Partizipation
„Beteiligung lernen” durch formales, nicht-formales und informelles Lernen
Weitere Themen zu Partizipation
Vergleiche Inhalte in anderen Ländern
Politischer Rahmen
In der Fachdiskussion in Deutschland ist die Formulierung „Beteiligung lernen“ („learning to participate“) nicht sehr verbreitet. Beteiligung zu lernen, ist dementsprechend in Deutschland kein eigenständiges Thema. Beteiligung wird in unterschiedlichen Zusammenhängen praktiziert und erfahren und es kommt darauf an, dass die Beteiligungsprozesse alters-, adressat(inn)en- sowie lebenslagengerecht gestaltet werden.
Wenn es um spezifische Bildungsprozesse geht, die auch für Beteiligung von Bedeutung sind und in denen wichtige Wissensbestände, Kompetenzen und Haltungen erworben werden, spricht man in Deutschland üblicherweise von politischer Bildung. Im Anschluss an den 16. Kinder- und Jugendbericht (PDF, 6,8 MB) der Bundesregierung, der sich ausführlich mit dem Thema politische Bildung bzw. Demokratiebildung befasste, lässt sich politische Bildung wie folgt verstehen: "Politische Bildung ist ein von Subjekten – in diesem Kontext von Kindern und Jugendlichen – getragener Prozess der Herausbildung von Mündigkeit, der sich an demokratischen Grundwerten wie Menschenwürde, Gerechtigkeit, Gleichheit, Frieden, Solidarität, Emanzipation und Freiheit orientiert. Politische Bildung fördert das Vermögen, die politische Wirklichkeit im Hinblick auf die Durchsetzung demokratischer Prinzipien kritisch und reflektiert zu beurteilen. Sie entwickelt die Fähigkeiten zur politischen Partizipation und zur Gestaltung von Demokratisierungsprozessen“ (Deutscher Bundestag 2020, S. 527). Beteiligung ist diesem Verständnis insofern zentraler Aspekt, als man Demokratie immer auch praktisch erfahren muss – und dafür bedarf es der Möglichkeit der Beteiligung. Die Kommission formuliert deshalb: „Partizipation in der Demokratie muss geübt und erfahren werden. Aber Beteiligung lässt sich nicht simulieren. Kinder und Jugendliche benötigen Bildungsangebote in Bildungsräumen, in denen sie wertgeschätzt werden und die sie ernsthaft mitgestalten können“ (Deutscher Bundestag 2020, S. 567). Wie in anderen Lernfeldern auch lassen sich dabei formale Lern- und Bildungsangebote von non-formalen und informellen unterscheiden (vgl. Deutscher Bundestag 2020, S. 118).
Mit der Topografie der Praxis politischer Bildung gibt die Fachstelle politische Bildung einen Überblick über die Vielfalt und Differenziertheit der politischen Bildungslandschaft, deren Strukturen und Ansätze. Diejenigen Praxisfelder werden dargestellt, in denen politische Bil-dung mit unterschiedlichen Konzepten verortet ist.
Politische Bemühungen für wirkungsvolle Jugendbeteiligung, gesellschaftliches Engagement und gelebte Demokratie sind verbindlicher Teil der Jugendstrategie der Bundesregierung. So heißt es in der Broschüre der Jugendstrategie zum Handlungsfeld „Beteiligung, Engagement & Demokratie“:
„Es geht darum, junge Menschen für die Demokratie zu gewinnen, ihr demokratisches Bewusstsein zu stärken, sie zur demokratischen Teilhabe und zum Einsatz für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu befähigen sowie menschenverachtenden und antidemokratischen Tendenzen präventiv zu begegnen. Demokratiebildung muss dabei mehr sein als das Erlernen politischer Strukturen und ihrer Wirkungszusammenhänge. Mithilfe unterschiedlicher, zielgruppen- wie kontextspezifischer Ansätze müssen demokratische Werte vermittelt und demokratische Prozesse konkret erfahrbar gemacht werden. Dazu gehört es, sich eine eigene Meinung bilden zu können und diese zu begründen. Dazu gehört auch, eine offene Diskussionskultur zu erlernen, in der andere Meinungen und Lebensformen respektiert, Kompromisse gefunden und mehrheitliche Entscheidungen ebenso akzeptiert werden wie die unveräußerliche Bedeutung von Minderheitenrechten. Zur Demokratiebildung gehört auch, jungen Menschen bewusst zu machen, dass eine freiheitliche Demokratie rechtsstaatlicher Ausgestaltung und Begrenzung bedarf. […] Junge Menschen erlernen zum Beispiel in der Jugendarbeit Selbstwirksamkeit und die gesellschaftliche Relevanz ihres Engagements. In Jugendverbänden, Jugendgruppen und offenen Einrichtungen organisieren sie sich selbst und übernehmen Verantwortung für sich und andere.“ (PDF, 12,5 MB, S. 45)
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) hat verschiedene Beschlüsse und Empfehlungen im Kontext von (demokratie)politischer Bildung verabschiedet. Dazu gehören:
- Stärkung der Demokratieerziehung (PDF 151 KB) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009). Dort heißt es: „Erziehung für die Demokratie ist eine zentrale Aufgabe für Schule und Jugendbildung - Demokratie und demokratisches Handeln können und müssen gelernt werden.“
- Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule (PDF, 150 KB) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009, Fassung vom 11.10.2018). Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie des rasanten Voranschreitens der Digitalisierung hat die Kultusministerkonferenz ihre Empfehlung aus dem Jahr 2009 neugefasst und am 11. Oktober 2018 verabschiedet. Dort nennt sie Digitalisierung als eine „Triebfeder der gesellschaftlichen Entwicklung, ein verbindendes Element und eine Chance zur Partizipation. […] Schule kommt als Ort der demokratischen Wissensvermittlung und gleichzeitig als demokratischer Erfahrungsraum eine hohe Verantwortung zu. Schule muss ein Ort sein, an dem demokratische und menschenrechtliche Werte und Normen gelebt, vorgelebt und gelernt werden“.
- Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule (PDF 234 KB) (Beschluss der Kultusministerkonferenz, Fassung vom 05.12.2013). Der Beschluss legt Ziele und allgemeine Grundsätze für eine systematische interkulturelle Entwicklung von Schulen fest, um Schülerinnen und Schüler beim Erwerb interkultureller Kompetenzen zu unterstützen. Das schließt auch Angebote im Bereich der Demokratieerziehung und die Förderung einer demokratischen Gesprächskultur ein.
- Erinnern für die Zukunft. Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule (PDF 140 KB) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11. Dezember 2014) Der Beschluss definiert allgemeine Grundsätze und bietet Orientierung, um Erinnern und Erinnerungskultur in die historisch-politische Bildung einzubinden und junge Leute zu befähigen, historische Entwicklungen zu beschreiben und zu bewerten und zu verstehen, welchen Einfluss das eigene Handeln auf die Gestaltung der Welt hat.
- Medienbildung in der Schule (PDF 181 KB) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012). Der Beschluss formuliert grundlegende Aussagen zur Bedeutung der Medien für Schule und Bildung. Er bietet Schulen und Lehrkräften Orientierung für die Medienbildung der Schüler/-innen, um ihnen Kompetenzen für die politische Mitwirkung und kulturelle Partizipation in der Gesellschaft zu vermitteln.
Im Juli 2016 hat die Bundesregierung die Strategie zur Extremismusprävention und Demokratieförderung (PDF 1,5 MB) beschlossen. Sie umfasst unter anderem die Handlungsfelder: Politische Bildung, interkulturelles Lernen und Demokratiearbeit und Zivilgesellschaftliches Engagement. Ziel ist es, die im Rahmen der Strategie gebündelten Maßnahmen auszubauen und neue Ideen zu entwickeln. Dazu gehört das Programm des Bundesministeriums des Inneren 'Zusammenhalt durch Teilhabe' (seit 2010). Fördervolumen jährlich: 12 Millionen Euro. Das Programm fördert Projekte zur Stärkung demokratischer Teilhabe und gegen Extremismus. Im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikator(inn)en.
Aufgabe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist es, das Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Die bpb arbeitet an der Schnittstelle zwischen Staat, Politik, Bildungsinstitutionen, Wissenschaft und Medien. Ihr Wirkungsspektrum umfasst die außerschulische politische Jugend- und Erwachsenenbildung, wie auch die politische Bildung in der Schule. Sie arbeitet im öffentlichen Auftrag und orientiert sich dabei an den Prinzipien des Pluralismus, der Kontroversität und der Rationalität. Die bpb verfolgt die Ziele politischer Bildung über Angebote in folgenden Bereichen:
- Tagungen, Seminare, Foren, Kongresse und Studienfahrten,
- Publikationen,
- Lehr- und Lernmittel zur politischen Bildung,
- Entwicklung neuer Methoden und Nutzung neuer Informationsvermittlungstechniken,
- Ausstellungen und Wettbewerbe (z. B. dem Schülerwettbewerb zur politischen Bildung)
- Aufbau und Koordination eines „Netzwerks der politischen Bildung“ und
- Unterstützung und Förderung eines pluralistischen Bildungsangebots.
Die sechzehn Landeszentralen für politische Bildung der deutschen Länder sind Einrichtungen zur Förderung und Vertiefung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins. Die Landeszentralen für politische Bildung handeln überparteilich, sind aber einem Ministerium angegliedert und je nach Bundesland beispielsweise als Landesanstalt oder Landeseinrichtung organisiert. Sie sind unabhängig von der bpb und stellen deren Pendants auf Landesebene dar.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie, für Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus und Demokratiefeindlichkeit auf der kommunalen, regionalen und überregio-nalen Ebene. Die Projektförderung des Bundesprogramms – aktuell rund 600 Projekte – zielt vor allem auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt demokratisches Engagement und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Das Programm setzt dabei an den „Orten der Prävention“ an, also z.B. ganz konkret in Familien, Bildungseinrichtungen, bei den Peers, der Freizeitgestaltung, im Netz oder dem Strafvollzug.
