Bremen
Senat beschließt regelhafte Einführung der Großtagespflege
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Der Senat hat den Entwurf zur Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes beschlossen, der die Großtagespflege bundesweit regelt. Die Reform bringt mehr Kinder in verlässliche Betreuung mit frühkindlichem Bildungsangebot und erhöht die Flexibilität und Qualität der Kindertagespflege in Bremen.
23.05.2024
In der Sitzung am 21. Mai 2024 hat der Senat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (BremKTG) beschlossen. Die Reform des Paragraphen 15 BremKTG ist Bestandteil der Kindertagespflegeoffensive und erweitert die Möglichkeiten für die Kindertagespflege im Land Bremen.
„Neben den Verbesserungen zum Beispiel bei den Vertretungsregelungen zwischen Kindertagespflegepersonen erhält die Großtagespflege ihren festen Platz im Gesetz. Damit schaffen wir die weitestgehende Regelung für diese neue Kinderbetreuungsform bundesweit. Besonders wichtig ist mir, dass wir mit dieser neuen Möglichkeit mehr Kinder in verlässliche Betreuung mit einem frühkindlichen Bildungsangebot bringen“,
erklärte die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp.
Mit der gesetzlichen Änderung wird eine klare Definition der Kindertagespflege im Verbund als externe oder Großtagespflegestelle eingeführt, mit Augenmerk auf die Bewahrung des familiennahen Charakters im Unterschied zur Kindertageseinrichtung. Ein besonderer Aspekt der Reform ist die Möglichkeit, dass Kinder mehreren Kindertagespflegepersonen zugeordnet werden können. Diese Regelung ermöglicht flexiblere Betreuungszeiten und bietet den Familien mehr Spielraum, um Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Diese kollektive Arbeitsweise bietet zudem den Vorteil, dass sich die Kindertagespflegepersonen gegenseitig unterstützen und vertreten können, was auch eine verlässlichere Betreuung sicherstellt.
Insgesamt zielt die Reform darauf ab, die Qualität und Flexibilität der Kindertagespflege in Bremen und Bremerhaven zu erhöhen, damit die Arbeitsbedingungen der Kindertagespflegepersonen verbessert werden und nicht zuletzt die Betreuung den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien noch besser entspricht.
Im nächsten Schritt wird die Gesetzesänderung nun der Bremischen Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Quelle: Pressestelle des Senats Freie Hansestadt Bremen vom 21.05.2024
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