Partizipation
Beteiligung junger Menschen an der repräsentativen Demokratie
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Jugendliche als Wähler/-innen
Alter aktives Wahlrecht (wer darf wählen):
Das Wahlrecht ist die stärkste Form der politischen Mitbestimmung. Seit 1972 darf man in Deutschland mit 18 Jahren wählen – vorher mit 21 Jahren. Die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag ist eines der zentralen Versprechen der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode.
Landtagswahlen und Kommunalwahlen in der Übersicht
Bundesland | Landtagswahl/ Bürgerschaftswahl (Wahlalter in Jahren) | Kommunalwahl (Wahlalter in Jahren) |
Baden-Württemberg | 16 (seit April 2022) | 16 |
Bayern | 18 | 18 |
Berlin | 18 | 16 |
Brandenburg | 16 | 16 |
Bremen | 16 | 16 |
Hamburg | 16 | 16 |
Hessen | 18 | 16 |
Mecklenburg-Vorpommern | 16 (seit November 2022) | 16 |
Niedersachsen | 18 | 16 |
Nordhrein-Westfalen | 18 | 16 |
Rheinland-Pfalz | 18 | 18 |
Saarland | 18 | 18 |
Sachsen | 18 | 18 |
Sachsen-Anhalt | 18 | 16 |
Schleswig-Holstein | 16 | 16 |
Thüringen | 18 | 16 |
In Niedersachsen befindet sich im Jahr 2022 ein Entschließungsantrag (Drucksache 18/8718) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der parlamentarischen Beratung, der die Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Landtag und bei den Kommunalwahlen auf 14 Jahre vorschlägt.
Bei Volksentscheiden, Volksbegehren und Volksbefragungen auf Bundesebene nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (PDF 63,5 KB) sind alle Personen stimmberechtigt, die am Abstimmungstag zum Bundestag wahlberechtigt (Personen ab 18 Jahren) sind und seit mindestens drei Monaten im Abstimmungsgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. In Deutschland sind Volksentscheide auf Bundesebene nur über die Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen – d.h. bei der Zusammenlegung oder Aufteilung von Bundesländern. Ansonsten können die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich keine Volksbegehren zu bundespolitischen Themen einbringen.
Dagegen haben Bürgerinnen und Bürger in allen 16 Bundesländern die Möglichkeit, Abstimmungen über Sachthemen auf Landesebene herbeizuführen. Die Verfahren regeln Landesgesetze. Diese sind unterschiedlich gestaltet. Das Wahlalter für die Teilnahme an Volksinitiativen bzw. Volksantrag (Sachsen), Volksbegehren und Volksentscheiden variiert zwischen den Bundesländern, in Brandenburg und Berlin darf man mit z.B. ab 16 Jahren daran teilnehmen, in Bayern und Nordrhein-Westfalen ab 18 Jahren.
Wahlergebnisse Europawahl 2019
Wahlbeteiligung (Jugendliche) in Deutschland nach Altersgruppen in %
Gesamt | 18-20 Jahre | 21-24 Jahre | 25-29 Jahre | |
Deutschland | 61,4 | 58,6 | 56,0 | 54,0 |
Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021 (PDF, 942 KB)
Wahlbeteiligung (Jugendliche) in Deutschland nach Altersgruppen in %
Gesamt | 18-20 Jahre | 21-24 Jahre | 25-29 Jahre |
76,6 | 70,5 | 71,2 | 72,4 |
Wahlergebnisse Landtagswahlen
Bei den Landtagswahlen in Deutschland gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede in Bezug auf den Turnus der Wahl und damit verbunden die Legislaturperiode der jeweiligen Landesregierung. Daher ist es nicht möglich, eine Zusammenfassung von Daten anzubieten.
Wahlergebnisse Kommunalwahlen
Ende 2018 gab es in Deutschland rund 11.000 Gemeinden. Bei den Kommunalwahlen in Deutschland gibt es in den Bundesländern Unterschiede in Bezug auf den Turnus der Wahl und die Amtszeit der gewählten Personen. Daher ist es nicht möglich, die hier erzielten Ergebnisse ins Verhältnis zu den Ergebnissen bei einer Bundestagswahl zu setzen.
