Jugendpolitik im Allgemeinen

Finanzierung der Jugendpolitik

Wie wird Jugendpolitik finanziert?

Jugendpolitik wird in Deutschland auf allen föderalen Ebenen finanziert. Als cross-sektoral orientiertes Politikfeld werden Maßnahmen für junge Menschen dabei nicht nur vom Ressort Jugend, sondern auch von anderen Ressorts – z.B. Bildung, Sport, Arbeit, Soziales – gefördert.

Die Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland von staatlichen und freien Trägern gemeinsam finanziert. Daten über das Finanzvolumen beziehen sich dabei vor allem auf Daten bzgl. öffentlicher Instanzen, da keine vollständigen Daten zu den Einnahmen und Ausgaben der freien Träger vorliegen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird zu ca. 68% von den Kommunen, zu ca. 29% von den Ländern und zu ca. 3% vom Bund finanziert (Kinder- und Jugendhilfereport 2018 (PDF: 13,3 MB)).

Auf Bundesebene werden jugendpolitische Maßnahmen vorrangig aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert. Ein weiteres Programm des BMFSFJ ist das Programm Demokratie Leben! (2020 4,06% (115.500.000€) des BMFSFJ-Budgets für „Kinder- und Jugendpolitik“). Das Programm fördert Projekte, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen. Auch jugendpolitische Maßnahmen zu z.B. zivilgesellschaftlichem Engagement, Gesundheitsprävention oder Kriminalitätsprävention können über Bundesförderprogramme, die sich nicht spezifisch auf Jugendpolitik beziehen, finanziert werden.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist Teil des Haushalts, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwaltet wird und wird unter dem Posten “Kinder- und Jugendpolitik“ geführt. Dieser Posten macht 20,87% (2.843.949.000 €) des gesamten vom BMFSFJ verwalteten Haushalts aus (2019: 9,44%, 987.834.000€). Im Jahr 2020 verwaltet das BMFSFJ 2,68% (13.628.263.000 €) des gesamten Bundeshaushalts. 2019 waren es 2,93% (10.448.322.000€).

2020 hat der Kinder- und Jugendplan ein verfügbares Budget von 218.594.000 € (7,69% des Budgets unter „Kinder- und Jugendpolitik), gegenüber 205.168.000€ (20,77% des Budgets unter „Kinder- und Jugendpolitik“) in 2019, eine Steigerung von 6,54%.

Die Länder haben entweder einen eigenen Kinder- und Jugendplan (Landesjugendplan) oder weisen einen Teil der Mittel aus mehreren Ministerialhaushalten der Kinder- und Jugendhilfe zu. Aus diesen Mitteln werden Maßnahmen finanziert, die für das Land von Bedeutung sind und deshalb nicht für eine Finanzierung aus dem KJP des Bundes finanziert werden können.

Der größte Teil der Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wird von den Kommunen über die kommunalen Jugendpläne bereitgestellt. 2018 waren das 84,9% der Ausgaben, gegenüber 12,3% von den Ländern finanzierten Ausgaben und 2,7% vom Bund finanzierten Ausgaben (siehe Drucksache 19/21407 des Deutschen Bundestages, S.61).

Was wird finanziert?

Auf Bundesebene folgt jedes Bundesförderprogramm je nach seiner Ausrichtung einer eigenen Logik. Im Folgenden werden der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) und das Bundesprogramm Demokratie Leben! als Beispiele erläutert.

Der KJP fördert Maßnahmen, die die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe anregen, von überregionaler Bedeutung sind und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können. Ebenso werden durch die KJP-Förderung Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Der KJP hat das Ziel, über die geförderten Maßnahmen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. verringern. Darüber hinaus sollen Maßnahmen dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Es werden Maßnahmen gefördert, die Eltern und andere Erziehungsberechtigte beraten und unterstützen sowie Maßnahmen, die förderliche Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten. Die Richtlinien des KJPs (PDF: 528 KB) wurden zuletzt am 29. September 2016 nach einem umfangreichen Reformprozess aktualisiert. Damit Maßnahmen über den KJP gefördert werden können, ist ein erhebliches Bundesinteresse erforderlich. Die Maßnahmen müssen für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sein und nach ihrer Art nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können.

