Jugendpolitik im Allgemeinen
Nationales Jugendgesetz
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Bestehen eines nationalen Jugendgesetzes
Es gibt in Deutschland weder auf nationaler Ebene noch in den Ländern ein einzelnes Gesetz, das sich umfassend mit den Bedürfnissen und Rechten junger Menschen befasst. Stattdessen beschäftigen sich eine Reihe von Gesetzen sowohl mit den Bedürfnissen und Rechten junger Menschen als auch mit weiteren jugendpolitischen Fragen, die sich daran anschließen.
Einige dieser Gesetze tragen das Wort „Jugend“ im Namen und regeln, relativ detailliert, wichtige Teilbereiche im Leben junger Menschen. Andere Gesetze regeln Bedürfnisse und Rechte der Gesamtbevölkerung, und enthalten auch Regelungen, die junge Menschen ebenso betreffen. Die folgende tabellarische Auflistung zeigt eine umfangreiche, aber sicherlich nicht vollständige Liste von Bundesgesetzen, die Auswirkungen auf das Leben junger Menschen haben:
Gesetz | Inhalte (junge Menschen betreffend) | Einführung des Gesetzes | Letztes Änderungsdatum März 2024 |
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe | Das Gesetz regelt die Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe inkl. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. | 26. Juni 1990; Neufassung 11. September 2002 | 21 Dezember 2022 |
JGG – Jugendgerichtsgesetz | Das Gesetz regelt das formelle Jugendstrafrecht. | 04. August 1953; Neufassung 11. Dezember 1974 | 25. Juni 2021 |
JuSchG – Jugendschutzgesetz | Das Gesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, u. a. mit Blick auf eine Beschränkung des Verkaufs, der Abgabe und des Konsums von legalen Drogen, des Zugangs zu Filmen und Computerspielen, zu Glücksspiel oder auf eine Reglementierung des Aufenthalts in Gaststätten und Diskotheken. | 23. Juli 2002 | 6. April 2021 |
JArbSchG - Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend | Das Gesetz regelt den sozialen Arbeitsschutz von jungen Menschen, u. a. Arbeitszeiten, Mehrarbeit und Urlaubsanspruch. | 12. April 1976 | 16. Juli 2021 |
JFDG – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten | Das Gesetz regelt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). | 16. Mai 2008 | 20. August 2021 |
FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit | Das Gesetz regelt das Familiengerichtsverfahren, u. a. bei Scheidung, Abstammung, Adoption, Nachlass. | 17. Dezember 2008 | 21. Februar 2024 |
KKG – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz | Das Gesetz zielt darauf ab, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. | 22. Dezember 2011 | 3. Juni 2021 |
AdVermiG – Adoptionsvermittlungsgesetz | Das Gesetz regelt die Adoptionsvermittlung sowie das Verbot der Leihmutterschaft. | 02. Juli 1976; Neufassung 22. Dezember 2001 | 21. Juni 2021 |
JMStV – Jugendmedienschutz-Staatsvertrag | Das Gesetz ist ein Vertrag zwischen allen Ländern zum einheitlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten von Rundfunk und Telemedien, welche die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden. | 13. September 2002 | 14. Dezember 2021 |
BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz | Das Gesetz regelt die individuelle finanzielle Förderung der Ausbildung junger Menschen. | 26. August 1971; Neufassung 7. Dezember 2010 | 22. Dezember 2023 |
SGB XII – Sozialhilfe | Das Gesetz regelt die Sozialhilfe. Mit Blick auf junge Menschen regelt es u. a. die Höhe der Regelbedarfsstufen, Aufwendungen für Bildung und Teilhabe, die Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie. | 27. Dezember 2003 | 22. Dezember 2023 |
BGB – Bürgerliches Gesetzbuch | Das Gesetz regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Mit Blick auf junge Menschen regelt es u.a. die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit. | 18. August 1896, Neufassung 2. Januar 2002 | 22. Dezember 2003 |
SGB III – Arbeitsförderung | Das Gesetz regelt mit Blick auf junge Men-schen u. a. die Beihilfe zur Berufsausbildung. | 24. März 1997 | 22. Dezember 2023 |
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende | Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. | 24. Dezember 2003; Neufassung 13. Mai 2011 | 22. Dezember 2023 |
