Partizipation
Unterstützung von Jugendorganisationen
Weitere Themen zu Partizipation
Vergleiche Inhalte in anderen Ländern
Rechtlicher/Politischer Rahmen für die Arbeit und Entwicklung von Jugendorganisationen
Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) bildet die Basis für die strukturelle und Projektförderung in der Jugend(verbands)arbeit und weiteren Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. § 12 des SGB VIII deckt die Förderung der Jugendverbände und ihrer eigenverantwortlichen Tätigkeit ab. Dadurch soll die von jungen Menschen selbst organisierte, gemeinschaftlich gestaltete und mitverantwortete Jugendarbeit gefördert werden. Ziel ist die Förderung der freien Jugendhilfe gemäß § 74 des SGB VIII. Dieser besagt, dass die Träger der freien Jugendhilfe gefördert werden sollen, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen und die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleisten. Außerdem müssen sie eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel gewähren und gemeinnützige Ziele verfolgen. Zudem sollen sie eine angemessene Eigenleistung erbringen und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Um eine dauerhafte Förderung zu bekommen, muss eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des SGB VIII vorliegen.
Auf Länderebene sind es die Ausführungsgesetze zum SGB VIII, die die Basis für die Struktur- und Projektförderung in der Jugend(verbands)arbeit und weiteren Feldern der Kinder- und Jugendhilfe bilden.
Öffentliche finanzielle Förderung
Auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches nimmt der Bund durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) (PDF 528 KB) seine Aufgabe zur Anregung und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene wahr. Der KJP gehört zum Politikbereich Kinder- und Jugendpolitik (Kapitel 1702 im Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 17), der 2020 (PDF 31,4 MB) ein Finanzvolumen von rund 1491 Millionen € (2018 (PDF 1,0 MB): 1076 Millionen) umfasst. Auf den KJP entfallen 2020 rund 219 Millionen € (2018: 199 Millionen €).
Jugendverbände als Interessenvertreter für Kinder und Jugendliche sowie konkrete Einzelprojekte und Jugendeinrichtungen in der Kommune und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden aus den entsprechenden Landesjugendplänen sowie kommunalen Mitteln gefördert. Die Fördersummen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Siehe dazu Beispiele aus den Bundesländern unter Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Förderung der Jugendpolitik“.
Initiativen zur Erhöhung der Diversität von jugendlichen Mitgliedern der Jugendverbände und -organisationen
Der 15. Kinder- und Jugendbericht (PDF, 6,8 MB) benennt Inklusion und Teilhabe junger Menschen als eine zentrale Herausforderung für die Kinder- und Jugendarbeit. Im Rahmen der Reform des SGB VIII im Sommer 2021 und der dabei erfolgten Aufnahme von Inklusion behinderter junger Menschen als ein zentrales fachliches Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe wurden auch die Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit ergänzt. Die Kinder- und Jugendarbeit soll nun ausdrücklich „die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen“ (§ 1 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII).
Zahlreiche Initiativen, Projekte, Berichte, Tagungen etc. haben sich dem Thema diversitätsbewusste Öffnung der Jugendverbände angenommen. Beispiele:
Seit 2005 gibt es das Netzwerk interkultureller Jugendverbandsarbeit und -forschung (NiJaF), das sich zweimal jährlich trifft. Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) übernimmt die Koordination. Hauptthema: Jugendverbandsarbeit bei der interkulturellen Öffnung unterstützen, Projekte und Strategien zu diesem Ziel und der kritische kollegiale Austausch darüber. Seit 2015 ist die Zusammenarbeit mit und Partizipation von jungen Geflüchteten in der Jugendverbandsarbeit ein weiteres Thema. IDA unterhält eine Online-Datenbank zur interkulturellen Öffnung der Jugendverbandsarbeit mit Projekten, Konzepten und Ansätzen der interkulturellen Öffnung von Jugendverbänden.
