Jugendpolitik im Allgemeinen
Aktuelle Debatten und Reformen

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Anstehende politische Entwicklungen
Die aktuellen Debatten zu jugendpolitischen Vorhaben werden auf Bundesebene maßgeblich von den Vorhaben der aktuellen Regierungskoalition bestimmt (siehe Youth Wiki Kapitel „Jugendpolitik: Entscheidungsfindung in der Jugendpolitik“). In dem aktuellen Koalitionsvertrag 2021-2025 vom November 2021 für die 20. Legislaturperiode zwischen SPD, GRÜNEN und FDP (PDF 1,1 MB) werden an verschiedenen Stellen jugendpolitische Anliegen erwähnt (siehe Youth Wiki Kapitel „Jugendpolitik: Nationale Jugendstrategie“).
Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP)
Zunächst wird die bisherige Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP) weiterentwickelt, wozu auch gehört, dass die Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt gemacht und selbstbestimmte Kinder- und Jugendparlamente und Beteiligungsnetzwerke gestärkt werden. Der NAP stellt einen Dialogprozess dar, der im Verlauf weiterentwickelt wird. Vor allem junge Menschen, aber auch Personen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft werden einbezogen sowie Bundesländer und Gemeinden. Ziel ist es, die Ergebnisse des NAP in einem Abschlusspapier zu Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung zu bündeln, die ausgearbeitet werden und dem Bundeskabinett als Beschlussempfehlungen vorgelegt werden sollen.
Digitale Bildung
Der DigitalPakt Schule 2.0 ist eine Fortsetzung des DigitalPakts Schule (2019–2024) und zielt darauf ab, die Digitalisierung in deutschen Schulen weiter voranzutreiben, hierzu gehören der Ausbau der Infrastruktur an Schulen, die Fortbildung der Lehrkräfte und die Entwicklung von entsprechenden Lehr- und Lernmethoden. Ziel ist nicht nur der Zugang zu moderner Technologie und digitaler Infrastruktur, sondern auch die Entwicklung von digitalen Kompetenzen, die für die zukünftige berufliche und gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen unerlässlich sind. Der DigitalPakt Schule 2.0 ist als langfristiges Konzept bis 2030 angelegt. Die Länder werden konkrete Vereinbarungen zu den drei Handlungssträngen des Digitalpakts vorlegen. Die weiteren Schritte hängen von den neuen politischen Entscheidungen der Bundesregierung ab.
Nationaler Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP)
Der 2023 gestartete Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ zielt darauf ab, Kinderarmut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, sodass alle Kinder Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Ernährung erhalten. Der Plan ist eng mit der EU-Kinder-Garantie verknüpft. Der NAP läuft bis 2030. Er soll Ungleichheiten verringern und die Lebensbedingungen von Kindern aus benachteiligten Verhältnissen verbessern. Der Nationale Aktionsplan ist als Broschüre veröffentlicht. Diese informiert ausführlich über Hintergründe, Entwicklung und Umsetzung sowie rund 350 bestehende und geplante Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Einführung der Kindergrundsicherung
Vermutlich eines der wichtigsten jugendpolitischen Vorhaben der Regierung war die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung für Kinder und Jugendliche. Das bisher noch nicht verabschiedete Gesetz soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen und einem vom Elterneinkommen abhängigen, nach Bedarfen gestaffelten ergänzenden Betrag.
Inklusive Lösung
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) bzw. mit der Reform des SGB VIII im Sommer 2021 sind erste wichtige Schritte in Richtung einer gemeinsamen Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen eingeleitet worden („inklusive Lösung“). Zwar bleibt es – nach derzeitigem Stand – noch bis 31.12.2027 dabei, dass für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist und für alle anderen Arten von Behinderung die Eingliederungshilfe; mit der Reform des SGB VIII durch das KJSG ist jedoch das Ziel, die Unterstützung und Hilfen zukünftig aus einer Hand für alle in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen, gesetzlich festgeschrieben.
Neben den vielen neuen Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Bereich Kinderschutz, Beratung, Beschwerdemöglichkeiten, Pflegekinder, die nun umgesetzt werden müssen, wird deshalb das Thema inklusive Lösung die nächsten Jahre zentral sein. Dazu müssen an vielen Stellen verlässliche Kooperationen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe entwickelt und aufgebaut werden und die Einrichtungen sich für Kinder und Jugendliche mit Behinderung öffnen. Da viele Fragen der Zusammenführung noch ungeklärt sind, bedarf es hierzu eines breiten Fachaustausches von Ländern, Kommunen und Verbänden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den breiten Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ von Juni 2022 bis Dezember 2023 durchgeführt.
Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen. Der Weg ins Gesetzgebungsverfahren ist für das IKJHG damit hergestellt. Es verfolgt das Ziel, das bestehende System der Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Dies ist Teil eines größeren Vorhabens, das mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeleitet wurde und schrittweise bis 2028 umgesetzt werden soll.
Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes beinhalten:
- Zusammenführung von Leistungen: Es soll eine gemeinsame Betrachtung von erzieherischen und teilhaberelevanten Aspekten für alle Kinder und Jugendliche – mit und ohne Behinderung – ermöglicht werden. Die Inklusion von Leistungen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ist ein zentrales Ziel.
- Verfahrenslotse: Eine neue Rolle des „Verfahrenslotsen“ soll die Integration der verschiedenen Unterstützungssysteme erleichtern und den Übergang von verschiedenen Sozialleistungsträgern koordinieren. Am 1. Januar 2024 wurde die Funktion des „Verfahrenslotsen“ beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingeführt.
- Rechtskonformität: Es wird sichergestellt, dass die Umsetzung der inklusiven Lösungen mit den rechtlichen Anforderungen des SGB VIII und SGB IX übereinstimmt und die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden.
Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz
Im Koalitionsvertrag vom November 2021 ist festgelegt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Es ist der zweite Versuch, nachdem ein erster Entwurf der vorhergehenden Regierung im Sommer 2021 gescheitert ist. Er wurde zurückgezogen, weil sich einerseits keine ausreichende Mehrheit fand und er andererseits von vielen Seiten als unzureichend kritisiert wurde, weil die Formulierungen zu Teilen hinter den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) zurückblieben.
Die Rechte von Kindern, die in der seit 1992 von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention festgelegt worden sind, haben seitdem in Form eines sogenannten einfachen Bundesgesetzes Rechtsgültigkeit. Von einer Verankerung in der Verfassung erhoffen sich viele eine stärkere juristische und gesellschaftliche Anerkennung der Prinzipien der KRK und eine Verbesserung der Beteiligungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt im Januar 2024 im Bundestag: „Diese Bundesregierung will nach wie vor Kinderrechte im Grundgesetz verankern“. Sie kündigte an, dass das Bundesjustizministerium dazu noch 2024 einen Formulierungsvorschlag abstimmen werde. Die Zivilgesellschaft betont ebenso weiterhin die hohe Relevanz der Kinderrechte. Im 17. Kinder- und Jugendbericht (vorgelegt am 18.9.2024) wird ausdrücklich eine Empfehlung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz formuliert: „Auch mit politischen Maßnahmen sind die Beteiligungsrechte junger Menschen zu stärken, z. B. durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz“ (Seite 58). Diese Forderung ist Teil einer größeren Empfehlung zur Stärkung der Beteiligungsrechte und Partizipation von jungen Menschen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird als notwendiger Schritt betrachtet, um Kindern und Jugendlichen mehr Mitsprache und Einfluss in politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.
Es gibt angrenzende Initiativen, die im Folgenden genannt werden:
- In dem Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Menschenrechtssituation in Deutschland (Unterrichtung am 6.12.2024) spielen Kinderrechte insbesondere im Zusammenhang mit der Migrationspolitik und dem Flüchtlingsschutz eine zentrale Rolle. Das Institut betont, dass Deutschland sich weiterhin verpflichtet, Kinderrechte zu wahren, insbesondere das Recht auf Zugang zu einem fairen Asylverfahren und das Wohl des Kindes in allen Asylverfahren. Hierzu gehört auch, dass Schutzsuchende, darunter Kinder, nicht in Länder abgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen, was durch Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie die UN-Kinderrechtskonvention geschützt wird.
