Thüringen
Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen am 27. und 28. Juni 2024 in Berlin wurden Fortschritte und Herausforderungen im Kinderschutz diskutiert. Im Mittelpunkt standen die Bedeutung von Betroffenenräten und das Thüringer Kinderschutzkonzept, das Schutzkonzepte in Einrichtungen und Vereinen fördert.
08.07.2024
Vom 27. bis 28. Juni 2024 haben in Berlin die Sommertagung des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stattgefunden. Bei der Podiumsdiskussion „Schon viel erreicht – noch viel zu tun zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ erläuterte der Thüringer Landesbeauftragte für den Kinderschutz die Thüringer Erfahrungen mit der Einrichtung eines Betroffenenrates.
Prof. Dr. Winfried Speitkamp:
„Die Arbeit des Thüringer Betroffenenrates läuft gut an. Wir sehen, dass die Expertise der Betroffenen wichtige Impulse für Maßnahmen zum besseren Kinderschutz setzen kann. Die strukturierte Beteiligung der Betroffenen auf allen Ebenen ist für die wirksame Umsetzung von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen, von Konzepten und Projekten gegen sexualisierte Gewalt notwendig.“
Mit der Initiative „Thüringer Kinderschutzkonzept“ begeben sich alle Einrichtungen und Vereine/Verbände auf den Weg, Schutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Dafür sind intensive Diskussionen und vorbereitende Schritte erforderlich. Ziel ist, eine kindergerechte, sensible Haltung und eine Achtsamkeits- und Fehlerkultur zu entwickeln, in der Gewalt keinen Platz hat. Vielfältige Unterstützungsmaßnahmen tragen dazu bei, dass Einrichtungen und Vereine diesen Weg beschreiten können und damit Qualitätsstandards gesetzt werden.
Auch für die Schutzprozesse sind das Wissen und die Erfahrungen von Betroffenen enorm wichtig und hilfreich. Die Erfahrungen, die Thüringen bisher dazu gesammelt hat, können auch für die Etablierung von Betroffenenräten in anderen Ländern nützlich sein.
In sechs thematischen Fachforen tauschten sich am 27. und 28. Juni Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen beim Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen aus. Dabei geht es sowohl um spezifische Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung als auch um die Entwicklung von Schutzkonzepten an Schulen und kindergerechte Justiz. Das Fachforum „Landesbetroffenenräte in Deutschland – Status-Quo und Zukunftsvisionen“ richten Thüringen und Rheinland-Pfalz gemeinsam aus. Aus den bestehenden Landesbetroffenenräten der beiden Länder wird die Erfahrungsexpertise von je zwei Mitgliedern in den fachlichen Austausch einfließen.
Thüringen ist das einzige Bundesland, das den Kinderschutz auf Staatssekretärsebene anbindet
Mit der aktuellen Änderung des Kinder-Jugendhilfe-Ausführungs-Gesetzes (ThürKJHAG) werden sowohl der Landesbeauftragte und dessen Geschäftsstelle als auch die Koordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz gesetzlich verankert.
In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung einen vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Darin werden verbindliche Rahmenbedingungen für Prävention und Aufarbeitung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche festgelegt.
„Aus meinen Gesprächen mit Fachkräften des frühkindlichen und schulischen Bereichs weiß ich, dass die neuen landes- und bundesrechtlichen Regelungen in der Praxis auf positive Resonanz stoßen. Das Thema mit all seinen Facetten – von der Prävention bis zur Aufarbeitung, von Netzwerkarbeit und Weiterbildung sowie von Pädagogik bis zur Konzeptarbeit – gewinnt an Bedeutung. Das große Interesse trägt so dazu bei, den Kinderschutz stärker zu verankern“,
so Speitkamp abschließend.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 27.06.2024
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