Der Deutsche Bundesjugendring unterstützt und fördert sowohl Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte in ihrem Engagement als auch das ehrenamtliche Engagement von Verbänden und Selbstorganisationen junger Migrant(inn)en. Der Deutsche Bundesjugendring setzt sich außerdem für mehr Inklusion in den Jugendverbänden ein. Sie sollen Orte gelebter Demokratie sein. Die Vielfalt der Jugendverbände steht für das breite Spektrum jugendlicher Interessen und ihres Engagements: Religiöse, ökologische und kulturelle Verbände gehören ebenso dazu wie Arbeiter/-innen-Jugendverbände, humanitär geprägte Verbände, Pfadfinder/-innen-Verbände und Verbände junger Migrant(inn)en. Der DBJR-Hauptausschuss hat am 31. Mai 2017 in Berlin folgende Position beschlossen.
Das Netzwerk für DIVErsitätsbewusste Jugend- und Bildungsarbeit entstand aus der Teilinitiative „Diversitätsbewusste internationale Jugendarbeit“ des Projekts JiVE (Jugendarbeit international – Vielfalt erleben). Es hatte das das Ziel, möglichst vielen jungen Menschen Zugänge zu gesellschaftlichen Ressourcen und zu Teilhabe zu ermöglichen.
Von 2017 bis 2019 wurden vier Projekte zum Thema „Junge Geflüchtete in der Jugendverbandsarbeit“ aus dem Innovationsfonds (aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes) gefördert. Die Projekte haben nachhaltige Kontakt- und Kennenlernmöglichkeiten für junge Geflüchtete geschaffen, sie haben konkrete Hinderungsgründe identifiziert und sie abgebaut. Darüber hinaus haben sie Prinzipien der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit an junge Menschen vermittelt. Eines dieser Projekte „Jung, geflüchtet, selbstbestimmt“ ist nach wie vor tätig und unterstützt weiterhin Jugendverbände und Jugendbildungsstätten in Berlin in ihrer Zusammenarbeit mit jungen Geflüchteten.
Eine Studie der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) macht anhand ausgewählter Praxisprojekte sichtbar, wie Inklusion unterstützt und umgesetzt werden kann und gibt Empfehlungen, wie vielfältige Barrieren abgebaut werden können. Acht Praxisprojekte haben erprobt wie kulturelle Bildung einen Beitrag dazu leisten kann, das gesellschaftliche Zusammenleben für alle Menschen ohne Ausgrenzungen und Diskriminierungen zu gestalten. Die Projekte wurden von der BKJ von 2017 bis 2019 im Rahmen des „Innovationsfonds Kulturelle Bildung – Inklusion“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fachlich begleitet.
Seit August 2016 gibt es die Fachstelle ‚Perspektiven‘ beim Landesjugendring Brandenburg. Sie bietet Migrant(inn)enjugendselbstorganisationen sowie Jugendverbänden Beratung, Information und Fortbildung zu Themen wie Interkulturelle Öffnung, Migration, Interkulturalität, Flucht und Asyl.
Das Projekt „Vielfalt – wir leben sie!“ der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW findet bereits im fünften Jahr statt. In 2020 sind 130 Projekte aus NRW dabei und werden als sog. Profilprojekte gefördert. Die Themenschwerpunkte der Projekte sind „Mädchen stärken“, „Mitbestimmung leben“, „Identität stiften“ und „Raum geben“. Als Ergebnis sollen Aspekte der diversitätsorientierten Pädagogik für die Offene Kinder- und Jugendarbeit ermittelt werden. So soll der Herausforderung des Aushandelns eines gemeinsamen „Wir“ unter Berücksichtigung von Identität, Erfahrungen und eigenen Konstruktionen des „Anderen“ begegnet werden.
Das von der Aktion Mensch geförderte Projekt beim Bayerischen Jugendring „Inklusion – geht klar!“ ermöglicht Förderungen für die Entwicklung und Erprobung von inklusiven Qualifizierungsmöglichkeiten in der Jugendarbeit. Ziel ist es die Partizipation von jungen Menschen mit Behinderung in der Jugendarbeit zu verstetigen. In der dreijährigen Laufzeit von Dezember 2019 bis 2022 wird sich das Projekt mit drei Schwerpunkten befassen: Jugendleiter/-innen-Ausbildung, Inhouse-Schulungen und Weiterbildungen zum/zur Fachberater/-in Inklusion.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.