Partizipation

Vertretungsorgane Jugendlicher

Repräsentative Beteiligungsformate

Repräsentative Formen der Partizipation sind Gremien mit gewählten oder delegierten Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Altersstufen. In diese Kategorie gehören in erster Linie Kinder- und Jugendparlamente und Jugendräte/Jugendbeiräte oder auch Jugendforen. Die Wahl der Kinder und Jugendlichen wird zumeist von Schulen, Vereinen, kommunalen Einrichtungen, Bürgermeistern o. Ä. initiiert.

Jugendparlamente

Auf nationaler Ebene gibt es keine von der Regierung eingerichtete Struktur, die einem Jugendparlament gleichkommt. Auf Bundesebene gibt es unterschiedliche Beteiligungsformate wie Bundesjugendkonferenzen oder JugendPolitikTage (jährlich im Wechsel). Mit dem gemeinnützigen Verein bujupa e.V. hat sich 2018 eine Gruppierung von Jugendlichen und für Jugendliche gebildet, die Jugendbeteiligung fördern und ein Bundesjugendparlament initiieren möchte.

Als Interessensvertretungen Jugendlicher haben Veranstaltungen eine besondere Bedeutung, welche von den Landesparlamenten angeboten werden. Diese werden unterschiedlich beschrieben, benannt und ausgestaltet. Hier werden sie unter „Jugendparlamente“ zusammengefasst. Diese Parlamente sind Bildungs- und Dialogformate, bei denen Jugendliche die Möglichkeit erhalten, den parlamentarischen Alltag kennen zu lernen und darüber hinaus – zumindest in einigen Bundesländern – ihre Themen und Anliegen mitzuteilen und mit politischen Vertreter(inne)n darüber zu debattieren. Die Initiative „Starke Kinder- und Jugendparlamente“ soll die kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die bundesweite Vernetzung und Qualifizierung stärken.

Auf Landesebene gibt es Jugendparlamente als Formate politischen Bildung, Nachwuchsförderung und Jugendbeteiligung. Sie werden von den Landesparlamenten mehr oder weniger regelmäßig angeboten. Hier können sich Jugendliche sowohl untereinander als auch mit Vertreter(inne)n der Landespolitik austauschen. Häufig wird den teilnehmenden Jugendlichen zugesagt, dass sie mit ihren Äußerungen auf politischer Ebene unter den Parlamentarier(inne)n Gehör finden. In der Entwicklung von Jugendlandtagen zeichnet sich ein Trend in Richtung Jugendbeteiligung ab, wobei das Lernelement des Planspiels in den Hintergrund tritt. Die Erwartung, mit realen Anliegen und realistischen Forderungen im politischen Prozess gehört zu werden, wird stets gesteigert – auch wenn dies bislang nicht verbindlich passiert. Jugendlandtage gibt es z.B. in

Jugendbeiräte/Jugendräte

Kinder- und Jugendräte beziehungsweise Jugendbeiräte, die die Politik in bestimmten Sachfragen unterstützen, z.B. beim Thema Nachhaltigkeit, finden sich auf allen Ebenen und in verschiedensten Zusammenhängen wieder. Sie beraten zu politischen Themen, bringen die Perspektive von Kindern und Jugendlichen ein und machen Vorschläge, wie die Interessen von jungen Menschen noch stärker unterstützt werden können. Die Wahl der Delegierten und die Praxis der Beiräte/Räte ist jeweils verschieden. Im Folgenden finden sich einige Beispiele wieder.

Beispiel Bundesebene:  Jugendbeirat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ziel des Jugendbeirates ist es, als Sprachrohr die deutsche Entwicklungspolitik kind- und jugendgerechter zu gestalten. Der Jugendbeirat bringt die jugendliche Perspektive ein, wenn im Ministerium Strategien und Konzepte entwickelt werden. Er nimmt an ausgewählten Veranstaltungen teil, macht Vorschläge für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entwicklungspolitik und verfasst dazu Positionspapiere. Dafür treffen sich seine Mitglieder mehrmals im Jahr. Auch Treffen mit Kindern und Jugendlichen aus Partnerländern sind geplant: So soll alle zwei Jahre ein internationales Jugendforum organisiert werden. Die Ideen der Jugendlichen sollen helfen, die Politik des Ministeriums nachhaltig zu gestalten.