Der KJP fördert insbesondere Maßnahmen:

  • Der Kinder- und Jugendarbeit und außerschulischen Kinder- und Jugendbildung (politische Jugendbildung, kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit sowie internationale Jugendarbeit).
  • Der Jugendsozialarbeit und Integration.
  • Der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
  • Der Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.
  • Zu weiteren bundeszentralen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Programm Demokratie Leben! legt in seiner Förderung einen Schwerpunkt auf das zivilgesellschaftliche Engagement vor Ort. Dazu werden auf kommunaler Ebene lokale Partnerschaften für Demokratie gefördert. Auf Länderebene werden Landes-Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von mobiler Beratung, Opferberatung und Distanzierungs- und Ausstiegsberatung gefördert. Auf Bundesebene steht die Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken im Zentrum. Darüber hinaus werden Modellprojekte zu den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention gefördert.

Auf Landes- und kommunaler Ebene werden die Förderprioritäten in den Landesförderplänen und den kommunalen Jugendplänen festgesetzt. Diese folgen den regionalen und kommunalen Zielsetzungen.

Finanzielle Rechenschaftspflicht

Organisationen, die für ihre Maßnahmen und Projekte öffentliche Gelder einsetzen, sind gegenüber diesen Maßnahmen und Projekte der finanzierenden Instanz rechenschaftspflichtig.

Im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) und des Bundesprogramms Demokratie Leben! haben die Organisationen je nach Antragsverfahren unterschiedliche Stellen, denen sie den Rechenschaftsbericht übergeben müssen.

Es werden im Wesentlichen drei Verfahren unterschieden: das Direktverfahren, das Zentralstellenverfahren und das Länderverfahren. Bei einem Direktverfahren berichtet die Organisation dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ist die Organisation an eine Zentralstelle angeschlossen (Zentralstellenverfahren), erstattet sie dort Bericht. Die Zentralstelle erstellt dann einen Gesamtbericht und sendet ihn an das BMFSFJ. Organisationen, die im Länderverfahren gefördert werden, berichten an die oberste Landesjugendbehörde.

Die Inhalte, über die berichtet werden muss, sind in allen Verfahren gleich. Organisationen müssen die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel nachweisen. Bei einer längeren Laufzeit eines Projektes muss die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel für jedes Kalenderjahr nachgewiesen werden. Die Mittel sind im Allgemeinen nicht von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Zusätzlich muss für jedes Haushaltsjahr ein sog. Sachbericht erstellt werden. In diesem schriftlichen Bericht werden die Ziele und Schwerpunkte der Maßnahmen, die Durchführung der in der Maßnahme enthaltenen Aktivitäten, die gemachten Erfahrungen und Ergebnisse sowie die Schlussfolgerungen und Perspektiven erläutert.

Der Bundesrechnungshof hat, gemäß den §§ 91 und 100 der Bundeshaushaltsordnung, das Recht, die Verwendung der Mittel zu überprüfen.

Verwendung von EU-Mitteln

Europäische Fonds, über die jugendpolitische Maßnahmen in Deutschland finanziert werden, sind insbesondere das Programm Erasmus+ und der Europäische Sozialfonds. Über diese Programme hinaus gibt es weitere europäische Fonds, über die Projekte in Deutschland finanziert werden, z.B. das European Regional Development Fund (ERDF), welches in Wachstum und Beschäftigung investiert. Obwohl das ERDF keine jugendspezifischen Projekte finanziert, sind seine Ziele (z.B. soziale Eingliederung, berufliche Integration) so formuliert, dass Mittel aus dem ERDF auch jugendpolitisch eingesetzt werden können.

