Jugendmedienschutz

Neue Wege gehen und auf bewährten Strukturen aufbauen

Der Jugendmedienschutz im Spannungsfeld zwischen EU-Verordnung und nationaler Regulierung – Die Auswirkungen des Digital Services Act (DSA) auf das bestehende Jugendmedienschutzrecht und die Regulierung in Deutschland standen im Zentrum der traditionellen Frühlingsgespräche zwischen der Medienanstalt Hessen und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) am 10. Mai 2023 in Kassel.

22.05.2023

Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024 als EU-Verordnung in allen Mitgliedstaaten. Er adressiert alle Online-Vermittler:innen, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten und beinhaltet u. a. Pflichten zum Jugendmedienschutz. Zwar fällt der Jugendmedienschutz dem Grundsatz nach weiterhin in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, diese sollen aber keine Bestimmungen für Bereiche erlassen oder beibehalten, die im Anwendungsbereich des DSA liegen oder diesem widersprechen. Davon betroffen sind auch das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Prof. Dr. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, unterstreicht die Bedeutung der Staatsferne, die es zu sichern gelte:

„Der DSA eröffnet auf EU-Ebene wichtige neue Wege für die Rechtsdurchsetzung gegenüber großen Plattformen und Suchmaschinen. Er wirft allerdings, vor allem mit Blick auf seine Exekutivstruktur, zugleich Fragen nach der Unabhängigkeit der Medien und der Staatsferne der Aufsicht auf. Daher muss es das Ziel sein, im Zuge des Ausgestaltungs- und Umsetzungsprozesses gewachsenen staatsfernen Aufsichtsstrukturen, über welche in Deutschland allein die Medienanstalten verfügen, zu vertrauen und auf ihnen aufzubauen.“

„Wir erwarten im Laufe des Jahres Anpassungen im gesetzlichen Jugendmedienschutz auf Bundes- und Landesebene, um die nationale Regulierung kompatibel mit der EU-Verordnung zu gestalten. Dabei gilt es, bewährte und gut funktionierende Strukturen im Jugendschutz, wie das Erfolgsmodell der regulierten Selbstregulierung sowie gesetzliche Freigaben im Zusammenspiel von Landesbehörden und Selbstkontrollen, zu erhalten,“ so Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK.

In den Räumen der Medienanstalt Hessen trafen sich der Direktor Prof. Dr. Murad Erdemir und die stellvertretende Direktorin und Justiziarin Kerstin Waldeck gemeinsam mit dem Geschäftsführer der FSK, Stefan Linz sowie der Syndikusanwältin der FSK und Leiterin von FSK.online, Christina Mack und dem Sprecher der Filmwirtschaft bei der FSK, Peter Kaun. Die traditionellen Frühlingsgespräche zwischen Regulierer:innen und Selbstkontrolleinrichtung, im April 2014 gestartet, sollen im Frühjahr 2024 in Wiesbaden mit ihrem 10-jährigen Jubiläum ihre Fortsetzung finden.

Die Medienanstalt Hessen

Die Medienanstalt Hessen mit Sitz in Kassel kümmert sich um die Medien in Hessen und um alle Menschen, die Medien nutzen. Zu den Aufgaben der Medienanstalt Hessen gehören die Lizenzierung von Radio- und Fernsehveranstaltern, die Aufsicht über Rundfunk- und Telemedienangebote sowie der Betrieb von vier Medienprojektzentren Offener Kanal. Durch eine Vielzahl von medienpraktischen Projekten fördert die Medienanstalt Hessen die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen wie auch Erzieher:innen und Pädagog:innen. Die Medienanstalt unterstützt außerdem Nichtkommerzielle Lokalradios, fördert die Kommunikationsinfrastruktur und ist für den Medienstandort Hessen aktiv.

Quelle: Medienanstalt Hessen vom 15.05.2023

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