Inobhutnahme

Zahl der Inobhutnahmen in Thüringen 2018 zurückgegangen

In Thüringen wurden 2018 insgesamt 3.481 Verfahren zur Einschätzungen der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt – dies ist ein Anstieg um rund 4 Prozent. Gleichzeitig ist die Zahl der Inobhutnahmen um knapp 23 Prozent zurückgegangen. Die Abnahme ist insbesondere auf den Rückgang der Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausland zurückzuführen.

30.07.2019

Häufigster Grund für Inobhutnahmen: Überforderung der Eltern

Im Jahr 2018 wurden in Thüringen 1.355 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 396 Maßnahmen bzw. 22,6 Prozent weniger als im Jahr 2017. Diese Abnahme resultiert hauptsächlich aus dem Rückgang der Inobhutnahme eines ausländischen Kindes oder Jugendlichen, dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wurde (2017: 527 Inobhutnahmen; 2018: 188 Inobhutnahmen).

Mit 556 Maßnahmen war der häufigste Grund für eine Inobhutnahme die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (2017: 631 Kinder und Jugendliche). Weitere Schwerpunkte lagen mit 227 Inobhutnahmen bei der Vernachlässigung der Betroffenen (2017: 216 Fälle) sowie mit 184 Fällen bei Beziehungsproblemen (2017: 136 Fälle). Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 43,2 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme betroffen (586 Kinder und Jugendliche).

Bei mehr als der Hälfte der Maßnahmen (797 Fälle bzw. 58,8 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten veranlasst. In weiteren 235 Fällen wurden sie durch das Kind bzw. den Jugendlichen selbstausgelöst. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1.074 Fällen bzw. 79,3 Prozent in einer Einrichtung. Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten die Kinder und Jugendlichen in 528 Fällen (36,4 Prozent) zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 531 Fällen (36,6 Prozent) mussten jedoch stationäreerzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Mehr Gefährdungseinschätzungen

Im Jahr 2018 wurden den Thüringer Jugendämtern in 3.481 Fällen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt. Das war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 142 Gefährdungseinschätzungen bzw. 4,3 Prozent. Von den Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung waren Mädchen (1.727 bzw. 49,6 Prozent) und Jungen (1.754 bzw. 50,4 Prozent) gleichermaßenbetroffen.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 452 akute (13 Prozent) und 543 latente Kindeswohlgefährdungen (15,6 Prozent) festgestellt. In 2.486 Fällen (71,4 Prozent) kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand in zwei Drittel dieser Fälle (1.643 Verfahren bzw. 66,1 Prozent) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf.

Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 665 Fällen im Rahmen der Gefährdungseinschätzung festgestellt wurden. Anzeichen für körperliche Misshandlungenzeigten sich in 203 Fällen. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 316 Fällen und Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 54 Fällen wurden durch die Fachkräfte ermittelt.

Mit 874 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, war ein Viertel (25,1 Prozent) keine drei Jahre alt, wobei 326 von ihnen das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei den unter-Drei-Jährigen lag bei 77,3 Prozent (676 Fälle) eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter 248 Kinder unter einem Jahr. In 763 Fällen lagen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung der Drei-bis unter Sechs-Jährigen vor. Bei 561 von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt. Weitere 792 betroffene Kinder befanden sich im Alter von 6 bis unter 10 Jahren und 1.052 im Alter von 10 bis unter 18.

Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in 661 Fällen von der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft (19 Prozent). Weitere 512 Initiativen gingen von anonymen Meldern (14,7 Prozent) aus und in 347Fällen (10 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 12. sowie  22.07.2019

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