Partizipation

Beteiligung junger Menschen an der repräsentativen Demokratie

Jugendliche als Wähler/-innen

Alter aktives Wahlrecht (wer darf wählen):

Das Wahlrecht ist die stärkste Form der politischen Mitbestimmung. Seit 1972 darf man in Deutschland mit 18 Jahren wählen – vorher mit 21 Jahren. Die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag ist eines der zentralen Versprechen der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode

Landtagswahlen und Kommunalwahlen in der Übersicht

Bundesland Landtagswahl/ Bürgerschaftswahl (Wahlalter in Jahren) Kommunalwahl (Wahlalter in Jahren)
Baden-Württemberg 16 (seit April 2022) 16
Bayern 18 18
Berlin 18 16
Brandenburg 16 16
Bremen 16 16
Hamburg 16 16
Hessen 18 16
Mecklenburg-Vorpommern 16 (seit November 2022) 16
Niedersachsen 18 16
Nordhrein-Westfalen 18 16
Rheinland-Pfalz 18 18
Saarland 18 18
Sachsen 18 18
Sachsen-Anhalt 18 16
Schleswig-Holstein 16 16
Thüringen 18 16

In Niedersachsen befindet sich im Jahr 2022 ein Entschließungsantrag (Drucksache 18/8718) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der parlamentarischen Beratung, der die Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Landtag und bei den Kommunalwahlen auf 14 Jahre vorschlägt.

Bei Volksentscheiden, Volksbegehren und Volksbefragungen auf Bundesebene nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (PDF 63,5 KB) sind alle Personen stimmberechtigt, die am Abstimmungstag zum Bundestag wahlberechtigt (Personen ab 18 Jahren) sind und seit mindestens drei Monaten im Abstimmungsgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. In Deutschland sind Volksentscheide auf Bundesebene nur über die Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen – d.h. bei der Zusammenlegung oder Aufteilung von Bundesländern. Ansonsten können die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich keine Volksbegehren zu bundespolitischen Themen einbringen.

Dagegen haben Bürgerinnen und Bürger in allen 16 Bundesländern die Möglichkeit, Abstimmungen über Sachthemen auf Landesebene herbeizuführen. Die Verfahren regeln Landesgesetze. Diese sind unterschiedlich gestaltet. Das Wahlalter für die Teilnahme an Volksinitiativen bzw. Volksantrag (Sachsen), Volksbegehren und Volksentscheiden variiert zwischen den Bundesländern, in Brandenburg und Berlin darf man mit z.B. ab 16 Jahren daran teilnehmen, in Bayern und Nordrhein-Westfalen ab 18 Jahren.

Wahlergebnisse Europawahl 2019
Wahlbeteiligung (Jugendliche) in Deutschland nach Altersgruppen in %
  Gesamt 18-20 Jahre 21-24 Jahre 25-29 Jahre
Deutschland 61,4 58,6 56,0 54,0
Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021 (PDF, 942 KB)
Wahlbeteiligung (Jugendliche) in Deutschland nach Altersgruppen in %
Gesamt 18-20 Jahre 21-24 Jahre 25-29 Jahre
76,6 70,5 71,2 72,4
Wahlergebnisse Landtagswahlen

Bei den Landtagswahlen in Deutschland gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede in Bezug auf den Turnus der Wahl und damit verbunden die Legislaturperiode der jeweiligen Landesregierung. Daher ist es nicht möglich, eine Zusammenfassung von Daten anzubieten.

Wahlergebnisse Kommunalwahlen

Ende 2018 gab es in Deutschland rund 11.000 Gemeinden. Bei den Kommunalwahlen in Deutschland gibt es in den Bundesländern Unterschiede in Bezug auf den Turnus der Wahl und die Amtszeit der gewählten Personen. Daher ist es nicht möglich, die hier erzielten Ergebnisse ins Verhältnis zu den Ergebnissen bei einer Bundestagswahl zu setzen.

Ausschluss vom Wahlrecht

§ 13 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes regelt, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Dazu gehört, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, wer dauerhaft eine Betreuung benötigt und wer sich aufgrund einer rechtswidrigen Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Strafgesetzbuch) befindet.

Jugendliche als politische Vertreter/-innen

Mitgliedschaft in Parteien bzw. parteipolitischen Jugendorganisationen

Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bildet die Grundlage für das Gesetz über die politischen Parteien. Im Artikel 21 heißt es, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.

Regelungen zur Mitgliedschaft (auch ab welchem Alter) finden sich in den Satzungen der jeweiligen Partei bzw. parteipolitischen Jugendorganisation. Beispiele:

Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): Das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft beträgt in Deutschland 16 Jahre.

  • JUNGE UNION Deutschlands (JU): Mitglied der JU kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, mit 35 Jahren endet die Mitgliedschaft in der JU automatisch.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): Wer Parteimitglied werden will, muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Im SGB VIII § 83 Absatz 1 Satz 2 ist die Förderung der Jugendorganisationen politischer Parteien geregelt, sofern sie überregionale Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendarbeit wahrnehmen.

Alter passives Wahlrecht (wer darf gewählt werden):

Jugendliche können sich nicht für die Wahl zum Bundespräsidenten stellen. Das ist erst ab 40 Jahren möglich.

Durchschnittsalter aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag zum Start der Legislaturperiode: 47 Jahre.
Alter in Jahren Mandate insgesamt in % Frauen in % Männer in %
70 und älter 1,77 - 1,77
65-69 3,94 1,09 2,85
60-64 10,33 3,53 6,79
55-59 15,35 4,62 10,73
50-54 16,3 5,43 10,87
45-49 15,76 4,21 11,55
40-44 13,45 6,11 7,34
35-39 10,05 4,62 5,43
30-34 7,88 2,99 4,89
25-29 4,89 2,17 2,72
18-24 0,27 0,14 0,14
Gesamt 100,00 34,92 65,08

Gewählte Vertreter/-innen Landtagswahlen

Bundesland (Wahljahr) Mandate gesamt Ø-Alter Mandate 18- bis 29-Jährige
Baden-Württemberg (2016) 143 ca. 55 Jahre 5
Bayern (2018) 205 ca. 51 Jahre 7
Berlin (2016) 160 ca. 47 Jahre 2
Brandenburg (2019) 88 ca. 49 Jahre 4
Bremen (2019) 84 ca. 48 Jahre 3
Hamburg (2020) 123 ca. 54 Jahre 11
Hessen (2019) 137 ca. 50 Jahre 2
Mecklenburg-Vorpommern (2016) 71 ca. 49 Jahre 6
Niedersachsen (2017) 137 ca. 51 Jahre 3
Nordrhein-Westfalen (2017) 237 ca. 48 Jahre 6
Rheinland-Pfalz (2016) 101 ca. 51 Jahre 3
Saarland (2017) 51 ca. 50 Jahre 2
Sachsen (2019) 126 ca. 50 Jahre 3
Sachsen-Anhalt (2016) 87 ca. 47 Jahre 6
Schleswig-Holstein (2017) 69 ca. 51 Jahre 1
Thüringen (2019) 90 ca. 47 Jahre 6

Ende 2018 gab es in Deutschland rund 11.000 Gemeinden. Daher ist es nicht möglich, einen Überblick über alle gewählten jugendlichen Gemeindevertreter/-innen zu geben.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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