StGB – Strafgesetzbuch | Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist. | 15. Mai 1871; Neufassung 13. November 1998 | 26. Juli 2023 |
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen | Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Mit Blick auf junge Menschen beinhaltet es u.a. Angaben zum Geltungsbereich, der Betreuung von Auszubilden Jugendlichen mit Behinderungen. | 23. Dezember 2016 | 22. December 2023 |
BWahlG – Bundeswahlgesetz | Das Gesetz enthält Bestimmungen über das aktive und passive Wahlrecht junger Menschen. | 07. Mai 1956; Neufassung 23. Juli 1993 | 7. März 2024 |
Die Ressortzuständigkeit für Jugend und die Kinder- und Jugendhilfe liegt auf der Bundesebene beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und auf der Länderebene bei den für Bildung und/oder für Soziales zuständigen Ministerien (siehe Youth-Wiki-Kapitel Jugendpolitik: Entscheidungsfindung in der Jugendpolitik). Die Entwicklung der hier ausgeführten Gesetze findet aber größtenteils nicht im Ressort Jugend statt. Jugendpolitik, also Politik, die sich auf die Zielgruppe junger Menschen und die damit verbundenen Bedürfnisse und Rechte junger Menschen bezieht, wird von all denjenigen Ressorts und Ministerien, in denen Gesetze entwickelt und umgesetzt werden, die eine Auswirkung auf die Lebensumstände junger Menschen haben, bestimmt (z.B. Arbeit, Soziales oder Gesundheit). Schon auf der Bundesebene ist also die Jugendpolitik in Deutschland in mehreren Ressorts verankert und in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt. Mit der Entwicklung einer Jugendstrategie der Bundesregierung (siehe Youth-Wiki-Kapitel Jugendpolitik: Nationale Jugendstrategie) wurde die Idee einer ressortübergreifenden, vom BMFSFJ koordinierten Jugendpolitik verstärkt.
Außerschulische institutionelle Aufgaben, die sich an Jugendliche richten, insbesondere die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Kinder- und Jugendhilfe sind in Deutschland auf Bundesebene dem Ressort Jugend zuzuordnen.
In den Bundesländern gibt es, ähnlich wie auf Bundesebene, einerseits eine Ressortzuständigkeit für Jugend und die Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe und anderseits sind auch dort die weitergehenden Zuständigkeiten für junge Menschen in den jeweiligen Ministerien verankert. In dem Achten Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) ist an einer Reihe von Stellen festgelegt, dass die Bundesländer eigene Ausführungsgesetze zum Kinder- und Jugendhilfegesetz erlassen können bzw. müssen (z.B. §§ 15, 13a 26, 49, 71 SGB VIII). Diese Gesetze sind zusammen mit den Landesschulgesetzen auf Länderebene wichtige Gesetze, die im Rahmen des föderalen Systems Deutschlands (siehe Youth-Wiki-Kapitel Jugendpolitik: Entscheidungsfindung in der Jugendpolitik) auf Länderebene größere Teilbereiche des Lebens junger Menschen regeln.
Wichtig ist, dass trotz der gesetzgebenden Bedeutung des Bundes und der Bundesländer die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII in Deutschland weitgehend eine kommunale Aufgabe sind, die von sogenannten örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Jugendämtern, verantwortlich und subsidiär, d.h. unter partnerschaftlicher Beteiligung der sogenannten freien Träger, umgesetzt wird. In Deutschland gibt es 559 Jugendämter.
Ergänzend sind noch die Kommunalverfassungsgesetze und Gemeindeordnungen der Bundesländer zu erwähnen. Viele Länder haben in den Kommunalverfassungsgesetzen und Gemeindeordnungen die Beteiligung junger Menschen bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, geregelt. Unterschieden wird nach kann, soll und muss Regelungen, i.e. junge Menschen können beteiligt werden (bspw. §41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg), junge Menschen sollen beteiligt werden (bspw. §36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz) und junge Menschen müssen beteiligt werden (bspw. § 47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) (siehe Youth-Wiki-Kapitel: Partizipation).
