Jugendpolitik im Allgemeinen
Ressortübergreifender Ansatz
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Ein ressortübergreifender Ansatz ist ein Grundsatz der deutschen Jugendpolitik und ist auf Bundesebene in der Jugendstrategie der Bundesregierung und der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Jugend (IMA Jugend) festgehalten (Youth-Wiki-Kapitel Jugendpolitik: 1.4. Policy-making).
Die Zusammenarbeit der Bundesministerien in Angelegenheiten, die die Zuständigkeiten mehrerer Bundesministerien berühren, ist in §19.1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), Stand 22. Januar 2020, festgehalten.
Unterstützt von der GGO und vom Achten Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) lassen sich in der jugendpolitischen Praxis eine Reihe von Kooperationen zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und anderen Ministerien beobachten. Diese Zusammenarbeit ergibt sich nicht zuletzt, weil eine Reihe von Gesetze und Regelungen, die junge Menschen betreffen, von anderen Ministerien erlassen werden (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Nationales Jugendgesetz“) Beispiele sind:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz, das federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortet wird.
- Das Jugendschutzgesetz und das Jugendgerichtsgesetz, das federführend vom Bundesministerium der Justiz verantwortet wird.
- Polizei, Migration und ausländerrechtliche Regelungen, die federführend in der Verantwortung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat liegen.
- Gesundheitsbezogene Prävention, deren Verantwortung federführend in den Händen des Bundesministeriums für Gesundheit liegt und
- Berufliche Bildung, dessen Verantwortung federführend beim Bundesministerium für Bildung und Forschung liegt.
Über die Kooperation mit anderen Ministerien hinaus schreibt §81 SGB VIII spezifisch für die Kinder- und Jugendhilfe vor, dass die gesetzlichen Institutionen im Bereich der Jugendhilfe mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen zusammenarbeiten sollen, deren Tätigkeit sich auf das Leben junger Menschen und ihrer Familien auswirkt. Dazu gehören, z. B. Träger der Sozialdienstleistungen, Schulen und Schulbehörden, Gesundheitsbehörden sowie die Polizei- und Ordnungsbehörden.
Auch auf Landesebene findet eine ressortübergreifende Zusammenarbeit statt, die durch die Tatsache bedingt wird, dass auch auf Landesebene eine Reihe von Gesetzen und Regelungen, die junge Menschen betreffen, von anderen Ministerien als das Jugendministerium bearbeitet werden. Darüberhinaus hat die Entwicklung des Konzeptes der Eigenständigen Jugendpolitik auch in den Ländern zu mehr interministerieller Zusammenarbeit geführt.
Beispielsweise hat Sachsen 2016 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Eigenständige Jugendpolitik gegründet. Für ihre Arbeit hat die IMAG Partizipation junger Menschen in Sachsen als handlungsleitendes Paradigma ausgewählt.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.