Erasmus+

Erasmus+ ist das EU Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Für den Zeitrahmen 2014-2020 verfügt das Programm über ein Gesamtbudget von 14,7 Milliarden Euro. Diese werden zwischen den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Sport und Jugend aufgeteilt. In Deutschland werden diese Bereiche von vier Nationalagenturen verwaltet:

Nach Aussage von JUGEND für Europa bekam Deutschland in 2018 29,3 Millionen Euro aus dem Programm Erasmus+ ausgeschüttet. Davon gingen 15,3 Millionen Euro an Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ JUGEND IN AKTION. Im Jahr 2019 gab es eine deutliche Steigerung auf 37,2 Millionen Euro, davon 19,8 Millionen Euro für den Jugendbereich, und für 2020 sind 39,6 Millionen Euro vorgesehen, davon 21,1 Millionen Euro für Erasmus+ JUGEND IN AKTION.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der ESF ist der EU-Fonds zur Förderung der Beschäftigung in Europa. In der Förderperiode 2014-2020 gibt es insgesamt 25 ESF-Programme des Bundes. Jedes Programm ist den jeweiligen ESF-Schwerpunkten zugeordnet: „Menschen in Arbeit bringen“, „Soziale Eingliederung“, „Bessere Bildung“. Zusätzlich zu den ESF-Bundesprogrammen haben auch einzelne Bundesländer ESF-Programme eingerichtet. Insgesamt stehen Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 aus ESF-Mittel ca. 7 Milliarden Euro zur Verfügung.
Drei der ESF-Bundesprogramme richteten sich insbesondere darauf Teilhabehürden für junge Menschen abzubauen, ein viertes zielte indirekt auf Kinder ab, in dem es Eltern unterstützen sollte:

  • Die ESF-Integrationsrichtlinie Bund hatte zum Ziel, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zielgruppe waren Jugendliche, junge Erwachsene, Arbeitslose, Personen mit Migrationshintergrund und Personen unter 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung. In dem Programm wurden 128 Projekte durchgeführt. Verwaltet wurde das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • Das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützte ausgewählte Modellkommunen bundesweit dabei, Angebote für junge Menschen auf Grundlage von § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) zu erproben. Zielgruppe des Programms waren Jugendliche, junge Erwachsene, Personen mit Migrationshintergrund, Kommunen und Träger der Jugendsozialarbeit. 178 Modellkommunen nahmen an dem Programm teil. Verwaltet wurde das Programm vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  • Mit dem Programm Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern. Über grüne Schlüsselkompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln im Beruf (BBNE) sollten bei Arbeitnehmer*innen der Blick für die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung geschärft und so zu konkretem klima- und ressourcenschonendem Handeln im beruflichen Alltag befähigt werden. Zielgruppe waren Jugendliche unter 25 Jahren und junge Erwachsene, Gesell*innen, Meister*innen und Ausbildungspersonal. Das Programm wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit verwaltet.
  • Mit dem Programm „Elternchance II“ sollten Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld der Familienbildung und aus Institutionen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE-Einrichtungen) dazu befähigt werden, mit Eltern bei der frühkindlichen Bildung zusammenzuwirken, Familien hinsichtlich des Entwicklungs- und Lernweges ihrer Kinder, zu Bildungsgelegenheiten im Alltag und zu Bildungsübergängen beraten zu können. Die Zielgruppe des Programms waren Fachkräfte. Das Programm beinhaltete zwei Projekte und kam durch ihre Aufgabenstellung indirekt jungen Menschen zugute. Verwaltet wurde das Programm vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die ESF-finanzierten Bundesprogramme werden einzelnen evaluiert. Zusätzlich geben themenspezifische Evaluationen Einblick in die Umsetzung der Bundesprogramme hinsichtlich der drei übergeordneten Ziele des ESF. Eine dieser Evaluationen hat die „Wirkung auf Personen mit Migrationshintergrund und Jüngere sowie Transnationale Maßnahmen“ zum Thema.

 

©

Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

Back to Top