Partizipation
Beteiligung junger Menschen an der Politikgestaltung
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Beteiligung an Politikgestaltung lässt sich in sechs unterschiedliche Möglichkeiten aufgliedern:
- Beteiligung durch Selbstorganisation, Jugendverbände/Jugendringe (siehe 5.3),
- repräsentative Beteiligungsformen sowie Studierenden-/Schüler/-innenvertretungen (siehe 5.3),
- offene Beteiligungsformate, etwa in Jugendforen, Konferenzen,
- punktuelle und projektorientierte Beteiligungsformate, so bspw. der Y7-Jugendgipfel 2022 vor dem G7-Gipfel in Deutschland mit rund 50 Jugendlichen,
- Beteiligung an Institutionen der Erwachsenenwelt, z. B. an Steuerungs- und Beratungsgremien der Verwaltung, an der Bauleitplanung o. Ä. und
- Beauftragtenmodelle, bei denen Erwachsene für die Interessen von jungen Menschen eintreten.
All diese Formate unterscheiden sich in Bezug auf die Dauer, die Zielsetzung sowie die Auswahl und Repräsentativität der teilnehmenden Kinder oder Jugendlichen. Sie weisen auch unterschiedliche Partizipationsgrade auf, von der beratenden über die partnerschaftliche bis hin zu einer von Kindern oder Jugendlichen gesteuerten Partizipation.
Formale Mechanismen der Befragung
Jugendbeteiligung ist ein grundlegendes Prinzip der Gestaltung von (Kinder- und Jugend-)Politik in Deutschland. Rechtliche Grundlagen für Jugendbeteiligung sind ausführlich unter „Wichtige Konzepte“ aufgeführt. Dazu gehören:
- Die UN-Kinderrechtskonvention weist in Artikel 12, Abs. 1 grundlegend auf das Recht zu Beteiligung und Teilhabe hin. Kinder und Jugendliche haben demzufolge das Recht, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Ihre Meinung muss bei den sie betreffenden Angelegenheiten angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt werden.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Art. 1. Dieser besagt, dass „die Rechtsfähigkeit … des Menschen mit der Vollendung der Geburt [beginnt]“.
- In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“.
- Das Recht auf Meinungsfreiheit in Art. 5 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wie folgt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]“
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, § 8, Abs. 1 besagt, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen sind.
- Baugesetzbuch (BauGB) § 1 Abs. 6 S. 3 sieht die Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen vor.
- Betriebsverfassungsgesetz, § 60 zur Jugend und Auszubildendenvertretung in Betrieben.
Auf Bundesländerebene stellen die Ausführungsgesetze des SGB VIII, die Landesverfassungen sowie Schulgesetze Jugendbeteiligung sicher.
Auf lokaler Ebene (Gemeinden, Kommunen) wird Jugendbeteiligung über die Kommunalverfassungen der Bundesländer, die Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen oder Bezirksverwaltungsgesetze sichergestellt.
Leitlinien und Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung
In einigen Bundesländern wurden eigene Qualitätsstandards für Jugendbeteiligung entwickelt, z.B.:
- Bayern: Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in den Städten und Gemeinden
- Hamburg-Altona: Checkliste zur Umsetzung der Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (PDF, 470 KB)
- Thüringen: Qualitätsstandards für die Beteiligung von jungen Menschen in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sowie in Kommunen (PDF, 812 KB)
Eine Übersicht zu kommunalen Leitlinien für Bürgerbeteiligung gibt es auf der Webseite des Netzwerks Bürgerbeteiligung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat 2019 eigene Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung entwickelt.
Ebenen der Beteiligung und Methoden
Auf allen Ebenen werden und wurden Jugendliche sowohl on- als auch offline in die Entwicklung und Mitgestaltung verschiedener Strategien und in deren Aktualisierung und Evaluation einbezogen. Beispielhaft werden einige Beteiligungswege im Folgenden aufgeführt.
