auch die Zivilgesellschaft sowie die Länder und kommunalen Spitzenverbände in der Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung eingebunden werden, hat das BMFSFJ einen Beirat des BMFSFJ zur gemeinsamen Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung ins Leben gerufen.

Die Beteiligung junger Menschen an der Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung wird durch Konzepte zur Jugendbeteiligung (z.B. die Jugendpolitiktage, die alle zwei Jahre in Berlin stattfinden), sowie durch die Förderung der digitalen Jugendbeteiligung (z.B. durch das Projekt jugend.beteiligen.jetzt) realisiert.
Als Beschluss des Bundeskabinetts ist die Jugendstrategie der Bundesregierung in die allgemeine Politik der Bundesregierung eingebettet, wie zum Beispiel in die Demografiestrategie der Bundesregierung.

Überarbeitungen/Aktualisierungen

Die Jugendstrategie der Bundesregierung wurde im Dezember 2019 verabschiedet. Seit 2022 wird die Jugendstrategie mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP) weiterentwickelt. Bis 2025 sollen Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland erarbeitet werden.

Gleichwohl zeigt sich, dass die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik und die daran anschließende Jugendstrategie der Bundesregierung eine Reihe von Effekten mit sich bringt. Beispiele hierfür sind:

  • Die Entwicklung neuer Beteiligungsprojektformate, die von einer ressortbezogenen Auffassung von Jugendpolitik Abstand nehmen und in ressortübergreifenden Themen eingesetzt werden. Ein Beispiel ist die Gründung eines Jugendbeirats im Jahr 2021 im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Ziel, deutsche Entwicklungspolitik kind- und jugendgerechter zu gestalten.
  • Mit dem Jugend-Check werden Gesetzesentwürfe der Bundesregierung auf ihre Auswirkungen auf jungen Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren geprüft. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC), ein Projekt des Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), führt den Jugend-Check durch. Die Bewertung der Ergebnisse des Jugend-Checks liegt bei den politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren im weiteren Gesetzgebungsprozess.
  • Von der Eigenständigen Jugendpolitik gingen starke thematische Impulse aus, die sowohl in Deutschland aufgenommen als auch innerhalb der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (Juli 2020 bis Dezember 2020) auf europäische Ebene gebracht wurden.

©

Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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