Im Entwurf des Gesetzes zur Reform des Familienrechts (vorgelegt am 17.12.2024) wird eine größere Betonung auf die Rechte von Kindern gelegt, vor allem im Bereich des Kindschaftsrechts. Kinder sollen ab dem 14. Lebensjahr mehr Rechte zur Mitsprache, Entscheidungsfindung und Antragstellung bekommen. Kinder sollen unter anderem ein eigenes Recht auf Umgang mit Geschwistern und Großeltern haben und ihre Rechtsposition soll insgesamt gestärkt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass das Gesetz den rechtlichen Rahmen so gestaltet, dass es den unterschiedlichen Familienmodellen gerecht wird und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt, um ihm eine stärkere Stimme und Beteiligung in familienrechtlichen Angelegenheiten zu ermöglichen.
Kinderschutz
Das UBSKM-Gesetz, das darauf abzielt, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, berücksichtigt langjährige Forderungen aus der Fachpraxis und insbesondere von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Besonders die Sicherung der Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), die Stärkung des Betroffenenrates und der Aufarbeitungskommission weisen in die Zukunft. Diese Bundesstruktur soll wichtige Anstöße für die Prävention, Intervention und Bewältigung von sexueller Gewalt liefern. Besonders wichtig ist die Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber dem Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung, einschließlich eines separaten Berichtsteils des Betroffenenrats. Das Antimissbrauchsgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde im Januar 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Laufende Diskussionen
Empfehlungen des 17. Kinder- und Jugendberichts
Der Kinder- und Jugendbericht wird von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) tätig wird. Er analysiert und diskutiert die Lebenslagen junger Menschen. Der Bericht berücksichtigt gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen und bietet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung von jugendpolitischen Maßnahmen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht wurde am 18.09.2024 vorgelegt. Er gibt Empfehlungen für die Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien. Die praktische Umsetzung der darin enthaltenen Vorschläge wird in Fachkreisen und der Politik intensiv diskutiert.
Folgen der Covid-19-Pandemie
Die Pandemie hat die Lebenswelten vieler junger Menschen tiefgreifend verändert. Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist auch Jahre nach der Corona-Pandemie noch deutlich schlechter als vor der Pandemie. Das zeigen die Ergebnisse der sechsten und siebten Befragungsrunde der COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Untersuchungen zeigen, dass die Pandemie besonders prekären Jugendlichen, die bereits vor der Krise mit sozialen und wirtschaftlichen Benachteiligungen zu kämpfen hatten, schwerwiegendere Auswirkungen hatte. An vielen Stellen ist längerfristiger Hilfe- und Unterstützungsbedarf entstanden.
Ein weiteres zentrales Thema der Debatte ist Bildungsgerechtigkeit. Die Pandemie hat dazu geführt, dass (digitale) Lernangebote nur in begrenztem Umfang und oft unzureichend verfügbar waren, insbesondere für benachteiligte Jugendliche. Dies hat zu einer Verstärkung von Bildungslücken geführt, die möglicherweise langfristige Folgen für die beruflichen Chancen dieser Jugendlichen haben werden. Der Zugang zu digitalen Geräten und eine ausreichende digitale Infrastruktur waren vor allem in ländlichen und sozial schwachen Regionen problematisch.
Deutlich wurde, dass sowohl Schule als auch Kinder- und Jugendhilfe große Nachholbedarfe im Bereich Digitalisierung haben. Die Stärkung der digitalen Bildung und digitalen Teilhabe wird als Schlüssel für Chancengleichheit angesehen.
Die Diskussion über die Folgen der COVID-19-Pandemie für Jugendliche verdeutlicht die Verstärkung zahlreicher struktureller Probleme, die politisch angegangen werden müssen. Um die Folgen der Pandemie für die junge Generation zu mildern und ihre Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft zu sichern, besteht weit verbreiteter Konsens darüber, dass Maßnahmen zur psychischen Gesundheit, Bildungsgerechtigkeit und Digitalisierung notwendig sind.
Gesundheit
Die berufliche Interessenvertretung der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) engagiert sich für einen umfassenden "Pakt für Kindergesundheit". Dieser dient dazu, die Gewährleistung eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu gewährleisten, indem ihre Anliegen verstärkt in der Gesundheitspolitik betont werden. Eine verbesserte medizinische Versorgung, verstärkte Präventionsmaßnahmen, der Schutz vor den Folgen des Klimawandels sowie die Erweiterung der psychischen Gesundheitsdienste zählen zu den Hauptanliegen.