Es ist seit 2015 gelungen, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziell stetig besser auszustatten. Damit wird die Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte für die Demokratie und für Vielfalt sowie gegen jede Form von Extremismus deutlich gestärkt, was angesichts der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen leider nach wie vor geboten ist. Die Fördermittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind 2022 (gegenüber 2021 um 135 Mio. Euro) auf 165,5 Mio. Euro angestiegen. Zielgruppen des Programms sind insbesondere Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen. Außerdem werden ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikator(inn)en sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure angesprochen.
Das Bündnis DemokratieErleben setzt sich dafür ein, junge Menschen zur Mitgestaltung ihrer Lebenswelt zu ermutigen, ihnen vielfältige Möglichkeiten für Teilhabe zu bieten und Verantwortung für sie betreffende Entscheidungen zu übertragen. Die Ziele der Initiative sind:
- Kinder und Jugendliche zur verantwortungsvollen Mitgestaltung ihrer Lebenswelt zu befähigen,
- Demokratieerziehung und Kinder- und Jugendbeteiligung als Aufgabe der Zivilgesell-schaft zu stärken,
- gute demokratiepädagogische Praxis festigen und in die Fläche zu bringen,
- mehr Sichtbarkeit und politische Wirksamkeit durch Vernetzung, Austausch und Ab-stimmung zwischen Zivilgesellschaft und Staat.
DemokratieErleben wird getragen von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und unterstützt von der Kultusministerkonferenz. Initiiert wurde das Bündnis 2010 vom Förderprogramm „Demokratisch Handeln“, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und der Körber-Stiftung. Koordinatorin ist seit März 2014 die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik.
Die „Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung im bap“ (GEMINI) ist ein Zusammenschluss von bundeszentralen Organisationen der politischen Jugendbildung im Bundesausschuss politische Bildung e.V. (bap).
Die in der GEMINI kooperierenden Träger sehen es als gemeinsame Herausforderung an, das Interesse von Kindern und Jugendlichen an der Mitgestaltung ihrer eigenen Lebenswelt und des Gemeinwesens zu wecken und ihre Partizipationsfähigkeiten zu fördern. Der Zusammenschluss garantiert eine gemeinsame Plattform für den fachlichen Austausch, Qualitätssicherung, Weiterentwicklung von Konzepten und Interessensvertretung. Das BMFSFJ fördert Träger der politischen Jugendbildung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes.
§ 11 des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe bietet die gesetzliche Basis, um jungen Menschen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen. Jugendliche sollen mitbestimmen und mitgestalten dürfen. Die Angebote sollen Jugendliche zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement bewegen. Dazu gehört unter anderem die außerschulische politische und soziale Jugendbildung.
Gemäß § 84 SGB VIII legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ vor. Die Bundesregierung beauftragt jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission mit der Ausarbeitung des Berichtes und fügt eine Stellungnahme bei. Dem Deutschen Jugendinstitut obliegen die Geschäftsführung der Kommission und inhaltliche Zuarbeiten. Der 16. Kinder- und Jugendbericht zum Thema „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ wurde 2020 veröffentlicht. Mit diesem Bericht wurde eine Grundlage geschaffen, um Institutionen und Konzepte der demokratischen Bildung für die Altersgruppe der bis 27-Jährigen zu bilanzieren und weiterzuentwickeln. Der Bericht trägt wesentlich dazu bei, das Thema stärker in der Öffentlichkeit und in der Kinder- und Jugendhilfe zu profilieren.
Formale Bildung
Citizenship education in Deutschland ist darauf ausgerichtet:
- Freiheit und Demokratie zu vermitteln;
- junge Leute zu toleranten Menschen zu erziehen, die andere Menschen und ihre Überzeugungen respektieren,
- die internationale Verständigung zu fördern,
- soziales Engagement und politische Verantwortung zu stärken und
- junge Menschen dazu zu erziehen, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Demokratie und Politikbewusstsein zu entwickeln, ist Teil des deutschen Bildungssystems. Politische Bildung ist ein fester Bestandteil in allen Schulformen und Jahrgangsstufen ab Klasse 9. Bildungspolitik fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Dementsprechend unterscheiden sich die Bedeutung des Fachs, die Lehrpläne sowie die Benennungen des Schulfachs von Bundesland zu Bundesland: Politik, Sozialwissenschaften, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Gesellschaftslehre, Politikwissenschaften, politische Bildung, Sachunterricht, Sachkunde, Weltkunde – unter verschiedenen Bezeichnungen werden Sozial- und Bürgerkompetenzen vermittelt.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die landestypischen Bezeichnungen des für die politische Bildung vorgesehenen spezifischen Unterrichtsfaches an den Gymnasien.