Schließlich noch ein Wort zum Verhältnis von Jugendpolitik zur Schul- und Bildungspolitik. Schulpolitik liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer. Im deutschen Grundgesetz ist geregelt, dass die 16 Bundesländer für den Bereich der Schule weitgehend allein zuständig sind. Aufgrund dieser sog. Kulturhoheit entscheidet jedes Land selbst, wie das Schulsystem organisiert ist und die Lehrer ausgebildet werden. Fragen von länderübergreifender Bedeutung, wie zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen, koordinieren die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK), in der alle Kultus- und Bildungsministerien der Länder ihre Arbeit koordinieren.
Die Schul- und Bildungspolitik ist im Sinne des oben skizzierten Verständnisses von Jugendpolitik ein wesentlicher Bereich der Jugendpolitik, da sie sich mit erheblichen Teilbereichen des Lebens junger Menschen befasst. Dennoch herrscht in Deutschland eine relativ strikte Trennung zwischen formaler Bildung mit der dafür zuständigen Schulpolitik, und dem Bereich der non-formalen und informellen Bildung, die zum Beispiel über Jugendarbeit vermittelt wird. Diskussionen, die diesbezüglich oft geführt werden, beziehen sich z.B. auf die Frage, inwiefern Angebote der Jugendarbeit in der schulischen Ganztagesbetreuung aufgenommen werden können oder auf die Frage, inwiefern non-formale und informelle Lernmöglichkeiten in der Schule vorhanden sind. Dieses Verhältnis führt zu Überschneidungen zwischen den jugendpolitischen und den bildungspolitischen Diskursen.
Umfang und Inhalt
Angesichts der Fülle an Gesetzen, die sich mit den Bedürfnissen und Rechten junger Menschen beschäftigen (siehe Youth-Wiki-Kapitel Jugendpolitik: Nationales Jugendgesetz) werden hier nur Gesetze auf Bundesebene, die „Jugend“ im Namen tragen, aufgeführt.
Das Achte Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) regelt eine Vielzahl von Diensten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Regelungen des SGB VIII betreffen vor allem die folgenden Praxisfelder:
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
- Förderung der Erziehung in der Familie.
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
- Hilfen zur Erziehung.
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
- Hilfen für junge Volljährige.
- Kinderschutz
Außerdem regelt das SGB VIII, wer für die Organisation und Ausführung dieser Dienste verantwortlich ist. Die Aufgaben der föderalen Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen, ergänzt durch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, sind somit gesetzlich verankert (siehe Youth-Wiki-Kapitel Jugendpolitik: Entscheidungsfindung in der Jugendpolitik).
Innerhalb des SGB VIII richten sich einige gesetzliche Bestimmungen an spezifische jugendliche Zielgruppen bzw. an Hilfen für spezifische Zielgruppen. Diese sind:
- Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen (§§ 27-40).
- junge Volljährige (§§ 27-41a, 86a).
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (§§ 42, 88a).
Das Jugendgerichtgesetz (JGG) regelt das formelle Jugendstrafrecht. Dieses ist auf Jugendliche (14-17 Jahre) anzuwenden, wenn der Jugendliche zur Tatzeit in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§3 JGG). Heranwachsende (18-20 Jahre) werden nur dann nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, wenn entweder der Heranwachsende zur Tatzeit in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung der eines Jugendlichen entspricht, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt (§105 JGG).
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Jugendschutz im Bereich der Öffentlichkeit und der Medien. Dazu gehört u.a. der Aufenthalt in Gaststätten, Spielhallen, jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe sowie Filmveranstaltungen und der Umgang mit Glücksspielen, alkoholischen Getränken, Rauchen in der Öffentlichkeit und Tabakwaren sowie die Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt fest unter welchen Bedingungen Personen unter 18 Jahren arbeiten dürfen. Dies betrifft sowohl die Arbeitszeit und Freizeit als auch Beschäftigungsverbote und -beschränkungen.