Beispiel Bundesländerebene: Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen

Der Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen ist gemäß seiner Satzung (PDF, 488 KB) das Gremium zur Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen des Bundeslandes. Er vertritt diese durch die Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen der Landespolitik gemäß § 6 (3) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie gegenüber Mitgliedern des Landtages, den Ministerien und in der Öffentlichkeit.

Der Kinder- und Jugendrat besteht aus den Delegierten aller Kinder- und Jugendgremien in NRW. Jedes dieser Gremien wählt zu Beginn der lokalen Legislaturperiode zwei Delegierte sowie zwei Ersatzdelegierte für den Rat. Die Delegierten wählen aus ihrer Mitte fünf Sprecherinnen und Sprecher des Kinder- und Jugendrates. Diese leiten die Sitzungen des Rates und vertreten ihn in der Öffentlichkeit. Die Legislaturperiode des Sprecherteams dauert zwei Jahre.

Der Kinder- und Jugendrat tagt mindestens zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung und nach Bedarf. Er arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Die Arbeit des Kinder- und Jugendrates wird aus öffentlichen Mitteln im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gefördert.

Einmal jährlich wird ein landesweites zweitägiges Treffen der Vertreter/innen aller kommunalen Kinder- und Jugendgremien durchgeführt („Workshop unter Palmen“ – WUP). Die Veranstaltung dient dem Austausch und der Vernetzung der Kinder und Jugendlichen aus den unterschiedlichen Regionen des Landes.

Beispiel Bundesländerebene: Baden-württembergischer Jugendbeirat der Nachhaltigkeitsstrategie

Junge Menschen können sich in der Jugendinitiative der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg engagieren, um mit ihren Ideen und Sichtweisen die jetzige und zukünftige Gesellschaft mitzugestalten.
Teil der Jugendinitiative ist der Jugendbeirat. Hier setzen sich derzeit 10 junge Menschen für die nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg ein. Der Jugendbeirat hat die Aufgabe, die Anliegen von jungen Menschen aus Baden-Württemberg an die Entscheiderinnen und Entscheider zu kommunizieren. Als Mitglied des Nachhaltigkeitsbeirats steht der Jugendbeirat mit Vertretern und Vertreterinnen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im direkten Austausch. Auch mit dem Umweltminister trifft sich der Jugendbeirat regelmäßig, um Strategien für ein nachhaltiges Baden-Württemberg zu entwickeln.
Aus den Strategien ergeben sich dann konkrete Projekte und Maßnahmen, die von den Beiräten in ihren Kommunen umgesetzt werden. Mit diesen Aktionen, möchte der Jugendbeirat junge Menschen für nachhaltiges Alltagshandeln begeistern.

Beispiel kommunale Ebene: Jugendbeirat der Stadt Regensburg

Der Jugendbeirat soll die Jugendlichen der Stadt Regensburg repräsentieren. Ziel ist es, die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen in die Arbeit des Stadtrates einzubringen und die Stadtgesellschaft und die Verwaltung für die Themen Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit sowie UN-Kinderrechte zu sensibilisieren.

Der Jugendbeirat besteht aus bis zu 25 stimmberechtigten Mitgliedern, von denen 21 gewählt und 4 vom Stadtjugendring aus den eigenen Reihen bestimmt werden. Zu den beratenden Mitgliedern des Jugendbeirats gehören der Oberbürgermeister, Vertreter des Stadtjugendrings, des Jugendhilfeausschusses, die Jugendhilfeplanung und die Geschäftsstellenleitung des Jugendbeirats im Amt für kommunale Jugendarbeit. Der Jugendbeirat wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Jugendverbände/Jugendringe

Eine besondere Rolle nehmen bei der Frage der Beteiligung die Jugendverbände ein. Ihre Sonderstellung wird durch § 12 Abs. 1 und 2 SGB VIII festgelegt:

„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“

Jugendverbände sind demokratische Formen der Selbstorganisation und Interessenvertretung junger Menschen. Sie erreichen, organisieren und vertreten Millionen junger Menschen. Auf bundesstaatlicher Ebene haben sich einige Jugendverbände zum Deutschen Bundesjugendring (DBJR) zusammengeschlossen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Jugendringe

Jugendringe sind Zusammenschlüsse von Jugendverbänden und anderen in der Jugendarbeit tätigen Organisationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (PDF, 577 KB). Ihre Aufgabe ist es, die Interessen ihrer Mitgliedsorganisationen und die von Kindern und Jugendlichen auf der jeweiligen Ebene zu bündeln und gegenüber anderen zu vertreten. Sie sind in Bezug auf ihre Organisationsformen, Personalressourcen und Strukturen sehr heterogen.