Land | Sekundarstufe I | Sekundarstufe II |
Baden-Württemberg | Gemeinschaftskunde | Gemeinschaftskunde |
Bayern | Sozialkunde | Sozialkunde |
Berlin | Politische Bildung (Jahrgangsstufen 5 und 6) Sozialkunde (Jahrgangsstufen 7 und 10) | Politikwissenschaft (alternativ: Sozialwissenschaften) |
Brandenburg | Politische Bildung | Politische Bildung |
Bremen | Politik | Politik |
Hamburg | Politik/ Gesellschaft/ Wirtschaft | Politik/ Gesellschaft/ Wirtschaft |
Hessen | Politik und Wirtschaft | Politik und Wirtschaft |
Mecklenburg-Vorpommern | Sozialkunde | Sozialkunde |
Niedersachsen | Politik-Wirtschaft | Politik-Wirtschaft |
Nordrhein-Westfalen | Politik | Sozialwissenschaften |
Rheinland-Pfalz | Sozialkunde | Sozialkunde |
Saarland | Sozialkunde | Sozialkunde |
Sachsen | Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft | Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft |
Sachsen-Anhalt | Sozialkunde | Sozialkunde |
Schleswig-Holstein | Wirtschaft/ Politik | Wirtschaft/ Politik |
Thüringen | Sozialkunde | Sozialkunde |
Je nach Bundesland unterscheidet sich die Stundenanzahl des Schulfachs. In der Grafik (S. 20) zeigt sich der Stundentafelanteil des Leitfachs der politischen Bildung an Gymnasien (Sekundarstufe I) (PDF, 704 KB, S. 20).
Übersicht der Lehrpläne finden sich auf der Seite der Kultusministerkonferenz.
Non-formale Bildung und informelles Lernen
Beteiligungsstrukturen im formalen Bildungsbereich
Die Regelungen in Rahmen- und Lehrplänen beziehungsweise in den Schulgesetzen der Bundesländer sehen die Verpflichtung der Schulen vor, Schülerinnen und Schüler aktiv an der Gestaltung ihres Lernens in der Schule zu beteiligen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Beteiligung: als Klassensprecher/-in, im Schüler/-innenrat oder einer Gesamtschüler/-innenvertretung, in der Klassenkonferenz, in der Lehrer/-innenkonferenz, in der Schulkonferenz, als Mitglied des Landesschüler/-innenrates oder der Landesschüler/-innenkonferenz. Die Regelungen in den Bundesländern dazu sind unterschiedlich (siehe 5.3).
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in 2019 Beteiligungsrechte von Kinder und Jugendlichen in Deutschland (PDF, 2,9 MB) zusammengefasst und die Bestimmungen der Bundesländer miteinander verglichen.
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in 5.1 ausführlich ausgeführt.
Beispiele für partizipatives Lernen in formalen und non-formalen Settings
- Baden-Württemberg: Schülermentorenprogramm zur politischen Bildung Jugendlicher. Rund 900 Schüler/-innen werden jährlich zu Mentor(inn)en ausgebildet.
- Simulation des Europäischen Parlaments (MEP) für Schulgruppen der zehnten und elften Klassen aus Deutschland (Teilnehmende Schulen aus allen Bundesländern)
- Mecklenburg-Vorpommern: Beteiligungsprojekt Jugend im Landtag
- Projekt „Juniorwahl“ (Kumulus e.V.) zum Üben und Erleben von Demokratie. Bringt das Thema Wahlen an weiterführende Schulen. Lehrkräfte integrieren das Thema „Demokratie und Wahlen“ in den Stundenplan. Juniorwahl 2020: die Wahl des Ruhrparlaments.
- U18-Wahlen (Deutscher Bundesjugendring) werden immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Zur Bundestagswahl, Europawahl, Landtagswahlen etc. rücken politische Zukunftsdiskussionen ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Das beschäftigt auch Kinder und Jugendliche, sie stellen sich Fragen und äußern politische Wünsche. An diesem Punkt setzt U18 an: Mit der Anmeldung eines Wahllokals beginnen Kinder und Jugendliche die Vorbereitungen auf ihre eigene Wahl. Ihre selbstbestimmte Meinungsbildung, die Auseinandersetzung mit dem politischen System und Beantwortung ihrer Fragen sind Herzstück der Initiative U18. Eigene Themen und Prioritäten werden erkannt und untereinander diskutiert. Parteiprogramme werden hinterfragt und verglichen, so dass eine Wahlentscheidung getroffen werden kann.
- Bundesweiter Schülerwettbewerb ‚Jugend debattiert‘. Verbindet das Training von guter Debatte im Unterricht mit einem bundesweiten Wettbewerb für Schüler/-innen ab Klasse 8.
- Neun Projekte zum Thema „Flucht, Migration, Heimat und Religion – Was hält unsere Gesellschaft zusammen?“ wurden im Innovationsfonds des Kinder- und Jugendplans des Bundes im Rahmen der Jugendstrategie Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft von 2017 bis 2019 gefördert und von der Transferstelle politische Bildung begleitet. Im Rahmen der Projekte wurden verschiedene Formate, Methoden und Settings der politischen Bildung erprobt, um Impulse für eine fachliche Weiterentwicklung zu geben und Akzente in der Entwicklung innovativer Ansätze zu setzen.
