Neuer Jugendmedienschutz

Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet wird entscheidend gestärkt

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Damit wird der Jugendschutz im Bereich digitaler Medien an die Nutzungsrealitäten angepasst – bisher Videokassette und CD-Rom, jetzt Streaming und Onlinegame.

12.03.2021

Der zwischen Bund und Ländern aufgeteilte Jugendmedienschutz wird erstmals auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Anbieter digitaler Produkte werden verpflichtet, eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz Jugendlicher zu treffen, insbesondere bei den Voreinstellungen. Die Alterskennzeichnung für digitale Produkte wird so erweitert, dass nicht nur Gewalt, Pornografie und Drogen Berücksichtigung finden, sondern auch sogenannte Interaktionsrisiken. Dazu gehören besondere Suchtgefahren in Computerspielen. Solche entstehen, wenn langes Spielen durch den Aufstieg in höhere Spielstufen belohnt oder Spielunterbrechungen durch Punktverluste bestraft werden. Auch die glücksspielähnlichen Lootboxen (Schatzkisten) in Computerspielen können jetzt in die Alterskennzeichnung einfließen.

Besonders Kennzeichnung von Glücksspiel überfällig

Hierzu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Mit diesem Gesetz machen wir den Jugendschutz endlich fit für die digitale Welt. Das ist ein wichtiger Schritt gegen die immer größeren Herausforderungen im Bereich der Medienabhängigkeit. Wir wissen heute, dass manche Spiele harmlos, andere hingegen problematisch sein können. Umso wichtiger also, dass Eltern klar erkennen können, für wen welches Spiel geeignet ist und worauf sie achten müssen. Dass jetzt auch die Lootboxen explizit in das Gesetz aufgenommen werden, ist überfällig. Viele von ihnen sind nichts anderes als Glücksspiel. Das hat in Spielen für Kinder und Jugendliche definitiv nichts zu suchen.“

Hintergrund

Laut der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil der 12- bis 17-Jährigen und 18- bis 25-Jährigen mit einer problematischen Internetnutzung nochmals gestiegen. Er hat sich bei den Jugendlichen von 21,7 Prozent (2015) auf 30,4 Prozent (2019) und bei den jungen Erwachsenen von 15,2 Prozent (2015) auf 23,0 Prozent (2019) erhöht.

Quelle: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung vom 05.03.2021

Back to Top