Die meisten Jugendringe sind eingetragene Vereine. In Bayern gibt es die Organisationsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, da die Jugendringe als Untergliederungen des Bayerischen Jugendrings organisiert sind. Dieser hat zudem Aufgaben des Landesjugendamtes inne. Zudem gibt es andere Organisationsformen wie Arbeitsgemeinschaften oder nicht eingetragene Vereine.

Der Vorstand eines Jugendringes ist das formal höchste Entscheidungsgremium. Es übernimmt die Verantwortung für die Aktivitäten des Jugendrings. Die Dauer des Mandats und die Anzahl der Sitzungen des Vorstands und weiterer Gremien (Voll- oder Mitgliederversammlung, Hauptausschuss) sind in Satzungen der Jugendringe festgelegt. Um Mitglied zu werden, muss eine Organisation einen Antrag stellen. Die Anzahl der Mitgliedsorganisationen in den Jugendringen variiert stark. Im kleinsten Jugendring (hinsichtlich der Anzahl der Mitgliedsorganisationen) sind fünf Jugendverbände bzw. Jugendgruppen organisiert. Der größte Jugendring hingegen hat 197 Mitgliedsorganisationen.

Die Jugendringe unterstützen Mitgliedsorganisationen vor allem durch die Vertretung ihrer Interessen, die Bereitstellung von Materialien und durch Öffentlichkeitsarbeit. Ihre Aktivitäten umfassen jugendspezifische Freizeitangebote, jugendpolitische Aktivitäten, explizite Bildungsmaßnahmen bis hin zu Suchtprävention und Sport.

Die meisten Jugendringe sind als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt. Sie können so öffentliche Fördermittel beanspruchen und unterliegen den damit verbundenen bewirtschaftungstechnischen und haushaltsrechtlichen Regelungen.

Beispiel Deutscher Bundesjugendring

Auf Bundesebene vertritt der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) die Interessen der Kinder und Jugendlichen sowie seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und gegenüber Parlament und Regierung. Er setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche Möglichkeiten und Freiräume zur Partizipation bekommen. Der DBJR arbeitet in Kommissionen und Arbeitsgruppen mit und gibt Stellungnahmen zu Gesetzen, Jugendberichten und vielen anderen Themen ab. Seine Positionen und langjährigen Erfahrungen bringt der DBJR in die politische Debatte ein.

Der DBJR ist ein eingetragener Verein. Er verfolgt gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des DBJR dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der DBJR wird aus öffentlichen Mitteln gefördert (u.a. dem Kinder- und Jugendplan des Bundes) und unterliegt damit den entsprechenden bewirtschaftungstechnischen und haushaltsrechtlichen Regelungen.

Mitglieder des DBJR sind viele Jugendverbände, Landesjugendringe und Anschlussverbände. Die Mitglieder repräsentieren ein breites Spektrum: von konfessionellen, ökologischen und kulturellen Verbänden bis hin zu Arbeiterjugend- und Pfadfinder-Verbänden, humanitär geprägten Verbänden sowie Migrantenjugendorganisationen.

Organe des DBJR sind die Vollversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Die Vollversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Der Hauptausschuss trifft sich mindestens viermal im Jahr. Pro Jahr gibt es zwischen acht und zehn Vorstandsitzungen. Der Vorstand führt politische Gespräche und vertritt den DBJR bei Veranstaltungen.

Die im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände arbeiten eigenverantwortlich und ohne staatliche Einflussnahme.

Studierendenvertretungen (Hochschule)

Die aktive Beteiligung von Studierenden an Hochschulen und Universitäten ist ein Teil des formalen Bildungssystems in Deutschland. Bildungsthemen fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer bzw. der für Bildung zuständigen Ministerien. Gesetzliche Regelungen zur Rolle und Funktion eines Studentenrats unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Im Allgemeinen schreiben die Hochschulgesetze der Bundesländer eine aktive Beteiligung von Studierenden an den Entscheidungsprozessen der Hochschule vor.