Beteiligung auf lokaler Ebene und in der Gesellschaft
Bundesprogramme/-wettbewerbe zur Förderung demokratischen Handelns sind:
- Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es werden Projekte auf allen Ebenen – von der Kommune bis zum Bund – gefördert, die sich der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismusprävention widmen. Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikator(inn)en sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure.
Laufzeit: seit 2015
Fördersumme 2015: 40,5 Millionen Euro, für 2022: 183,5 Millionen Euro - Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) des Bundesministeriums des Innern. Es werden seit der dritten Förderphase 2017 nun auch bundesweit Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus gefördert. Das Programm wird von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb umgesetzt.
Laufzeit: seit 2010-2024
Jährliche Fördersumme: 12 Millionen Euro (bis 2015: 6 Millionen €/pro Jahr) (PDF 1,5 MB) - Bundeswettbewerb „Förderprogramm Demokratisch Handeln“ des Förderverein Demokratisch Handeln e.V.
Laufzeit: seit 1990 für alle allgemeinbildenden Schulen in Deutschland ausgeschrieben. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Bildungsministerien der Bundesländer.
Beispiele von Programmen/Wettbewerben/Initiativen der Bundesländer sind:
- Rheinland-Pfalz: Jugend-Engagement-Wettbewerb - "Sich einmischen - was bewegen", seit 2014.
Zielgruppe: Für junge Menschen von zwölf bis 25 Jahren, z. B. Teams aus Schulen, Vereinen, Kirchengemeinden oder auch freie Gruppen. Ziel: Projektideen einreichen, die zum Jugendmanifest des „jugendforum rlp“ passen. Finanzielle Unterstützung: von 500 bis 1000 Euro. - Berlin: Landesprogramm "STARK gemacht! - Jugend nimmt Einfluss". Hauptzielgruppe: junge Menschen zwischen 12 und 21 Jahren. Ziel: Demokratie erleben und gestalten können. Finanzielle Unterstützung von Projekten öffentlicher und freier Träger, Verbände und zivilgesellschaftlicher Initiativen in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit mit bis zu 15 000 €.
- Sachsen: Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) des Freistaats Sachsen. Fördert das zivilgesellschaftliche Engagement für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Laufzeit: seit 2005. Für die Umsetzung des WOS standen im Jahr 2019 insgesamt rund 5,14 Millionen Euro zur Verfügung. - Brandenburg: Förderfonds "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen" des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Brandenburg. Unterstützt Maßnahmen, die das Verständnis von Kindern und Jugendlichen für Demokratie und Partizipation fördern. Fördermittel insgesamt: 80 000€.
- Thüringen: Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Laufzeit: seit 2011.
Partnerschaften/Kooperationen
Das Konzept der Ganztagsschulen ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischen Partnern wie Jugendorganisationen und Jugendverbänden. Basis für die Umsetzung der Ganztagsschulen war das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB). Damit wurden zwischen 2003 und 2009 über 8000 Schulen zu Ganztagsschulen auf- und ausgebaut. Danach haben die Bundesländer weitere Anstrengungen zum Auf- und Ausbau sowie zur qualitativen Weiterentwicklung schulischer Ganztagsangebote unternommen. Im Schuljahr 2010/2011 gab es in Deutschland bereits über 14.000 Ganztagsschulen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der ganztägig arbeitenden Schulen mehr als verdreifacht (Stand 2019). Da Schule Ländersache ist, haben die Bundesländer jeweils eigene Regelungen zum Thema Ganztagschule. Das können einerseits Rahmenvereinbarungen zwischen dem für Bildung zuständigen Ressort mit verschiedenen Dachverbänden und -organisationen sein. Diese bilden den organisatorischen und finanziellen Rahmen für die Zusammenarbeit von Schulen mit Verbänden, Vereinen und Institutionen bei der Durchführung von Betreuungs- und Ganztagsangeboten. Andererseits können Schulen auch selbst Kooperationsverträge mit lokalen oder regionalen außerschulischen Kooperationspartnern abschließen. Kooperationspartner von Schulen sind zum Beispiel Landessportverbände/-sportbünde, Landesvereinigungen kultureller Jugendbildung, Landesjugendringe. Aber auch Bildungsträger in der Region, die außerschulische Lernangebote machen, oder Vereine sowie religiöse und andere gesellschaftliche Organisationen, die Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten bieten, Verantwortung für die Gestaltung des Zusammenlebens in der Gesellschaft zu übernehmen, kommen als Kooperationspartner (PDF 234 KB) in Frage.
Die Kooperation beruht vor allem auf § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch), der Schule und Jugendarbeit zur Zusammenarbeit verpflichtet. Weiterhin können § 11 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII (schulbezogene Jugendarbeit) und § 13 Abs. 1 sowie Abs. 4 SGB VIII (schulbezogene Schulsozialarbeit, Übergang Schule in Ausbildung) herangezogen werden. Aufseiten der Schulen wird die Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen in Landesschulgesetzen und Verordnungen geregelt.