Ausschluss vom Wahlrecht
§ 13 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes regelt, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Dazu gehört, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, wer dauerhaft eine Betreuung benötigt und wer sich aufgrund einer rechtswidrigen Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Strafgesetzbuch) befindet.
Jugendliche als politische Vertreter/-innen
Mitgliedschaft in Parteien bzw. parteipolitischen Jugendorganisationen
Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bildet die Grundlage für das Gesetz über die politischen Parteien. Im Artikel 21 heißt es, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.
Regelungen zur Mitgliedschaft (auch ab welchem Alter) finden sich in den Satzungen der jeweiligen Partei bzw. parteipolitischen Jugendorganisation. Beispiele:
Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): Das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft beträgt in Deutschland 16 Jahre.
- JUNGE UNION Deutschlands (JU): Mitglied der JU kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, mit 35 Jahren endet die Mitgliedschaft in der JU automatisch.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): Wer Parteimitglied werden will, muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos): Bei den Jusos engagieren sich junge Menschen zwischen 14 und 35.
Im SGB VIII § 83 Absatz 1 Satz 2 ist die Förderung der Jugendorganisationen politischer Parteien geregelt, sofern sie überregionale Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendarbeit wahrnehmen.
Alter passives Wahlrecht (wer darf gewählt werden):
- Europawahlen: 18 Jahre (geregelt im Europawahlgesetz) (PDF, 154 KB)
- Bundestagswahlen: 18 Jahre (geregelt im Grundgesetz) (PDF, 66,4 KB)
- Landtagswahlen: 18 Jahre (geregelt in den jeweiligen Landeswahlordnungen und -wahlgesetzen)
- Kommunalwahlen: 18 Jahre (geregelt in den jeweiligen Kommunalwahlordnungen und -wahlgesetzen)
Jugendliche können sich nicht für die Wahl zum Bundespräsidenten stellen. Das ist erst ab 40 Jahren möglich.
Alter in Jahren | Mandate insgesamt in % | Frauen in % | Männer in % |
70 und älter | 1,77 | - | 1,77 |
65-69 | 3,94 | 1,09 | 2,85 |
60-64 | 10,33 | 3,53 | 6,79 |
55-59 | 15,35 | 4,62 | 10,73 |
50-54 | 16,3 | 5,43 | 10,87 |
45-49 | 15,76 | 4,21 | 11,55 |
40-44 | 13,45 | 6,11 | 7,34 |
35-39 | 10,05 | 4,62 | 5,43 |
30-34 | 7,88 | 2,99 | 4,89 |
25-29 | 4,89 | 2,17 | 2,72 |
18-24 | 0,27 | 0,14 | 0,14 |
Gesamt | 100,00 | 34,92 | 65,08 |
Gewählte Vertreter/-innen Landtagswahlen
Bundesland (Wahljahr) | Mandate gesamt | Ø-Alter | Mandate 18- bis 29-Jährige |
Baden-Württemberg (2016) | 143 | ca. 55 Jahre | 5 |
Bayern (2018) | 205 | ca. 51 Jahre | 7 |
Berlin (2016) | 160 | ca. 47 Jahre | 2 |
Brandenburg (2019) | 88 | ca. 49 Jahre | 4 |
Bremen (2019) | 84 | ca. 48 Jahre | 3 |
Hamburg (2020) | 123 | ca. 54 Jahre | 11 |
Hessen (2019) | 137 | ca. 50 Jahre | 2 |
Mecklenburg-Vorpommern (2016) | 71 | ca. 49 Jahre | 6 |
Niedersachsen (2017) | 137 | ca. 51 Jahre | 3 |
Nordrhein-Westfalen (2017) | 237 | ca. 48 Jahre | 6 |
Rheinland-Pfalz (2016) | 101 | ca. 51 Jahre | 3 |
Saarland (2017) | 51 | ca. 50 Jahre | 2 |
Sachsen (2019) | 126 | ca. 50 Jahre | 3 |
Sachsen-Anhalt (2016) | 87 | ca. 47 Jahre | 6 |
Schleswig-Holstein (2017) | 69 | ca. 51 Jahre | 1 |
Thüringen (2019) | 90 | ca. 47 Jahre | 6 |
Ende 2018 gab es in Deutschland rund 11.000 Gemeinden. Daher ist es nicht möglich, einen Überblick über alle gewählten jugendlichen Gemeindevertreter/-innen zu geben.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.