Beispiel: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Ein Beispiel für die Vertretung der Interessen von Studierenden an Hochschulen in Deutschland ist der Dachverband verfasster und nicht verfasster Studierendenschaften. Der fzs ist Mitglied im Europäischen Studierendenverband European Students’ Union.

Der fzs ist ein überparteilicher und freiwilliger Zusammenschluss. Das höchste beschlussfassende Gremium ist die Mitgliederversammlung. Der Ausschuss der StudentInnenschaften ist das höchste beschlussfassende Organ des fzs zwischen den Mitgliederversammlungen. Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Er vertritt den Verband nach außen.

Im August 2020 hatte der fzs 86 Mitglieder. Im fzs können einzelne verfasste und nicht verfasste Studierendenschaften von Fachhochschulen und Universitäten Mitglied werden. Verfasste Studierendenschaften zahlen einen Mitgliederbeitrag. Im Rahmen von Kampagnen, verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen gibt es die Möglichkeit, sich zu engagieren.

Der fzs versteht sich als Plattform zur Abstimmung hochschulpolitischer Positionen. Alle Positionen auf einen Blick.

Die Gewährleistung studentischer Mitbestimmung auf allen politischen Ebenen gehört zu den wichtigsten Arbeitsfeldern des fzs. Der fzs vertritt zudem die Positionen:

  • freier Zugang zu Bildung
  • gute Studienbedingungen,
  • Verbesserung der sozialen Situation von Studierenden,
  • kritische Auseinandersetzung mit Wissenschaft und Gesellschaft,
  • Ausfinanzierung des Bildungssystems,
  • internationale Solidarität und der Einsatz für Menschenrechte sowie
  • für Feminismus und die Beseitigung von Diskriminierung in Wissenschaft und Gesellschaft.

Der fzs finanziert sich als Verein aus den Mitgliedsbeiträgen verfasster Studierendenschaften. Er erhält unter anderem Fördermittel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für Veranstaltungen sowie Zuschüsse für einzelne Projekte von Bündnispartnern und Studierendenvertretungen.

Beispiel: Studierendenrat des Deutschen Studentenwerks

Als wichtigste Zielgruppe und als Finanzier der Studentenwerke haben die Studierenden mit dem Studierendenrat im Deutschen Jugendwerk seit dem Jahr 2003 eine institutionalisierte Stimme bekommen und werden in die Verbandsarbeit einbezogen. Das Deutsche Studentenwerk (German National Association for Student Affairs - DSW) ist gemäß seiner Satzung ein eingetragener Verein. Es ist der freiwillige Zusammenschluss der Studentenwerke in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Deutsche Studentenwerk arbeitet gemäß seiner zuletzt im September 2019 beschlossenen Satzung. Es unterstützt die Studentenwerke bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben und bei der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an deutschen Hochschulen. Das DSW initiiert, fördert und betreibt Projekte und Maßnahmen von überregionaler oder internationaler Bedeutung. Es ist neutral gegenüber politischen, konfessionellen und weltanschaulichen Gruppen.

Dank des DSW-Studierendenrats lassen sich die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Studiums noch stärker aus Sicht der Studierenden gestalten. Der Hauptteil ihrer Arbeit besteht in der Mitarbeit an politischen Beschlüssen, in die sie die studentische Perspektive einbringen. Über den Studierendenrat des DSW vernetzen sich die Studierenden, die in den Organen der Studentenwerke tätig sind. Sie treffen sich üblicherweise zweimal jährlich. Jedes Studentenwerk entsendet eine/n Vertreter/in aus dem Kreis der Studierenden, die in den Organen der Studentenwerke tätig sind. Der Studierendenrat berät die Organe des DSW in grundsätzlichen Angelegenheiten und hat ein Antragsrecht auf der Mitgliederversammlung. Meist stellt er auch die studentischen Mitglieder im Vorstand.

Die Mitglieder des DSW entrichten für jeden Studierenden, für den sie im Wintersemester, in dem das Geschäftsjahr beginnt, zuständig sind, einen Jahresbeitrag. Die Studentenwerke finanzieren sich aus selbst erwirtschafteten Umsatzerlösen, Semesterbeiträgen der Studierenden, Landeszuschüssen, der Aufwandserstattung für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und kommunalen Zuschüssen.

