Deutsches Kinderhilfswerk
Reform- und Handlungsbedarf bei den Kinderrechten in der digitalen Welt
Der General Comment des UN-Kinderrechteausschusses zeigt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den umfangreichen Reform- und Handlungsbedarf bei den Kinderrechten in der digitalen Welt auf. Das gilt aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz als auch für Investitionen in technologische Infrastruktur und Medienbildung in Schulen.
24.03.2021
Bund und Länder sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes jetzt in der Pflicht, die Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses gerade im Hinblick auf die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes aufzugreifen, und den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen.
„Der General Comment zeigt auf, dass Kinderrechte, wie der Schutz auf Privatsphäre sowie der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung auch im digitalen Raum gelten. Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes werden die Interessen der Kinder und Eltern zukünftig mehr als bisher in den Mittelpunkt gestellt. Da Kinder heutzutage sehr früh mit Medien in Kontakt kommen, braucht es einheitliche, für Eltern und Kinder nachvollziehbare und wirksame Schutz-, Melde- und Beschwerdeverfahren. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen werden besser als bisher geschützt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur der Schulen und Fortbildungen von Lehrkräften muss Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen. Die Ausstattung mit technischen Geräten darf aber keine Einbahnstraße sein. Es ist unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientieren und Medien pädagogisch-didaktisch einsetzen. Nur so kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen, das auch nach der Corona-Pandemie dringend benötigt wird“, so Krüger weiter.
Zum Hintergrund
Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Start2Act
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Diskriminierungskritik in der Schule ist wichtig! Aber wie anfangen? – Ein Reflexionsheft für Lehrkräfte und pädagogisches Personal
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Toolbox - Diskriminierungskritische Schulentwicklung
-
Monographie / Buch
Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung
-
Studie
Kinderarbeitsreport 2024
Projekte zum Thema
-
Studio Gaus GmbH
Dandelin geht zur Schule
-
Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V. und Deutscher Präventionstag
CleaRNetworking
-
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten
-
Reinhard Gansert
SpoSpiTo-Bewegungs-Pass an Grundschulen – Laufend zu mehr Gesundheit und Klimaschutz
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
ufuq.de
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Mansfeld-Löbbecke-Stiftung von 1833
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
LIMAN - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
-
Verband / Interessenvertretung
Kinder- und Jugendinteressenvertretung Hessen
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
medien.rlp – Institut für Medien und Pädagogik e.V.