Kinder- und Jugendpolitik
Online-Dossier: Wenn Kinder zu Influencern (gemacht) werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk beobachtet mit zunehmender Sorge, dass es bei vielen Kinder-Influencern keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Momenten und Räumen mehr gibt. Im Dossier „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Wenn Kinder zu Influencern (gemacht) werden“ informiert die Kinderrechtsorganisation zum Thema.
08.05.2020
Bei Kinder-Influencern werden auch private Rückzugsorte wie beispielsweise Kinderzimmer zu Räumen, die Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen kennen. Um die verschiedenen Aspekte des Themas, wie die Schutzwürdigkeit der beteiligten Kinder, ihre Persönlichkeitsrechte, die Frage nach dem gesetzlichen Rahmen, der Regulierung bzw. Aufsicht sowie nach der Grenze zwischen Freizeitvergnügen und Kinderarbeit in den öffentlichen Fokus zu rücken, hat das Deutsche Kinderhilfswerk heute ein Online-Dossier veröffentlicht, das neben der kinderrechtlichen auch ethische, juristische und medienpädagogische Perspektiven beleuchtet, zusammenführt und gegenüberstellt.
Schutz des Kindeswohls im digitalen Raum wahren
„Nicht selten verschwimmen bei Kinder-Infuencern die Grenzen zwischen kreativer Freizeitbeschäftigung und Arbeit von Minderjährigen einerseits, zwischen Werbung und nichtkommerziellen Inhalten andererseits. Gleichzeitig wissen wir, dass das Netz nicht vergisst. Vor diesem Hintergrund werden die wirtschaftlichen Interessen der Eltern in der Gegenwart mit der Zukunft der Kinder bezahlt. Denn im Netz verfügbare Aufnahmen und Informationen können spätere Handlungsoptionen einschränken oder und zur Belastung werden. Aus Perspektive des Kinderschutzes ergeben sich daher vielfältige Herausforderungen und Verantwortungen, denen sich alle Beteiligten gemeinsam stellen müssen: Eltern wie Kinder, Agenturen, Werbetreibende, Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt auch die Plattformanbieter. Nur so kann ein ausgewogenes Verhältnis von aktiver, kreativer Teilhabe und dem Schutz des Kindeswohls im digitalen Raum gewährleistet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Agenturen und Werbetreibende aber auch Aufsichtsbehörden und Jugendämter sind in der Verantwortung
Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls im Falle von Kinder-Influencern in sozialen Medien. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollten Agenturen und Werbetreibende hier ihrer Verantwortung für den Kinderschutz ebenso nachkommen wie Anbieter von Social-Media-Plattformen wie Instagram oder Videoportalen wie YouTube. Aber auch Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter sind aufgefordert, die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in diesem Bereich besser als bisher durchzusetzen. Zudem braucht es dringend empirische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Privatsphärenverlust und digitaler Öffentlichkeit für Kinder. Denn diese stellen eine wichtige Basis für tragfähige Strategien zur Gewährleistung des Kindeswohls dar.
Interessenkonflikte zwischen Kindeswohl und finanziellen Interessen der Eltern
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht zudem mit Sorge, dass in zunehmendem Maße Interessenkonflikte zwischen dem Schutz des Kindeswohls und den finanziellen Interessen der Eltern bestehen. Kinder-Influencer tragen in vielen Fällen erheblich zum Familieneinkommen bei oder bestreiten es teilweise komplett. Wenn es hier dadurch zu erheblichen Interessenkonflikten kommt, kommt ein Eingreifen der Familiengerichte in Betracht. „Das darf aber nur das letzte Mittel sein. Es braucht an erster Stelle viel Aufklärung und Sensibilisierung der Eltern, damit sie selbst ihre Kinder schützen“, so Krüger.
Weitere Informationen
Das Dossier „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Wenn Kinder zu Influencern (gemacht) werden“ kann auf der Webseite des DKHW heruntergeladen werden.
Die Erstellung des Dossiers erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016–2021) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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