Nach einer Definition der Kultusministerkonferenz der Länder wird unter einer Ganztagsschule eine Schulform verstanden, die an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot mit täglich mindestens sieben Zeitstunden bereithält. Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Angebote der Ganztagsschule und hat dafür Sorge zu tragen, dass außerunterrichtliche Anteile in einem konzeptionellen Zusammenhang mit den Unterrichtseinheiten stehen. Ganztagsschulen sind ausschließlich im Primarbereich sowie der Sekundarstufe I angesiedelt.
Die Kultusministerkonferenz unterscheidet drei Typen von Ganztagsschulen:
- die offene Ganztagsschule, die es den Schüler/-innen anheimstellt, am Ganztagsange-bot teilzunehmen
- die teilweise gebundene Ganztagsschule mit einer Teilnahmeverpflichtung nur für ei-nen Teil der Schülerschaft und
- die voll gebundene Ganztagsschule mit einer verbindlichen Teilnahme aller SchülerIn-nen an mindestens drei Wochentagen mit sieben Zeitstunden.
Der Ganztagsschulansatz ermöglicht die Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und je nach Verantwortungsbereich der Schule auch die Mitgestaltung des pädagogischen Konzepts. Zu den thematischen Inhalten gehören hier auch die soziale und interkulturelle Bildung, Gewaltprävention, Stärkung der Selbstkompetenz, Integration, Partizipation und Demokratie. Das Ganztagsschulangebot wird regelmäßig überprüft. Evaluation und regelmäßiges Qualitätsmanagement sorgen dafür, das Angebot laufend weiterzuentwickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Die Ganztagsschulangebote werden von den Bundesländern gefördert (PDF 1,0 MB).
Die Schule ist ein formaler Bildungsort. Sie setzt auf Leistung und die Vorbereitung auf das Leben mit Abschlusszertifikaten. Jugendarbeit dagegen setzt auf gemeinsame Erfahrungen und bietet Raum für Entfaltungsmöglichkeiten. Sie ist gekennzeichnet durch Offenheit, Freiwilligkeit, Mitbestimmung, Lebenswelt- und Alltagsorientierung und so weiter. Diese unterschiedlichen Handlungsrationalitäten weisen zunächst auf Kooperationshemmnisse hin. Die Schule hat eine sozialräumliche und gemeinwesenorientierte Sichtweise zu entwickeln. Somit kann an den Lebenszusammenhängen der Kinder und Jugendlichen angeknüpft, Betroffenheit und Motivation erzeugt und schließlich soziales sowie politisches Lernen entwickelt werden. Teil dessen sollten feste Konzepte und Vereinbarungen zwischen außerschulischer und schulischer Bildung sein. Zudem zeigt der 15. Kinder- und Jugendbericht, dass die Konzepte noch nicht ausdrücklich genug auf Kinder- und Jugendliche ausgerichtet sind. Auch deshalb nehmen vermutlich ältere Schüler/-innen seltener an Angeboten am Nachmittag teil. Darüber hinaus wünschen sich Jugendliche auch hier Möglichkeiten der Mitbestimmung, die nur selten vorhanden ist.
Beispiel für die Kooperation zwischen non-formaler Bildung und Schule:
Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) ist ein bundesweites Netzwerk, das von jungen Menschen getragen wird, die sich für Demokratieförderung und gegen menschenverachtendes Denken engagieren.
Das Hauptaufgabenfeld des NDC ist die Ausbildung von jungen Menschen als Multiplikator(inn)en und die Durchführung von Projekttagen, Seminaren und Fortbildungen an Schulen, Berufsschulen, Bildungseinrichtungen sowie für viele andere Gruppen. Das NDC besteht seit 1999 und wird durch einen großen Kreis unterschiedlicher Unterstützer/-innen getragen. Dieser reicht von Gewerkschaftsverbänden, Jugendverbandsorganisationen, über Wohlfahrtsverbände, Landesjugendringe bis hin zur Katholischen Kirchenjugend.
In 12 Bundesländern verfügt das NDC über eigene Länderbüros sowie Teams freiwillig engagierter Multiplikator(inn)en. Auf Bundesebene vertritt der Verein Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. die Interessen des Netzwerkes. Weitere Beispiele finden sich im Projektbericht des vom BMFSFJ geförderten Projekts „Demokratieförderung im Jugendalter an der Schnittstelle Schule - außerschulische Akteure“ (PDF, 1,92 MB).
Für weiterführende Informationen zu weiteren gesellschaftlichen Akteuren finden sich auf der Webseite Eurydice.
Non-formales Lernen fördern
Außerhalb der Schule lernen junge Leute Teilhabe durch eine Reihe von staatlich geförderten Aktivitäten wie den Freiwilligendiensten (Siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Freiwilliges Engagement“), durch Engagement in einem Verein, Jugendverband, Jugendzentrum, Jugendtreff etc. Jugendverbände sind Orte, wo Jugendliche demokratische Praktiken einüben und somit Einfluss auf die Jugendpolitik nehmen können. Kinder- und Jugendarbeit ist das Feld für soziale, politische und kulturelle Bildung und die Gestaltung von Freizeit (PDF 7,0 MB), wo sich junge Menschen in der von ihnen gewählten Form zusammenschließen und treffen können. Weitere Akteure (PDF 5,8 MB) sind außerdem Jugendbildungsstätten und Organisationen der politischen Jugendbildung, zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Umfeld der sozialen Bewegungen.