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder (siehe Youth-Wiki-Kapitel 1.2.1 Existence of a national youth law) erlässt jedes Land ein eigenes Schulgesetz, dass die Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schulen regelt. Die Schulgesetze haben einen wesentlichen Einfluss auf das Leben junger Menschen, fallen aber, im Gegensatz zu den bisher ausgeführten Gesetzen, nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Rahmen des europäischen Information Network on Education in Europe EURYDICE hat die Kultusministerkonferenz eine Übersicht über die deutschen Schulsysteme veröffentlicht.
Neufassungen und Aktualisierungen
Änderungen und Ergänzungen in Gesetzen werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Folgenden werden, analog zur Auswahl in Kapitel 1.2.2. Umfang und Inhalt, die Änderungen in einer Auswahl von Gesetzen vorgestellt.
Das Achte Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) wurde seit seinem bundesweiten Inkrafttreten in 1991 mehrfach geändert und ergänzt. Seit 2007 wurden 41 Änderungsgesetze beschlossen, die sich zum Teil auf einzelne Paragraphen, zum Teil auf eine Vielzahl von Regelungen bezogen. Hier eine kleine Auswahl an Änderungen und Ergänzungen:
- Die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die mit dem Gesetz über die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) vom 8. September 2005 Änderungen im SGB VII und SGB VIII festhielt sowie eine Neufassung des SGB VIII.
- Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) aus dem Jahr 2008 wurde ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt.
- Eine Verbesserung des Kinderschutzes wurde mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz–BKiSchG) angestrebt (In Kraft getreten am 1. Januar 2012). Neben einem ergänzenden Gesetz, das Regelungen zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) umfasst, wurden im Bundeskinderschutzgesetz auch Änderungen im SGB VIII, SGB IX und im Schwangerschaftskonfliktgesetz beschlossen.
- Im Zuge der Krise der Migrationspolitik wurde §42 SGB VIII geändert. Im Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, das am 1. November 2015 in Kraft trat, wurden auch Änderungen in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz und zum Staatsangehörigkeitsgesetz festgehalten.
- Größere gesetzliche Veränderungen brachte 2021 in einem zweiten Anlauf, nachdem ein erster Entwurf vier Jahr zuvor gescheitert war, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) mit sich. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen auf der einen Seite die Ziele einer stärkeren Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien, verbesserter Kinderschutz, mehr Prävention vor Ort sowie Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen; auf der anderen Seite werden mit der Reform erste Schritte in Richtung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von Erziehung, Bildung, Förderung und Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen eingeleitet. (> Kapitel 4. Social Inclusion)
- Zeitlich kurz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz trat auch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) im Jahr 2021 in Kraft. Es gewährleistet, dass Kinder im Grundschulalter, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung haben.
Das Jugendgerichtgesetz wurde zuletzt Ende 2019 durch die Umsetzung zweier EU-Richtlinien (EU-Richtlinie 2016/800 „über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ und der EU-Richtlinie 2016/1919 „über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls“) im nationalen Recht geändert. Das geänderte Gesetz enthält Verfahrensgarantien die sicherstellen, dass Kinder und Heranwachsende, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, diese Verfahren verstehen, ihnen folgen und ihr Recht auf ein faires Verfahren ausüben können.
Änderungen im Jugendschutzgesetz reagieren vor allem auf zum Änderungszeitpunkt relativ neue Gefährdungen für junge Menschen, z. B. bzgl. Alkopops (2004), Passivrauchen (2007 und 2009), das Aufkommen von e-Zigaretten (2016) und die Umsetzung des europäischen Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (2008).
Die letzte wichtige Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 1. Mai 2021 befasste sich vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren im Internet. Das Gesetz verpflichtet Internetanbieter wirksame Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Darüber hinaus soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausgebaut und zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden.
Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde mehrmals geändert. Die letzte größere Änderung trat am 1. Januar 2020 in Kraft und bezog sich auf die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung).
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.