Dazu gehört allen voran die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung mit 163 Maßnahmen aller Ressorts in neun jugendrelevanten Handlungsfeldern. Ein zentrales Anliegen der Jugendstrategie der Bundesregierung ist eine direkte, sichtbare und wirkungsvolle Beteiligung junger Menschen an der Jugendstrategie. Jugendbeteiligung soll hier konkrete Mitsprache und Mitwirkung gewährleisten. Für eine möglichst breite und fundierte Beteiligung an der Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie sorgen unterschiedliche Formate, in denen junge Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache agieren.
Die JugendPolitikTage finden alle zwei Jahre statt und bieten rund 1.000 jungen Menschen ein Forum für den Dialog mit der Bundesregierung und die Vernetzung untereinander. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung und den Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Die Bundesregierung gibt ein konkretes Feedback zu den Empfehlungen der jungen Teilnehmenden. Die Bundesjugendkonferenz findet alle zwei Jahre abwechselnd mit den JugendPolitikTagen statt und ist ebenfalls ein zentraler Beteiligungsbaustein auf Bundesebene, um den Dialog zwischen Jugend und Politik zu ermöglichen und die jugendpolitische Sensibilisierung von Politik und Verwaltung weiter voranzutreiben. Im Mittelpunkt stehen Arbeitsgruppen zu aktuellen jugendpolitischen Herausforderungen, bei denen insgesamt rund 200 junge Menschen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Bundesministerien in den direkten Austausch treten. Ein Jugend-Team ist eng in Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen eingebunden.
Neben diesen direkten Beteiligungsmöglichkeiten gab es keinen Jugendbeirat mit direkter Beteiligung junger Menschen, sondern einen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Jugendstrategie der Bundesregierung, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen und jugendliche Interessenvertretungen eingebunden sind.
Auf Ebene der Bundesländer wurden Jugendliche einbezogen:
- in die Entwicklung der Jugendstrategie JES! zur Umsetzung der Eigenständigen Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz über das Jugendforum RLP und den inzwischen geschlossenen Blog ‚Gute Jugendpolitik‘ und Dialog-Veranstaltungen.
- in die Entwicklung der Einmischenden Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen durch den Dialog mit Jugendlichen im Rahmen verschiedener Jugendkonferenzen und der Initiative‚ umdenken – jungdenken! Frische Ideen für NRW‘.
- in die Entwicklung der Thüringer Landesstrategie zur Mitbestimmung junger Menschen, die im März 2019 beschlossen wurde. Junge Menschen wurden zur Entwicklung der Landesstrategie konsultiert. Es wurden „Youth Talks“ durchgeführt, bei denen junge Menschen in der Altersgruppe 10 bis 18 Jahre die Gelegenheit hatten, ihre Meinung zum Thema Mitbestimmung zu äußern und die Überlegungen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zu diskutieren, die letztlich die Strategie entwickelte. Die Jugendstrategie umfasst ein Leitbild, Mitbestimmungsstandards, Ziele und Maßnahmen.
- in die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Sachsen-Anhalts (PDF, 6,29MB). Das Projekt Jugend Macht Zukunft hat Jugendbeteiligung an der Nachhaltigkeitsstrategie organisiert. Die Ergebnisse sind in einer Abschlussdokumentation zusammengefasst. Die Jugendlichen übergaben ihre Forderungen dem Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff.
- in die Arbeit des Sozialausschusses im Landtag Mecklenburg-Vorpommern über eine Anhörungsreihe "Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern" in 2019.
