Arbeitshilfe Amtsvormundschaft

Unterstützung und Empfehlungen für Fachkräfte und Jugendhilfeträger

Zur Unterstützung des reformierten Vormundschaftsrechts hat die BAG Landesjugendämter die „Arbeits- und Orientierungshilfe für den Bereich der Amtsvormundschaft und -pflegschaft“ überarbeitet. Die neue Arbeitshilfe stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen und bietet den Fachkräften praxisnahe Anregungen.

03.07.2024

Die BAG Landesjugendämter hat die „Arbeits- und Orientierungshilfe für den Bereich der Amtsvormundschaft und -pflegschaft“ neu gefasst und veröffentlicht. Damit reagiert sie auf die Vormundschaftsreform, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat darin besonders die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt, die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Vormund*innen neu formuliert und die von anderen Bezugs- und Erziehungspersonen rund um Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft neu geregelt.

Die Arbeits- und Orientierungshilfe ist eine umfassende Unterstützung für alle im Bereich der Amtsvormundschaften und -pflegschaften tätigen Personen. Sie bietet eine Darstellung von fachlichen Standards sowie Anregungen und Impulse für die alltägliche Arbeit und für wiederkehrende Fragestellungen. Die Arbeits- und Orientierungshilfe wurde mit dem Ziel überarbeitet, sowohl neue als auch erfahrene Fachkräfte anzusprechen und richtet sich auch an die Leitungsebene der Jugendämter.

„Bereits sechs Monate nach dem Inkrafttreten des reformierten Vormundschaftsrechtes, können wir unsere neu erarbeitete und bundesweit abgestimmte Arbeitshilfe vorlegen“,

freut sich Birgit Westers, stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter und Leiterin des Landesjugendamtes Westfalen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Obwohl sich die Inhalte der Empfehlung hauptsächlich auf die Tätigkeiten des Jugendamtes im Bereich der Amtsvormundschaft und -pflegschaft beziehen, berücksichtigt sie auch alle anderen Vormundschaftsformen. Die BAG hat die Arbeitshilfe auch wegen der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen großen Reform des Vormundschaftsrechts umfangreich erweitert, vor allem in Bezug auf die Entwicklung von Qualitätsstandards in der Amtsvormundschaft und -pflegschaft sowie um Aspekte des Kinderschutzes. Des Weiteren werden wichtige Themen wie Partizipation von Kindern und Jugendlichen, die Kontaktgestaltung, die Kooperation mit anderen Fachdiensten und Erziehungspersonen sowie Wechsel und Ende der Vormundschaft/Pflegschaft behandelt.

„Wir hoffen, dass diese Weiterentwicklung der Arbeits- und Orientierungshilfe dazu beiträgt, die Qualität und Effektivität der Amtsvormundschaften und -pflegschaften weiter zu steigern und somit einen positiven Einfluss auf das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen nehmen wird“,

so Westers.

Weitere Informationen

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 13.06.2024

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