Ein zentrales Thema in der Öffentlichkeit ist weiterhin – auch unabhängig von der Corona-Pandemie – die steigende Rate von psychischen Erkrankungen bei Jugendlichen. Es gibt laufende Gespräche über die Notwendigkeit von verbesserten Gesundheitsdiensten für junge Menschen, einschließlich eines besseren Zugangs zu Therapie- und Beratungsangeboten.
Klimapolitik
Der Klimawandel wird u. a. von Klimabewegungen, Umweltorganisationen sowie verschiedenen politischen Parteien und ihren Jugendverbänden als eine der großen Herausforderungen für die junge Generation aufgegriffen. Jugendliche selbst engagieren sich für Klima- und Umweltschutz. Dies führt zu Debatten über die Verantwortung der Politik gegenüber jungen Menschen und zukünftigen Generationen. Besonders betont wird, dass junge Menschen zunehmend mit den Folgen der Klimakrise konfrontiert sind, sei es durch extreme Wetterereignisse, die Zukunftsaussichten oder die Unsicherheiten, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung betreffen. Die Diskussionen konzentrieren sich auf die Frage, wie Nachhaltigkeit und klimafreundliche Maßnahmen in die Jugendpolitik einfließen können. Es gibt zunehmend Forderungen nach einer klimafreundlicheren Jugendhilfe und nach Politiken, die nicht nur den Umweltschutz, sondern auch die Zukunft der jungen Generation stärken. Diese Themen sind besonders relevant, da sie in direkter Verbindung zu der globalen Krisensituation stehen und die Lebensgrundlagen junger Menschen betreffen.
Digitalisierung und Jugendschutz
Die Digitalisierung bietet viele Chancen für Jugendliche, bringt jedoch auch neue Risiken mit sich. Der 17. Kinder- und Jugendbericht fordert daher eine verstärkte Integration von Medienkompetenz in Bildungsprogramme, einen erweiterten Schutz im digitalen Raum und eine gerechte digitale Teilhabe für alle Jugendlichen. Es wird betont, dass der digitale Jugendschutz und die Förderung der digitalen Bildung zentrale Säulen der künftigen Jugendpolitik sein sollten. Es wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Fachkräften, der Politik, Online-Plattformen und der Gesellschaft gefordert, um Jugendliche vor den Risiken des Internets zu schützen und ihre Medienkompetenz zu stärken.
Die Bundesregierung und Landesministerien spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von digitalen Bildungsinitiativen und Schutzmaßnahmen. Programme wie der DigitalPakt Schule und die Förderung von Medienkompetenzprojekten sind Beispiele für staatliche Initiativen, die darauf abzielen, die digitale Bildung zu stärken und Jugendlichen die nötigen Fähigkeiten zu vermitteln. Auf der anderen Seite stehen zivilgesellschaftliche Organisationen und Jugendverbände, die in der Aufklärung und Prävention tätig sind und mit den Behörden zusammenarbeiten.
Demokratieförderung
In den letzten zwei Jahrzehnten sind Demokratien überall in Europa aus unterschiedlichen Gründen unter Druck geraten. Neben generellen Entwicklungen wie Globalisierung, Digitalisierung, Klimawandel, Migration, gesellschaftlicher Spaltung, der Forderung nach mehr Beteiligung und Teilhabe sowie den strukturellen Problemen moderner Demokratien ist es vor allem das Erstarken demokratiefeindlicher sozialer Bewegungen, Parteien und Strömungen. Vor diesem Hintergrund hat sich der 16. Kinder- und Jugendbericht dem Stand der politischen Bildung und den Herausforderungen für die Stärkung von Demokratie gewidmet. Die von ihm gemachten Vorschläge bedürfen der Umsetzung in der Fachpraxis. Daneben fördert die Bundesregierung mit „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zwei wichtige Programme zur Demokratieförderung. Da die Programme zeitlich begrenzt sind, wird darüber debattiert, ob sie langfristig unterstützt werden sollen. 2023 wurde im Bundestag zuletzt über ein Gesetz zur Förderung der Demokratie (DFördG) diskutiert, das darauf abzielt, die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken.
Wahlalter
Im Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode wurde sich darauf geeinigt, eine Wahlrechtsreform durchzuführen und dabei das aktive Wahlalter für den Deutschen Bundestag von 18 Jahren auf 16 abzusenken. Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hatte in ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 (20/6400) dem Bundestag mehrheitlich empfohlen, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Eine Gesetzesänderung konnte bislang nicht herbeigeführt werden.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.