Mecklenburg-Vorpommern
Kindertagesförderung steht für Chancengerechtigkeit
Mecklenburg-Vorpommern fördert Chancengleichheit in Kitas: Das neue Kindertagesförderungsgesetz unterstützt Einrichtungen mit vielen benachteiligten Kindern durch zusätzliche Fachkräfte. Beitragsfreiheit und flexible Betreuungszeiten entlasten Familien und helfen, soziale Ungleichheiten zu überwinden.
11.07.2024
Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Chancengerechtigkeit von Anfang an. Das Kindertagesförderungsgesetz sieht Sonderregelungen zur Unterstützung von Kindertagesstätten vor, die vor allem Kinder aus benachteiligten Familien betreuen. In diesem Fall können zum Beispiel mehr Fachkräfte in den Gruppen eingesetzt werden.
„Zur Umsetzung dieser neuen Regelung werden zusätzliche Erzieher*innen in den Kitas eingestellt. Darüberhinaus wächst in den kommenden Jahren durch weitere Qualitätsverbesserungen der Fachkräfte-Bedarf deutlich. Wir bilden bedarfsgerecht aus. Jährlich werden über 500 Personen in pädagogischen Berufen ausgebildet. Dem gegenüber steht ca. die gleiche Anzahl benötigter Fachkräfte im Land,“
sagte Ministerin Simone Oldenburg und verwies dabei auf die aktuelle Ausbildungsplatzplanung.
Laut einer aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Situation in deutschen Kitas, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien betreuen, geprägt von Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteilen. Mit Blick auf die Ergebnisse erklärte Ministerin Oldenburg:
„Die Ergebnisse verdeutlichen, dass unser Weg in der Kindertagesförderung richtig ist, denn in unserem Land erhält jedes Kind einen Platz in einer Kita und somit ist sie richtiger Weise für alle Kinder zugänglich.“
„Als familienfreundliches Bundesland sind wir Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen, bei den Kita-Öffnungszeiten und der Bereitstellung flexibler Betreuungszeiten. Hinzu kommt die im Jahr 2020 eingeführte Beitragsfreiheit: Ob in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege bezahlen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern keine Gebühren mehr. Von den Regelungen zur kompletten Beitragsfreiheit profitieren alle Mütter und Väter, aber jene mit geringem Einkommen überproportional. Beitragsfreie Bildung von Anfang an hilft, die Benachteiligungen zu überwinden. Auch in den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen“,
so die Ministerin.
Das Kindertagesförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht, Ungleichheiten besser zu regulieren. Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern aus benachteiligten Familien profitieren von zusätzlichem Personal, wenn z. B. ein überdurchschnittlicher Anteil an Fällen der Übernahme der Verpflegungskosten vorliegt, ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen zu verzeichnen ist oder ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund vorliegt. Diese Punkte wurden im vierten Kindertagesförderungsänderungsgesetz, welches am 24. Mai 2024 in Kraft getreten ist, konkretisiert.
Quelle: Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 05.07.2024
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