- In Bayern gibt es seit 2022 ein Gesamtkonzept zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen (PDF, 5,24 MB), ergänzt durch die Webseite Kinder + Jugend Partizipation. Ziel des Gesamtkonzepts ist es, mit einem ressortübergreifenden Gesamtansatz auf Landesebene weitere Impulse zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für alle sie betreffenden Lebensbereiche zu geben. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die Stärkung der Partizipation von sozial benachteiligten bzw. individuell beeinträchtigten jungen Menschen sowie von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
- In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2024 den Landesjugendbeirat, der die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und selbst Themen aktiv gegen-über der Landesregierung einbringen kann. Der Beirat fungiert als zentrale Schnittstel-le zwischen jungen Menschen und der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Um die An-liegen ausschließlich junger Menschen im Landesjugendbeirat zu gewährleisten, rich-tet sich die Mitgliedschaft im Landesjugendbeirat an Jugendliche ab einem Alter von bereits 12 Jahren bis maximal 21 Jahren. Der Landesjugendbeirat besteht aus 18 Mitgliedern. Das Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration hat die strukturellen und konzeptionellen Vorbereitungen zur Gründung des Landesjugendbeirates durchgeführt und koordiniert.
Auf kommunaler Ebene gibt es mannigfaltige Beteiligungsmöglichkeiten. Der Landkreis Gießen hat bspw. Ende 2018 eine Initiative „Jugendpolitik für die guten Orte von morgen: Jugendgerechte Städte und Gemeinden - jugendgerechter Landkreis Gießen“ beschlossen, die neben Beratungsangeboten auch Projekte und Maßnahmen zur Förderung jugendlichen Engagements finanziell unterstützt.
Die Instrumente der Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen variieren von Jugendparlamenten, lokalen Jugendräten, Bürozeiten lokaler Politiker für junge Leute, Jugendbeiräten, Jugendforen, -konferenzen und -anhörungen bis hin zu runden Tischen, Beteiligungsprojekten, der Beteiligung Jugendlicher an On- und Offline-Bürgerdialogen.
Akteure
Informationen zu wichtigen Organisationen im Jugendbereich, die in Beteiligungsprozesse eingebunden sind, sind auch im Youth-Wiki-Kapitel „Vertretungsorgane Jugendlicher“ zu finden.
Jugendbeteiligungsprozesse richten sich an alle Jugendlichen, inklusive junger Menschen, die Benachteiligungen erfahren und Jugendliche mit einer Migrationsgeschichte. Öffentliche Angebote zielen auch auf die Erhöhung der Vielfalt von Teilnehmenden.
Eine Auswahl öffentlicher Einrichtungen, die an Jugendbeteiligungsprozessen mitwirken:
- das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie weitere Bundesministerien,
- die für Jugend zuständigen Ministerien in den Bundesländern,
- die Kommunalen Spitzenverbände sowie
- die Jugendhilfeausschüsse.
Weitere Akteure in Beteiligungsprozessen sind:
- Der Deutsche Bundesjugendring, DBJR, insbesondere mit dem EU-Jugenddialog,
- Landesschülervertretungen,
- Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt mit seinem Peernetzwerk „JETZT – jung, engagiert, vernetzt“, einem Zusammenschluss engagierter Jugendlicher zwischen 16 und 23 Jahren aus ganz Deutschland.
- Deutsche Kinder- und Jugendstiftung DKJS
Außerdem gibt es so genannte Bürgerbeauftragte in allen Bundesländern, die auch die Interessen und Belange junger Menschen vertreten, z.B. in
In Kommunen gibt es häufig Jugendbeauftragte, die in der Regel aus der Mitte der Gemeindevertretung bestimmt werden und die Aufgabe übernehmen, die Anliegen der jungen Menschen und der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort gegenüber der Gemeindevertretung zu unterstützen. Sie begleiten junge Menschen bei der Mitgestaltung und sind somit wichtige Verbindungspersonen in die Kommunalpolitik. Als Beispiel sei hier Bayern zu nennen: seit 2002 benennen annähernd alle Gemeinden in Bayern Jugendbeauftragte, die sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen in ihrer Kommune kümmern.