Schüler/-innenvertretungen

Schüler/-innenmitwirkung findet in einigen Bundesländern in der Klassenkonferenz, der Lehrer/-innenkonferenz und der Schulkonferenz statt. Sie ist in den Schulgesetzen und Schulmitbestimmungsgesetzen der Bundesländer näher geregelt.

Die Schüler/-innenvertretungen (SV) vertreten die Belange der Schüler/-innen gegenüber anderen am Bildungssystem Beteiligten bzw. Instanzen. Es kann – mit Abweichungen – von folgendem Organisationsschema ausgegangen werden:

Aufgrund des föderalen Schulsystems in Deutschland unterscheiden sich die Rechte und Pflichten sowie die Struktur und Praxis der SV in den Bundesländern stark voneinander. Obwohl die Strukturen der SV sehr verschieden sind, wurde in allen Bundesländern ein gesetzlich vorgeschriebenes Schülervertretungsgremium auf Landesebene eingeführt. Momentan gibt es in allen 16 Bundesländern Landesschülervertretungen (LSV). Es findet sich stets ein höchstes beschlussfassendes Gremium, das die Positionen der LSV zu bildungspolitischen Themen festlegt. Eine Interessenvertretung oberhalb der Landesschülervertretung erfolgte durch die Bundesschülerkonferenz (BSK), in der jedoch nicht alle Länder beteiligt sind.

Bundesschülerkonferenz

In der Bundesschülerkonferenz (BSK) haben sich die Landesschülervertretungen von 13 Bundesländern zusammengschlossen. Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind derzeit nicht Mitglied (Stand August 2020).

Die Mitgliedschaft in der BSK ist freiwillig. Die BSK ist überparteilich und überkonfessionell. Gemäß ihrer Satzung (PDF, 107 KB) sind die Gremien der BSK das Plenum, die Ausschüsse und die Referate. Jede in der BSK vertretene Landesschülervertretung entsendet drei Delegierte ins Plenum. Die laufenden organisatorischen Arbeiten der Bundesschülerkonferenz werden administrativ vom Bundessekretariat (Geschäftsstelle) erledigt.

Die BSK versteht sich als Plattform, um den Austausch zwischen den Landesschülervertretungen zu fördern. Schwerpunktthema der BSK ist Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung. Das Referat für politische Vertretungsarbeit vertritt die Beschlüsse des Plenums gegenüber politischen Gremien, insbesondere gegenüber der Kultusministerkonferenz, dem für Bildung zuständigen Ausschuss des Bundestages und dem für Bildung zuständigen Bundesministerium, hier Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verfasst Pressemitteilungen, die die Beschlüsse des Plenums darstellen. Es koordiniert die Öffentlichkeits- und Pressearbeit, unterstützt die BSK-Mitgliedsländer bei der Herausgabe von gemeinschaftlichen Pressemitteilungen und vertritt die BSK gegenüber der Presse.

In der Vergangenheit erhielt die BSK unter anderem Fördermittel vom BMBF. Weitere Informationen zu Fördermitteln liegen nicht vor.

Landesschülervertretungen

Auf Bundesländerebene gibt es derzeit in allen Bundesländern Landesschülervertretungen:

Weitere Informationen gibt es auch auf dem Portal Eurydice.

Andere Einrichtungen

Auf lokaler beziehungsweise kommunaler Ebene sind die Jugendhilfeausschüsse die wichtigsten Instrumente der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie sind eine Schnittstelle zwischen der Lebenswelt junger Menschen und der Politik. Der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung bilden gemeinsam das Jugendamt. In den Jugendhilfeausschüssen können Kinder- und Jugendverbände Politik mitgestalten. Sie vertreten als eigenständige Organisationen die Interessen junger Menschen. Auf kommunaler Ebene sind sie meist in Stadt- oder Kreisjugendringen zusammengeschlossen. Sie bringen die Meinung von Kindern und Jugendlichen in politische Prozesse ein.

Weiterführende Informationen zum Thema Jugendhilfeausschüsse sind in der Publikation "Für die Interessen junger Menschen. Die Jugendhilfeausschüsse" (PDF, 965 KB) zu finden.

Mit der Reform des SGB VIII im Sommer 2021 sollen darüber hinaus auch Vertretungen von Selbstorganisationen junger Menschen im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendhilfe als beratende Mitglieder den kommunalen Jugendhilfeausschüssen angehören (§ 71 Abs. 2, SGB VIII).

©

Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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