Bremen
Elterngeldähnliche Leistungen für Pflegeeltern
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Ab August 2024 erhalten Pflegeeltern in Bremen monatlich 850 Euro zusätzlich, wenn sie für ein Pflegekind Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese „elterngeldähnliche Leistung“ soll den Verdienstausfall ausgleichen und mehr Pflegefamilien gewinnen. Ziel des bis 2029 befristeten Modellprojekts ist es, die Zahl der Pflegeplätze zu erhöhen und die Kosten der Heimunterbringung zu senken.
18.06.2024
Pflegeeltern in Bremen können ab August 2024 monatlich 850 Euro zusätzlich erhalten, wenn sie für die Aufnahme eines Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Zahlung wird vergleichbar zum Elterngeld gewährt, um Verdienstausfälle zumindest teilweise auszugleichen. Einem entsprechenden Modellprojekt, das zunächst bis Ende 2029 befristet ist, hat die zuständige Deputation für Soziales, Jugend und Integration am heutigen Donnerstag (13. Juni 2024) zugestimmt. Die Bremische Bürgerschaft hatte den Senat im Herbst 2023 gebeten, die Einführung eines solchen Projektes zu prüfen.
„Perspektivisch wollen wir das Elterngeld für Pflegefamilien bundesrechtlich verankern. Dazu haben wir einen Beschluss in der Jugend- und Familienministerkonferenz erwirkt. Aber wir brauchen schon heute zusätzliche Pflegefamilien. Daher starten wir das Projekt zunächst einmal als Modellversuch und finanzieren es aus unserem kommunalen Haushalt. Das kann nicht nur zusätzliche Plätze schaffen, sondern auch erhebliche Kosten einsparen, wenn wir dadurch bei der – viel teureren – Heimunterbringung sparen,“
sagte Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling.
Die Regelung greift ab August 2024 und zielt auf die hauptbetreuende Pflegeperson von Kindern unter acht Jahren. Sie gilt zunächst nur in der Stadt Bremen, eine Ausweitung auf Bremerhaven wird geprüft. Die 850 Euro werden zusätzlich zu den pauschalen Pflegegeldleistungen gezahlt, die im Durchschnitt bei 1.900 Euro im Monat liegen. Damit kommen Pflegeeltern im ersten Jahr der Pflege auf rund 33.000 Euro. Ein Platz in einem Heim ist mit rund 89.000 Euro fast dreimal so teuer.
„Insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder ist es in Bremen schwierig, einen Heimplatz oder eine Pflegefamilie zu finden“,
sagte die Senatorin. Gleichzeitig geht die Zahl der Familien zurück, die bereit sind, ein Pflegekind aufzunehmen. Dieser Entwicklung soll die „elterngeldähnliche Leistung“, so die Projektbezeichnung, entgegenwirken.
„Das erste Jahr mit einem Pflegekind ist besonders anspruchsvoll. Für eine Pflegemutter oder einen Pflegevater kann das schnell zu einem Ganztagsjob werden, für man die berufliche Tätigkeit aufgeben muss,“
betonte die Senatorin. „Die „elterngeldähnliche Leistung“ solle Familien etwas mehr finanzielle Sicherheit gerade in dieser ersten Zeit geben.
Das System der Inobhutnahme, das eigentlich nur für eine kurzfristige Aufnahme ausgelegt ist, arbeitet inzwischen an seinen Grenzen. Kinder müssten „manchmal neun Monate oder länger“ warten, bis sie aus der Inobhutnahme in eine dauerhafte Einrichtung oder Pflegefamilie wechseln könnten.
Nach Erfahrungen aus Hannover mit einem vergleichbaren Modell hat die elterngeldähnliche Leistung dazu geführt, dass sich jährlich sechs bis sieben Familien zusätzlich entschließen, ein Pflegekind aufzunehmen. „Wenn wir das erreichen, können wir also zufrieden sein, auch wenn ich mir natürlich mehr wünsche“, sagte Senatorin Dr. Schilling. In Bremen warten derzeit in der Inobhutnahme oder in einer Übergangspflegefamilie zwölf Kinder unter drei Jahren auf Aufnahme in eine Pflegefamilie oder auf einen dauerhaften Platz im Heim (Stand: 30. April 2024).
Insgesamt lebten zum Ende vergangenen Jahres 533 Kinder in einer Pflegefamilie in Bremen („Vollzeitpflege“). Im Laufe des Jahres 2023 sind 45 Kinder in eine Vollzeitpflegefamilie vermittelt worden, davon etwas mehr als ein Drittel unter drei Jahre alt. Das geht hervor aus dem Jahresbericht 2023 von PiB, Pflegekinder in Bremen gGmbH, die im Auftrag der Sozialbehörde tätig ist. Nach dem Jahresbericht geht die Zahl der Pflegefamilien seit dem Jahr 2016 beständig zurück, damals lag sie über 600.
Quelle: Senatskanzlei Bremen vom 13.06.2024
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