Informationen zum Umfang der Jugendbeteiligung
Im Partizipationsprozess werden in der Regel die Anzahl und das Alter der Beteiligten sowie der Umfang der Forderungen und Handlungsempfehlungen erfasst und dokumentiert. Grundsätzlich werden alle Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In Online-Beteiligungsrunden ist eine korrekte Erfassung der Teilnehmenden schwieriger, da die Teilnahme oft anonym erfolgt. Es gibt derzeit keine zentrale Stelle, die den Umfang aller staatlichen Jugendbeteiligungsprozesse erfasst.
Ergebnisse
Im Folgenden werden beispielhaft abgeschlossene Beteiligungsprozesse oder Veranstaltungen und deren Ergebnisverwendung auf Bundesebene aufgeführt.
- YouPan (seit 2017), umgesetzt von der Stiftung Bildung
Das youpaN soll junge Menschen an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) beteiligen. Das Forum wurde im Sommer 2017 auf der youcoN gegründet. In ihm sind 25 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 23 Jahren vertreten. Bislang wurden acht Forderungen zu den Themen „Jugendbeteiligung“ und „BNE“ aufgestellt.
- JugendPolitikTage (2019) (PDF, 1,92MB), veranstaltet vom BMFSFJ
Im Rahmen der Entwicklung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung wurden auf der dreitägigen Veranstaltung Empfehlungen und Positionen für die gemeinsame Jugend-strategie der Bundesregierung zu den Themen Städte und Dörfer, Bildung und Arbeit, Zusammenleben und Demokratie, Umwelt und Gesundheit von 450 jungen Menschen gesammelt. Der Slogan der Veranstaltung war „Was wir wollen“.
- Jugend-Audits im Rahmen der Entwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung (2019), durchgeführt von der Stiftung SPI, Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“
In 2019 wurden drei Jugend-Audits mit jeweils 15 bis 22 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Auftrag des BMFSFJ veranstaltet. Die Themen waren Mobilität, Digitales sowie Bildung und Arbeit, Freiräume, Umwelt, Vielfalt und Teilhabe. Zu den Themen wurden Perspektiven besprochen und Handlungsbedarfe erarbeitet.
Großangelegte Initiativen für den Dialog oder die Auseinandersetzung zwischen öffentlichen Einrichtungen und Jugendlichen
Bundesebene
Auf Bundesebene wurde ein Jugend-Check erarbeitet. Dies wurde im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien (Amtsperiode 2013-2017) vereinbart. Seit August 2017 gibt es beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) das „Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)“. Der Jugend-Check verfolgt das Ziel, die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren sichtbar zu machen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Die Idee eines Jugend-Checks ist im Kontext der Diskussionen um eine Eigenständige Jugendpolitik entstanden. Der Hintergrund war die Erkenntnis, dass Belange junger Menschen in politischen Prozessen häufig zu wenig Beachtung finden.
In der 19. Legislaturperiode (2017-2021) wurden 543 Gesetzesvorhaben aus 11 der 14 Bundesministerien auf Jugendrelevanz geprüft und 126 Jugend-Checks veröffentlicht. Damit zeigt der Jugend-Check, dass die Belange junger Menschen ressortübergreifend mitgedacht werden müssen.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check gibt seine Erfahrungen auch bei internationalen Veranstaltungen als Good Practice-Beispiel weiter.
Zwar ist der Jugend-Check kein Beteiligungsinstrument, jedoch werden die Erfahrungen aus den unterschiedlichen Lebenslagen junger Menschen durch Beteiligungsformate, beispielsweise ein Jugend-Audit, in die Weiterentwicklung des Jugend-Checks einbezogen. Dort geben junge Menschen Feedback zum Prüfinstrument oder zu den Prüfergebnissen einzelner Jugend-Checks. Die Ergebnisse werden genutzt, um die Methodik des Jugend-Checks kontinuierlich zu verbessern. Ziel dieser Weiterentwicklung ist, die Lebenswirklichkeit junger Menschen angemessen abzubilden.