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (PDF 528 KB) ist das Instrument zur Förderung der Jugendarbeit und der Arbeit der Jugendverbän-de, unter anderem im Bereich der politischen Jugendbildung, auf Bundesebene. Auf Bundesländerebene sind die Ausführungsgesetze des SGB VIII die Grundlage für eine strukturelle Förderung und Projektförderung der Jugend(verbands)arbeit und anderer Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Unterstützung von Jugendorganisationen > Öffentliche finanzielle Förderung“.
Qualitätssicherung / Qualitätsrichtlinien für den Bereich der nicht-formalen Bildung
Das Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe bietet allgemeine Aussagen und Zielvorgaben zur Qualität. Konkrete Qualitätsforderungen lassen sich aus § 11 zur Jugendarbeit ableiten. Dieser besagt, dass die Angebote der Jugendarbeit an den Interessen Jugendlicher anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden sollen und Jugendliche zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen soll. Beteiligung als Selbstorganisation ist die zentrale Qualitätskomponente der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Hierbei spielen die Jugendgruppenleiter/-innen eine besondere Rolle. Ihre Ausbildung wirkt sich auf die Arbeit und damit auch auf die Qualität von Beteiligung aus. Die Ausbildung wird nach festgeschriebenen Standards absolviert. 2009 wurden von der Jugendministerkonferenz bundesweite Mindestanforderungen beschlossen. Jedes Bundesland hat zudem ergänzende Qualitätsstandards, z. B. bei der Dauer der Ausbildung (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden). Wer die Ausbildung entsprechend der vorgeschriebenen Standards absolviert hat, kann die Jugendleiter/in-Card (Juleica) beantragen und erhalten. Inhaber/-innen der Juleica verfügen damit über einen Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit, der sie auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten legitimiert.
Um die Qualität der Beteiligungsprozesse in der Jugendarbeit sicherzustellen, gilt es immer wieder, bestimmte Aspekte zu hinterfragen und zu reflektieren, wie z. B. die demokratischen Entscheidungsstrukturen (Entscheidungsspielräume für Jugendliche, Einflussnahme, Niedrigschwelligkeit der Angebote, Räume für Beteiligungserfahrungen) bzw. den Rahmen zur Gestaltung von Beteiligungsprozessen.
Es gibt kein allgemeingültiges Qualitätssicherungssystem im non-formalen Bereich. Viele Organisationen im nicht-formalen Bereich haben ihre eigenen Arten von Qualitätssicherungsverfahren entwickelt. Je nach Finanzierung eines Projektes oder Programmes greifen zudem unterschiedliche Qualitätsmanagement- bzw. Qualitätssicherungssysteme, da hier unterschiedliche Richtlinien gelten. Dies betrifft vor allem den Bereich der nationalen und internationalen Jugendarbeit und die jeweiligen Formate, in denen sie stattfindet. Im Bereich der Internationalen Jugendarbeit gibt es inzwischen eigene Qualitätssysteme und -tools für folgende Formate: Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausch, Freiwilligendienste, Au-pair, Seminare/Trainings, Praktika. Weitere Informationen finden sich in der Publikation „Innovationsforum Jugend global: Qualität in Formaten der Internationalen Jugendarbeit“ (Stand 2015) (PDF, 2,91 MB).
Sämtliche Formate zielen darauf ab, dass Kinder und Jugendliche lernen sollen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich in verschiedenster Weise ehrenamtlich in unterschiedlichen Formaten (individuelle oder Gruppen-Formate) aktiv einzubringen, sei es als Teilnehmende/r oder als Leitung (Gruppenleiter/in, Betreuer/in, Teamer/in) einer Maßnahme. Hauptamtliche Mitarbeitende sind insofern relevant, als dass sie durch geeignete Maßnahmen und Methoden in die Lage versetzt werden, Jugendliche zur Beteiligung zu befähigen. Insofern haben die o.g. Qualitätssicherungssysteme im Kontext des Themas Partizipation immer eine Relevanz für alle Akteure: Kinder, Jugendliche, hauptamtlich engagierte Fach- und Führungskräfte.
Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung von Mitteln ist über das Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren unter Beachtung der entsprechenden Richtlinien organisiert. In den Projektkonzepten und Finanzanträgen müssen klare Aussagen zu Kosten getroffen werden. Die zum Beispiel durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes geförderten Projekte und Maßnahmen unterliegen den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans.
Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung von Mitteln ist über das Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren unter Beachtung der entsprechenden Richtlinien organisiert. In den Projektkonzepten und Finanzanträgen müssen klare Aussagen zu Kosten getroffen werden. Die zum Beispiel durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes geförderten Projekte und Maßnahmen unterliegen den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist das Instrument zur Förderung von Maßnahmen auch im Bereich der politischen Jugendbildung. Um Fördermittel dafür zu erhalten, müssen diese den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) (PDF 528 KB) entsprechen. Qualitätsentwicklung ist eines der Ziele, die über den KJP unterstützt und gestärkt werden sollen. Die Richtlinien schreiben vor, dass Qualitätsmaßstäbe für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Praxis in diskursiven beteiligungsorientierten Verfahren entwickelt, festgelegt und kontinuierlich überprüft und angepasst werden sollen. Diese sollen auch Verfahren einschließen, die die Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien gewährleisten. Wer Förderung aus dem KJP erhält, muss nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis erstellen. Je nach Maßnahme sind Teilnehmerlisten zu führen.
Weitere Informationen finden sich im Länderbericht Deutschland (2018 Update) im European Inventory on validation of non-formal and informal learning.
Unterstützung des Lehrkörpers
Lehrer/-innen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit Anspruch auf Fortbildung. Sie können an den entsprechenden Institutionen für Lehrerfortbildung, Schulentwicklung und Qualitätsentwicklung in den Bundesländern Fortbildungen in den unterschiedlichsten Bereichen, auch in der politischen Bildung, wahrnehmen, zum Beispiel in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen oder Thüringen.
Die in allen Ländern gemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (PDF 1,4 MB), die in allen Bundesländern gelten, umfassen auch die Demokratieerziehung und -didaktik. Die Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (PDF 68,8 KB), beschlossen von der Kultusministerkonferenz, umfassen auch das Kennen und Reflektieren von demokratischen Werten und Normen sowie ihre Vermittlung sowie das Kennen von interkulturellen Dimensionen bei der Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung sowie die Landeszentralen für politische Bildung bieten Informationsmaterial, Handreichungen, Publikationen und Fortbildungsangebote im Bereich der politischen Bildung. Siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Sensibilisierung junger Menschen für politische Fragen > Informationsanbieter / Beratungsstrukturen“.
Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet bundesweit eine Fortbildung zum Moderator für Kinder- und Jugendbeteiligung an. Die Weiterbildung qualifiziert unter anderem Fachkräfte der Jugendhilfe, der schulischen und außerschulischen Bildung, Kinder- und Jugendbeauftragte, Mitarbeitende aus Kinderbüros und Koordinierungsstellen für Beteiligung sowie aus Politik und Verwaltung für die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen. Sie vermittelt konkrete Maßnahmen und Strategien für ihre Umsetzung im Alltag.
Fachkräfte finden auf den Internetseiten Kinderrechte und Kinderpolitik Hinweise zu Methoden für Beteiligungsaktionen mit Kindern und Jugendlichen, theoretische Grundlagen, Strategien, Aktionsfelder sowie Kooperationspartner.
Der Veranstaltungskalender des Wegweiser Bürgergesellschaft bietet Informationen zu Seminaren, Tagungen und Fachveranstaltungen von zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Organisationen rund um Themen der Bürgergesellschaft.
In der Werkzeugbox „Jugend gerecht werden“ finden Fachkräfte praktische Methoden, Informationen zu verschiedensten Initiativen und theoretisches Hintergrundwissen, unter anderem auch eine Auflistung zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Kontext Mitwirkung und Teilhabe.
Netzwerke/Veranstaltungen
Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Thinktank für Positionen, Projekte und Aktionen. Es setzt sich dafür ein, dass Demokratie als Herrschafts-, Gesellschafts- und Lebensform für alle Altersgruppen erlebbar gestaltet ist. Das vom Deutschen Kinderhilfswerk initiierte Netzwerk aus Fachkräften hat mittlerweile 250 Mitglieder. Jährlich finden Netzwerktreffen statt.
Die Servicestelle Jugendbeteiligung ist Ansprechpartnerin für Jugendbeteiligung in Deutschland. Sie informiert, berät, qualifiziert und vernetzt Jugendliche und Jugendinitiativen zu Partizipation und Mitbestimmung und unter-stützt sie somit in ihrem Engagement. Als Dienstleisterin für Jugendengagement und Jugend-beteiligung setzt sich die Servicestelle für engagementförderliche Rahmenbedingungen ein. Mit zwölf regionalen Servicestellen setzt sie selbst Modellprojekte um, die Jugendbeteiligung fördern. Darüber hinaus bringt sich der Verein auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für Jugendengagement und Partizipation ein und ist in mehreren Beiräten und Arbeitsgruppen aktiv.
Das Netzwerk Bürgerbeteiligung führt Menschen aus allen Lebens- und Arbeitsbereichen zusammen, deren Ziel es ist, die Partizipation von Bürger(inne)n an politischen Entscheidungen voranzubringen. Es führt jährliche Netzwerktreffen durch.
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat die Plattform NECE (Networking European Citizenship Education) zur Vernetzung von Akteuren der politischen Bildung / Citizenship Education initiiert. In diesem Rahmen finden regelmäßig Konferenzen und Workshops statt. Sie richten sich an Institutionen oder Einzelorganisationen, die in der politischen Bildung aktiv sind, aber auch an weitere Akteure, e.g. der kulturellen Bildung oder Stadtentwicklung, um einen Disziplinen übergreifenden und multiperspektivischen Dialog zu gewährleisten.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.