Im Jahr 2022 führte Thüringen als erstes Bundesland einen Jugendcheck für die Gesetzgebung des Landes ein.
Über den EU-Jugenddialog werden junge Menschen an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie beteiligt. Zentraler Bestandteil sind dabei Dialoge zwischen jungen Menschen und politisch Verantwortlichen. Der Jugenddialog findet auf allen Ebenen und auf vielen Wegen statt: auf EU-Jugendkonferenzen, in europaweiten Umfragen, bei Veranstaltungen auf Bundes- oder Landesebene, in Projekten innerhalb des Jugendverbands oder bei Events in der Nachbarschaft. Dabei steht jeweils für 18 Monate ein Schwerpunktthema im Mittelpunkt, das in mehreren Phasen diskutiert und bearbeitet wird. Die Umsetzung des EU-Jugenddialogs in Deutschland wird vom Deutschen Bundesjugendring koordiniert.
Das Portal mitmischen.de des Deutschen Bundestags ist der direkte Draht zwischen Jugendlichen und dem deutschen Parlament. Hier können Jugendliche mitreden, über politische Themen diskutieren und Online-Petitionen einreichen.
Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Ziel des Programms ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten und Demokratiekompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Junge Menschen können eigene Projektideen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit umsetzen. Zum ersten Mal umgesetzt wurde das Zukunftspaket 2023. Über 37.000 Kinder und Jugendliche planten und gestalteten über 2.400 Projekten und Angebote für junge Menschen in ganz Deutschland. Rund 465.000 Kinder und Jugendliche machten bei den Projekten mit, die das BMFSFJ mit 37 Millionen Euro förderte. 2024 geht das Zukunftspaket in eine zweite Runde: Mit acht Millionen Euro Fördermitteln und einem noch stärkeren Fokus auf die Projektideen junger Menschen werden ca. 400 Projekte gefördert.
Bundesländer
In den Jahren 2017-2019 fand das Aktionsprogramm „Gemeinsam Zukunft gestalten - 20 Partizipationsprojekte für Hessen (ProgrammP)“ mit einem Programmvolumen von bis zu 1.100.000 € statt. Ziel war die Förderung der Partizipation junger Menschen durch Angebote der außerschulischen Jugendbildung.
Das Programm „Jugend BeWegt" Baden-Württemberg möchte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen nachhaltig fördern und verankern. Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, die Jugendbeteiligung vor Ort umsetzen möchten und unterstützen, können sich für eine Programmförderung bewerben. Mit dem Programm sollen vorhandene Ansätze gestärkt, Erfahrungsaustausch gebündelt und ein dauerhaftes Netzwerk von Kommunen/kommunalen Zusammenschlüssen aufgebaut werden. Wichtigster Bestandteil der Förderung ist das unterstützende Coaching im Bereich Partizipation. Das Programm wird gemeinsam vom Landesjugendring und der Jugendstiftung begleitet.
Die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in Nordrhein-Westfalen unterstützt vor allem Politiker/-innen und Fachkräfte der Jugendhilfe/-arbeit bei der Umsetzung von Beteiligungsvorhaben. Sie berät bei geplanten neuen Beteiligungsvorhaben in Städten und Gemeinden. Sie bietet unter anderem Moderation, Mediation oder Inhouse-Schulungen und langfristige Prozessbegleitung an.
Sogenannte Demokratie-Tage richten sich sowohl an Jugendliche, die ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten möchten, als auch an Pädagog(inn)en und Eltern mit Interesse am Themenfeld „Demokratie lernen und leben“. Demokratie-Tage finden 2018 unter anderem in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen statt.
Das Beteiligungsnetzwerk des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern fördert seit 2001 die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Sie begleitet, berät und schult Mitarbeiter/-innen aus Verwaltung, Politik, Schule, Jugendarbeit und Jugendverbänden sowie Kinder und Jugendliche in der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen und -projekten.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.